BGB §§ 546, 574, 812
Benötigt der Enkelsohn der Vermieterin deren Eigentumswohnung für bevorstehende Prüfungen und ist dieser stark mit der Stadt verwurzelt, in der sich die Immobile befindet, genügt dies, um wirksam Eigenbedarf begründen zu können.
AG Charlottenburg, Urteil vom 09.04.2018 – 237 C 321/17
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Quelle und Volltext: ibr-online.de