Bundesgerichtshof mahnt Prüfung jedes Einzelfalls an
Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter die Wohnung verlassen muss oder ob er wegen eines Härtefalls bleiben darf. Darauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) während zweier Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen hin. (…)
Quelle und Volltext: zeit.de