Kann ein Einfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich rücksichtslos sein?
BauGB § 34 Abs. 1
- § 34 Abs. 1 BauGB ist nicht stets und generell drittschützend. Drittschutz kommt dieser Vorschrift nur dann zu, wenn das Gebot der Rücksichtnahme, das Bestandteil des Einfügungsgebots ist, verletzt wird.
- In der Regel ist eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art oder seinem Maß seiner baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt.
- Von einer gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende optisch bedrängende Wirkung ist auszugehen, wenn dem Bauvorhaben wegen seiner Höhe und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine „erdrückende“ Wirkung zukommt.
VG Schleswig, Beschluss vom 22.12.2017 – 8 B 187/17
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Quelle und Volltext: ibr-online.de