Grafing: „…Der Edeka-Markt im Gewerbegebiet in Haidling ist in die Jahre gekommen. Ursprünglich war er als Großmarkthalle geplant. In der Baugenehmigung aus dem Jahr 1977 war eine „Nutzung als Verkaufsgebäude, insbesondere Einzelhandel“ als „nicht zulässig“ erklärt worden. Trotzdem öffnete der Vollsortimenter für die Verbraucher. Die Abweichung wurde bei einem Umbau 1999 nachträglich mitgenehmigt und legalisiert.
Aber die Regierung von Oberbayern und das Wirtschaftsministerium können sich an diesen Winkelzug noch erinnern, und das spielt jetzt plötzlich wieder eine Rolle….“
Quelle und Volltext: merkur.de