„…Anfang Februar haben sich die Finanzminister der Länder und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt. Heraus kam ein Kompromiss der zuvor eingebrachten Lösungsvorschläge.
Das Eckpunktepapier sieht für die Steuerberechnung drei Kriterien vor:
- das Alter der Immobilie
- der Bodenrichtwert, also der Wert des Grundstücks
- die durchschnittliche Nettokaltmiete
Der so ermittelte Wert wird dann mit einer regionalen Steuermesszahl und einem individuellen Hebesatz multipliziert. Je nach Region ergeben sich daraus unterschiedlich hohe Belastungen für die Immobilienbesitzer.
Zuletzt gab es Uneinigkeit zwischen den Entscheidern, wie die neue Grundsteuer errechnet werden sollte. Vor allem die Länder Bayern, Niedersachsen, die CDU-Fraktion im Bundestag, die FDP und die meisten Immobilienverbände forderten ein wertunabhängiges Modell („WUM“), das ganz allein auf die Bodenrichtwerte, also die Lage der Immobilie abhebt…“
Quelle und Volltext: Immobilienscout.de