Deutschland: „…Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Referentenentwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG) Stellung genommen.
Der Referentenentwurf enthält umfassende Vorschläge für eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Viele erleichtern aus Sicht des DRB die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums und das Gerichtsverfahren. Dies werde sehr begrüßt. Jedoch bestünden teilweise noch erhebliche Bedenken.
Positiv sei anzumerken, dass es sich um einen Entwurf „aus einem Guss“ handele. Auch die Beteiligung der Justizpraxis im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie die Veröffentlichung ihres Abschlussberichts seien positiv hervorzuheben. So seien auch viele Ansätze zu begrüßen, etwa die Vereinfachung des § 16 WEG und die Privilegierung bestimmter baulicher Veränderungen von Gemeinschaftseigentum. Die Ausgestaltung des Beschlussanfechtungsverfahrens als Verbandsprozess wäre wegen der damit verbundenen Verfahrensvereinfachung mit Nachdruck zu begrüßen…“
Quelle und Volltext: juris.de