Deutschland: „..Doch laut einer Studie des Verbands Privater Bauherren ist vielen Verbrauchern gar nicht bewusst, welche Rechte ihnen mit dem Bauvertrag überhaupt zustehen. Der Verband kritisiert zudem, dass viele Bauunternehmer sich nur unzureichend an die Regelungen halten oder die Bauherren bewusst über die Bestimmungen im Verbraucherbauvertrag in Unwissenheit lassen.
Möchten Bauherren schlüsselfertig bauen, schließen sie mit einem Bauunternehmer einen Bauvertrag ab. Dabei handelt es sich um einen Vertrag nach dem BGB oder dem VOB. Das Bauvertragsrecht ist dabei im BGB verankert und enthält einen Verbraucherbauvertrag, der private Bauherren besser schützen und Bauunternehmer stärker in die Pflicht nehmen soll. Das Bauvertragsrecht legt im Bauvertrag dabei unter anderem folgende Regelungen fest:
- Bevor Bauherr und Bauunternehmer einen Verbraucherbauvertrag abschließen, hat der Interessent das Recht, eine vollständige Baubeschreibung vom Bauunternehmer einzufordern. Dadurch können angehende Bauherren verschiedene Angebote überprüfen und miteinander vergleichen.
- Alle wichtigen Planungsunterlagen müssen vor Beginn der Ausführung vom Bauunternehmer übergeben werden. Darunter fallen Unterlagen wie die Statik, der Wärmeschutznachweis, die Brandschutzplanung und das Lüftungskonzept. Das Bauvertragsrecht sieht klar vor, dass der Bauherr diese Unterlagen vom Bauunternehmer erhalten muss, da er nur so überprüfen kann, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten und Voraussetzungen für mögliche staatliche Förderungen und Kredite erfüllt werden.
- Der Bauherr hat das Recht, zehn Prozent der letzten Zahlungsrate vor der Abnahme als Sicherheit einzubehalten.
- Der Bauunternehmer muss einen konkreten Einzugstermin oder mindestens einen Fertigstellungszeitpunkt zur Abnahme nennen.…“
Quelle und Volltext: haus.de