Deutschland: „…Am 16.03.2020 hat die Bundesregierung mit den Bundesländern vereinbart, dass zahlreiche Unternehmen für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Hiervon betroffen sind u. a. Bars, Clubs sowie Verkaufsstellen des Einzelhandels. Dies führt zu großen Umsatzeinbußen und wirft die Frage auf, welche Auswirkungen dieses behördliche (Teil-)Verbot auf die Pflicht zur Miet- bzw. Pachtzahlungen hat. …“
Quelle und Volltext: Anwalt.de