„…In nahezu jedem Bauprozess, der sich mit Mängeln beschäftigt, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens unerlässlich und kann nur durch diese Gutachten entschieden werden.
Dies ist vor allem deshalb so, da häufig komplexe technische Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Stand der Technik und Wissenschaft berücksichtigen und einem Gericht in der Regel die hierfür erforderliche Sachkunde fehlt. In derlei Bauprozessen lässt sich die Tätigkeit des Sachverständigen im Wesentlichen in zwei Bereiche aufteilen. Zum einen kann der Sachverständige für die Erstellung eines Parteigutachtens beauftragt werden. Zum anderen wird der Sachverständige regelmäßig im Rahmen der Erstellung des unabhängigen, gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens als Strengbeweis im Rahmen eines Beweisbeschlusses tätig….“
Quelle und Volltext: derbausv.de