Die Generalunternehmen seien für Baumängel nicht immer verantwortlich, sagt ein Bauexperte.
Die Qualität hat abgenommen. Heute reagieren aber viele Käufer von Wohnungen und Häusern wenig tolerant, weil sie Informationen aus dem Internet falsch interpretieren. Käufer monieren meist Mängel, die sichtbar sind. Die wirklichen Mängel werden dabei oft übersehen.
Im Fall Schönberg-Ost geht es zum Beispiel um fehlende Sonnenstoren an Terrassen. Das ist doch ein gravierender Mangel?
Natürlich ist das ein Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung infrage stellt. Aber wenn die Terrassenstoren im Baubeschrieb nicht erwähnt sind, wird es der Käufer schwer haben, für die Kosten zur Behebung des Mangels die Generalunternehmung zur Kasse zu Bedingter Trennstrichbitten.
Worauf sollten Wohnungs- und Hauskäufer denn achten?
Baubeschriebe sind oft schwammig formuliert. Wer eine Wohnung kauft, sollte den Baubeschrieb einem Experten vorlegen. Dieser kann bei Bedarf die gewünschten Qualitätsstandards vom Anbieter ausformulieren lassen. (…)
Quelle und Volltext: derbund.ch