Deutschland: „1. Entfällt die Leistungspflicht des Auftragnehmers bei Quarantäne-Maßnahmen, Corona-Infektionen seiner Mitarbeiter, Ausgangssperren oder Nichterreichbarkeit der Baustelle?
2. Betroffen sind sowohl Alt-, als auch neu abzuschließende Verträge.
3. Es ist eine konkret…“
Quelle und Volltext: ibr-online