„…Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen für einen Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit und gibt Sachverständigen Handlungsempfehlungen an die Hand, wenn diese mit dem Vorwurf der Befangenheit konfrontiert werden.
Integraler Bestandteil des Arbeitsalltags eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist seine Tätigkeit im Rahmen einer gerichtlichen Beauftragung. Da das Gericht gerade auch in Bauprozessen häufig auf die Fachkenntnisse von Sachverständigen angewiesen ist, um in der Rechtssache entscheiden zu können, nimmt der gerichtlich bestellte Sachverständige in vielen Bauprozessen – sei es im Erkenntnisverfahren oder in einem selbstständigen Beweisverfahren – mittlerweile eine ganz zentrale Stellung ein. Es ist daher unerlässlich, dass der gerichtliche Sachverständige sein Gutachten sachlich und neutral erstattet….“
Quelle und Volltext: derbausv.de