Deutschland: „…Das Sachverständigenwesen erschließt mit dem baulichen Fachgebiet des barrierefreien Bauens einen weiteren relevanten Sachbereich mit weitreichender Wirkung auf die uneingeschränkte Zugänglichkeit von Gebäuden, Innen- und Außenräumen.
Anders als die Auswirkung baulicher Mängel auf die Nutzung von Gebäuden, wirkt sich fehlende Barrierefreiheit weniger auf die bauliche Substanz als vielmehr auf die vorbestimmte Nutzbarkeit eines Gebäudes wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Lernen, Versammeln, Freizeit u.a. und seine Umgebung aus.
Ein weiterer Aspekt, der bisher in der Vorstellung von Barrierefreiheit weniger in den Vordergrund gerückt wurde, ist die Nachhaltigkeit barrierefreien Bauens. Wohnen ohne Barrieren schränkt die Bewegungsfreiheit wenig ein. Eine Anpassung der Wohnung oder des Wohnumfeldes, der Verkehrswege oder der Freizeiteinrichtungen an vorhandene oder später eintretende Beeinträchtigungen ist dann nicht mehr notwendig….“
Quelle und Volltext: bausv.online