„… Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zur Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) auf bestehende WDVS oder Holzwolle Leichtbauplatten um fünf Jahre verlängert.
In der neuen aBG gibt es vom Regelungsumfang und von den technischen Inhalten her, keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument.
Die Mitgliedsunternehmen des VDPM und die ausführenden Fachunternehmer haben nun weiterhin das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mittels der Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen….“
Quelle und Volltext: baulinks.de