Seit dem 1. Juni 2019 ist das DIBt die Produktinformationsstelle für das Bauwesen in Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren ((EG) Nr. 764/2008) sowie nach Artikel 10 der EU-Bauproduktenverordnung ((EU) Nr. 305/2011). Die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren sieht für jeden EU-Mitgliedsstaat die Einrichtung von Produktinformationsstellen vor. Auf dieser Grundlage hat Deutschland Produktinformationsstellen für verschiedene Produktbereiche eingerichtet. (…)
Quelle und Volltext: dibt.de