DIBt-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben
Die offenen Fragen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland über die Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/13 sind weitgehend geklärt. Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Juli2017 eingestellt. Wichtiger Teil des Kompromisses: Die Kommission akzeptiert übergangsweise freiwillige nationale Systeme zum Lückenschluss bei mangelhaften harmonisierten Normen. Das DIBt stellt in bewährter Qualität Gutachten aus.
Das Problem.
Zahlreiche harmonisierte Normen für Bauprodukte sind aus technischer Sicht unzureichend. Für die Bauwerkssicherheit wichtige Leistungsangaben können anhand der Norm nicht gemacht werden.
Dies hat zur Folge, dass die vollständige Erfüllung der nationalen Bauwerksanforderungen auf Grundlage dieser Normen nicht zuverlässig festgestellt werden kann. Ein Problem, mit dem neben Deutschland auch weitere EU-Länder kämpfen.
Dass einige harmonisierte Normen Lücken aufweisen, ist unstrittig – auch die Europäische Kommis- sion räumt dies ein. Klar ist zudem: Die Behebung der Normmängel wird Jahre in Anspruch nehmen. Sicher gebaut werden muss aber schon heute. Bei der Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/13 hat sich die Europäische Kommission deshalb auf einen Kompromiss eingelassen. Während sie verpflichtende nationale Nachregelungen für harmonisierte Bauprodukte – wie bisher in Deutschland über die Bauregelliste B Teil 1 – weiterhin ablehnt, toleriert sie – alternativ zur ETA – übergangsweise freiwillige nationale Systeme zum Lückenschluss….
Quelle und Volltext: Dibt.de