Deutschland: „…Wenn die Baupreise davonziehen, sollte über Maßnahmen zum Gegensteuern nachgedacht werden. Beispielsweise darüber, ob bestimmte Richtlinien und Normen beim Bauen noch angemessen sind. Aus Bayern kommt nun der Vorschlag, eine neue Kategorie für Planungsaufgaben einzuführen: die Gebäudeklasse E.
Nach den Vorschlägen einer Initiativgruppe soll die Gebäudeklasse „E“ in die Bayerische Bauordnung eingeführt werden. E soll stehen für „Experimentelles Bauen“ oder auch „Einfaches Bauen“. Ziel ist, normenreduziert und dabei klimagerecht und bezahlbar zu bauen. Weil es aber nach Ansicht von Professor Florian Nagler von der Technischen Universität München weltfremd sei, darauf zu hoffen, dass Bauvorschriften „entschlackt“ werden könnten, soll ein Befreiungsschlag gewagt werden, indem Normen verlassen werden. Im vergangenen Jahr startete die Bayerische Architektenkammer eine Initiative, um den Gebäudetyp E in die der Landesbauordnung zu verankern. Dazu bedarf es einer Öffnungsklausel im § 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die privatrechtlichen Ansprüche bei Mängeln regelt und Freiheiten bei der Planung und Ausführung zulässt….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de