Berlin: „…Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht dringenden Korrekturbedarf des am 1. April in Kraft getretenen Kündigungsschutzgesetzes für Mieter. „Wir begrüßen die Neuregelung ausdrücklich und freuen uns, dass der Gesetzgeber dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Gewerberäume oberste Priorität eingeräumt hat. Allerdings sind nun wichtige Korrekturen am Gesetz vorzunehmen, so dass es die Mieter auch wirklich wasserdicht vor Corona-bedingten Zahlungsverzugskündigungen des Vermieters schützt“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Auch nach dem neuen Gesetz sind Mieter weiterhin verpflichtet, die Mieten zu zahlen. Die Miete ist nicht gestundet. Die Corona-bedingte Nichtzahlung der Miete in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 schließt lediglich die diesbezügliche Kündigung des Vermieters bis Ende Juni 2022 aus. Haben Mieter bis Ende Juni 2022 die rückständige Miete nicht nachgezahlt, darf der Vermieter ab diesem Zeitpunkt die Kündigung wieder aussprechen….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de