„…Die »anerkannten Regeln der Technik« (a.R.d.T.) sind zentral für die juristische Beurteilung der Mangelhaftigkeit einer Bauleistung im öffentlichen und privaten Baurecht. Sie werden als Mindeststandard verstanden, dessen Einhaltung im Bauvertrag implizit versprochen wird. Diese Regeln sind jedoch gesetzlich nicht genau definiert. Sie basieren auf der praktischen Bewährung oder anerkannten Eignung nach Meinung der Mehrheit der Fachleute.
Dieser Konsens beruht auf theoretischer Richtigkeit und der Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute. Diese offene Ausgestaltung ermöglicht die Integration ständiger wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen [2]. Zur Beurteilung, ob eine Bauleistung den a.a.R.d.T. entspricht, wird oft auf schriftliche Normen und Regelwerke, wie DIN-Normen oder Fachmerkblätter, zurückgegriffen. Was bei der (optischen) Beurteilung eines Wilden Verbands als Beurteilungsgrundlage dienen könnte, ist Gegenstand dieses Artikels und unserer Untersuchungen.
Quelle und Volltext: derbausv.de