München: „… Schnee auf Dächern – Tipps für Eigentümer/ Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage
In den zurückliegenden Jahren hat es immer wieder Winter mit gebietsweise wiederholten und starken Schneefällen gegeben, z. B. im Bayerischen Wald und in den Alpen. In diesen Regionen lagen auf den Dächern hohe Schneelasten, die zahlreiche Schäden, teilweise mit Dacheinstürzen, verursachten. Damit sich Eigentümer/ Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage in Zukunft auf vergleichbare oder ähnliche Winterverhältnisse besser vorbereiten können, haben wir die nachstehenden Informationen und Tipps zusammengestellt.
Wo ist die zulässige Schneelast geregelt?
Die Schneelast, die beim Standsicherheitsnachweis für ein Gebäude angesetzt wird, ist in der Norm DIN EN 1991-1-3 „Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten“ einschließlich des Nationalen Anhanges (mit Anlage bauauf- sichtlich eingeführt in der Liste der Technischen Baubestimmungen) geregelt und wird in kN/m2 (Kilonewton pro Quadratmeter) angegeben. DIN EN 1991-1-3 wird bei Bedarf den neuesten Erkenntnissen, z. B. den aktuellen Schneemessdaten, angepasst. Bei alten Gebäuden können deshalb andere Schneelasten berücksichtigt worden sein als nach der heute gültigen Ausgabe der DIN EN 1991-1-3…“
Quelle und Volltext: Bayerisches Staatsministerium des Innern