„…Grundsätzlich ist zu beachten, dass derartige Sachverständige grundsätzlich immer Parteigutachter sind und für ihren Vertragspartner, aber nicht für Sie, tätig sind. Dies wird gerne in Erklärungen des Bauträgers, Fertighausanbieters oder auch des Bauunternehmers dahingehend weich geredet, dass Ihnen erklärt wird, dass es sich um einen neutralen Sachverständigen handelt. Gerne wird auch angeführt, dass es sich hier um einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter oder um einen TÜV- oder auch DEKRA Sachverständigen handelt. Klingt alles schön, ändert aber nichts daran, dass hier immer noch ein Parteigutachter beauftragt wurde und zwar nicht von Ihnen, sondern von jenem, der die Mängel und/oder Schäden fabriziert oder eben dessen Leistung geprüft werden soll….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de