„…Wer ein Haus unter Denkmalschutz erhält und saniert, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Damit entlastet das Finanzamt Eigentümer eines Baudenkmals, denn oft ist der Denkmal-Status mit Mehrausgaben verbunden. Besonders wichtig für die steuerliche Abschreibung: die Sanierung erst mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen! Denn ohne die Bescheinigung der Behörde gibt es keine Steuervergünstigung. Tipps und Infos zur Denkmal-AfA.
Für die Steuerersparnis gilt immer: vor Sanierungsbeginn alles genehmigen und bescheinigen lassen, dann starten! Darüber hinaus sollten Eigentümer:innen eines Hauses unter Denkmalschutz prüfen, ob die Beantragung einer Förderung für die Sanierung denkmalgeschützter Häuser für sie günstiger ist oder die steuerliche Förderung mit der “Absetzung für Abnutzung” (AfA genannt)….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de