Oldenburg: „…Das VG Oldenburg hat entschieden, dass die denkmalschutzrechtlichen Anordnungen der Stadt Oldenburg zum Erhalt des früheren “Wallkinos” rechtmäßig sind.
Denkmalschutz: Anordnungen der Stadt Oldenburg rechtmäßig
Oldenburg: „…Das VG Oldenburg hat entschieden, dass die denkmalschutzrechtlichen Anordnungen der Stadt Oldenburg zum Erhalt des früheren “Wallkinos” rechtmäßig sind.
Der Eigentümer des “Wallkinos” (Heiligengeistwall 3) in Oldenburg stellte einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine denkmalschutzrechtliche Verfügung zur Sicherung des Gebäudes. Der Eigentümer streitet mit der Stadt Oldenburg um die Frage, ob und inwieweit das Gebäude nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz geschützt ist. Im Frühjahr 2019 stellte die Stadt Oldenburg u.a. fest, dass Wasser in einem Teil des Souterrains des früheren Kinos steht und ordnete unter Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Verhinderung weiterer Schäden die Trockenlegung der Räume und Sicherung der Fenster zum Schutz gegen eindringendes Wasser an. Der Eigentümer ist der Ansicht, dass das “Wallkino” kein schützenswertes Denkmal ist….“
Quelle und Volltext: juris.de