Weilheim: „…Ein Ladengeschäft im Erdgeschoss, darüber zwei Wohnungen: So ist das Gebäude an der Admiral-Hipper-Straße 5 – dessen Grundstück an der Rückseite bis zur Eisenkramergasse reicht – bis dato genutzt. Jetzt sei geplant, den bestehenden Laden nach Norden zu erweitern und in den oberen Stockwerken mitsamt Ausbau des Dachgeschosses insgesamt fünf bis sechs Wohneinheiten zu schaffen. So hieß es in der jüngsten Sitzung des Weilheimer Bauausschusses. Das Gremium hatte über fünf konkrete Änderungen des Bebauungsplans „Altstadt Ia“ zu entscheiden, die für diese Umbauten nötig sind.
Vier dieser Änderungen wurden für völlig unproblematisch befunden und einstimmig abgesegnet: die Zulassung eines erdgeschossigen Anbaus auf der Nordseite inklusive begrüntem Flachdach; die Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse von zwei auf drei, um die Dachgeschossbereiche im Hauptgebäude zu erschließen; und auch die Zulassung einer Aufdachdämmung. Umstrittener war eine Änderung bei den Dachgauben…“
Quelle und Volltext: merkur.de