BGB § 536 Abs. 1 Satz 3
Auch bei einer hochpreisigen Wohnung ist der Einbau von Halogendeckenleuchten kein Standard. Vielmehr ist die Ausstattung einer Wohnung mit Leuchten vom individuellen Geschmack des Mieters abhängig, so dass lediglich das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl von Anschlüssen standardmäßig gefordert werden kann, nicht aber die Ausrüstung für einen bestimmten Leuchtentyp.
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.10.2018 – 7 S 2223/18
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Quelle und Volltext: https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=Urteil&Gericht=LG+N%FCrnberg-F%FCrth&Aktenzeichen=7+S+2223%2F18&Urteilsdatum=2018-10-30&Nr=138458