Deutschland: „…Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 31. Januar haben Immobilienbesitzer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Gerade einmal die Hälfte der 36 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland hat das bislang erledigt – oft mit falschen Angaben.
Drittel der abgegebenen Grundsteuererklärungen falsch
In ihrer Starnberger Steuerkanzlei hat Sabine Oettinger eine Task Force für die Grundsteuer eingerichtet. Viele ihrer Mandanten haben dort ihre Bescheide vom Finanzamt schon zurückerhalten. Die meisten haben die Formulare selbst ausgefüllt. Was der Expertin auffällt: “Viele Mandanten haben den Fehler gemacht, Nutzflächen wie zum Beispiel den Keller anzugeben, obwohl nur die Wohnflächen zählen,” sagt sie.
Zur Wohnfläche gehört nur die bewohnte Fläche. Abziehen kann man Abstellkammern, den Keller oder den Dachboden. Ebenso die Garage bis zu 50 Quadratmeter. Wer jedoch seine Wohnung kurzfristig vermietet, zum Beispiel über Airbnb, der muss anteilig die Kellerräume angeben….“
Quelle und Volltext: br.de