Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält an seiner Kritik an dem Musterfeststellungsgesetz fest.
Dieses wurde am 14.06.2018 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt und beschlossen (siehe: Bundestag beschließt Gesetz zur Musterfeststellungsklage (MFK)).
Trotz zahlreicher Beanstandungen schon bei der Anhörung im BT-Ausschuss Recht und Verbraucherschutz wurde zwar eine überarbeitete Version des Gesetzesentwurfs vorgelegt. Die Einwände des DAV und anderer Experten, fehlende Auswahlmöglichkeit der Gerichte und der Ausschluss von Unternehmen als Kläger, blieben jedoch weitestgehend ungehört. Bedauerlich ist nach Auffassung des DAV, dass der Bundestag das Gesetz trotz einhellig festgestellter Mängel „durchgedrückt“ hat. Grundsätzlich begrüßt der DAV zwar die Einführung einer Musterfeststellungsklage, deren Umsetzung hätte allerdings noch verbessert werden müssen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de