Nassenbeuren: „…In den 70er Jahren haben sich Bauherren nicht an den Bebauungsplan gehalten. Abreißen kann man die Häuser aber auch nicht mehr. Was nun? So reagiert die Stadt.
Was tun, wenn Bauherren sich offenbar reihenweise nicht an Vorgaben im Bebauungsplan gehalten haben und das erst Jahrzehnte später auffällt? Die Stadt Mindelheim hat sich nun zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen. Auf seiner jüngsten Sitzung hatte es der Stadtrat mit einem Fall zu tun, wie es selbst altgediente Kommunalpolitiker noch nicht erlebt haben.
In Nassenbeuren wurde 1975 ein Bebauungsplan für das Baugebiet „Anger Nr. 2“ aufgestellt. 13 Häuser sind im Laufe der Zeit dort im Osten von Nassenbeuren entstanden. Seit dem 3. Februar 1975 ist das Baugebiet rechtsverbindlich, sagte Cassian Behr vom Bauamt vor dem Stadtrat. Seither seien diverse Ausnahmen und Befreiungen von den Vorgaben der örtlichen Bauvorschriften genehmigt worden. Letztlich ist eine Bebauung entstanden, die mit den Vorgaben im Bebauungsplan nichts mehr zu tun hatte. Der Volksmund sagt dazu Schwarzbauten….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de