„…Die GEG-Novelle kam früher als vorgesehen, im Juli 2022. Sie tritt in zwei Stufen zeitversetzt in Kraft. Der Beitrag erläutert, was sich wann und wie ändert und wie die Begründungen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben lauten.
Als das erste Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) vor zwei Jahren in Kraft trat, war bereits klar, dass es sehr bald geändert wird. Doch nun kam es noch früher als vorgesehen: Die GEG-Änderungen erfolgten im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022.
Der in »letzter Minute« eingefügte Art. 18a (Änderung des GEG) regelt die entsprechenden Vorgaben. Diese GEG-Novelle tritt zeitversetzt in zwei Stufen in Kraft….“
Quelle und Volltext: derbauv.de