„…Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit gefährden und zu hohen Schäden führen. Die Stiftung Warentest klärt auf über Rechte und Pflichten, die Mieter haben.
Altbauten sind in vielen Fällen nicht wärmegedämmt. Wer eine solche Mietwohnung bewohnt, muss besonders aufpassen. Manchmal gibt es dort „Wärmebrücken“, die Schimmelbildung beschleunigen können. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haften Vermieter für Schimmel durch Wärmebrücken nur dann, wenn diese zur Zeit des Baus nicht typisch waren. Bei Gebäudebauten zwischen 1947 und 1978 waren Wärmebrücken aber üblich.
Sind Baumängel wie Risse Ursache für Schimmel, haften Vermieter von Altbauten natürlich….“
Quelle und Volltext: focus.de