„…Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit gefährden und zu hohen Schäden führen. Die Stiftung Warentest klärt auf über Rechte und Pflichten, die Mieter haben.
Manche Mieter haben wohl in den vergangenen Wintermonaten beim Heizen gespart, um ihre Energiekosten zu drücken. Das kann die Gefahr von Schimmelbildung erhöhen. Davor warnt auch der Sachverständigenverband BVS: „Wer die Heizung komplett abstellt, riskiert zu hohe Feuchte in den Wohnräumen, die zu Schimmel an den Wänden und in den Raumecken führt“, zitiert die Stiftung Warentest die Fachleute.
Schimmelflecken in einer Mietwohnung gelten rechtlich als Wohnungsmangel. Dafür haften müssen Vermieter aber nur, wenn der Schimmel durch Gebäudemängel entstehen konnte – etwa, weil es Risse in Wohnungswänden gibt. Eine weitere Einschränkung: Der Vermieter muss nur dann geradestehen, wenn Mieter eine Schimmelbildung mit zumutbarem Lüften und Heißen nicht unterbinden konnten….“
Quelle und Volltext: focus.de