„…Wer sein Haus renoviert, kann Förderungen vom Staat beantragen. Allerdings nur, wenn auch energieeffizient saniert wird. Die neuen Programme von KfW und BAFA sind vielleicht kompliziert zu verstehen – aber auch sehr hilfreich.
Seit März gibt es neue Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von Gebäuden. Die größte Änderung: Statt eines Zuschuss-Systems, wie bis Mitte 2022, vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt Kredite, die an Bedingungen geknüpft sind. Je energieeffizienter ein Haus durch eine Komplettsanierung wird, desto geringer fällt dabei die Kreditsumme für die Bauherren aus.
Aber auch für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die keine komplette Sanierung stemmen wollen oder können, gibt es Fördermöglichkeiten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Einzelmaßnahmen wie den Austausch oder die Erneuerung der Heizungstechnik, genauso wie die Dämmung an der Fassade oder am Dach.
Politisches Ziel ist es, Bestandsimmobilien so aufzuwerten, dass die Bausubstanz erhalten bleibt, aber mit besserer Energieeffizienz. Deshalb liegt der Fokus der neuen Förderprogramme auf Altbausanierungen. Hier sind bis zu 35 Prozent Tilgungszuschuss durch die KfW möglich….“
Quelle und Volltext: br.de