Ein Mann will sein Grundstück mit einer Überwachungskamera im Blick halten – bringt das Gerät aber so an, dass auch der Nachbar unter Beobachtung steht. Der will sich das nicht gefallen lassen und zieht vor Gericht – mit Erfolg.
Digitale Kameras sind mittlerweile klein, günstig und einfach zu bedienen – kein Wunder, dass immer mehr Menschen sie nicht nur für die Urlaubsfotos benutzen, sondern auch zur Überwachung ihres Lebensbereichs. Wo dabei die Grenzen liegen, musste sich nun ein Mann in Ottobrunn vom Amtsgericht sagen lassen. Neben dem Verbot, das Grundstück seiner Nachbarn per Kamera zu beobachten, nahm er auch noch eine Rechnung über die Verfahrenskosten von etwa 2600 Euro mit nach Hause. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de