Deutschland: „Das neue Baugesetzbuch im Bild” von WEKA Media soll einen schnellen und verständlichen Zugang zum aktuellen Bauplanungsrecht bieten. Die Publikation behandelt auch den am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen „BauTurbo” (§ 246e BauGB).
Der BauTurbo beschleunigt den Wohnungsbau: Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (gültig ab 30. Oktober 2025) enthält in § 246e BauGB befristete Sonderregelungen. Damit können Kommunen für bestimmte Wohnbauvorhaben planungsrechtlich flexibler agieren – etwa durch Abweichungen vom Bebauungsplan. Da dies viele bisherige Regeln aufbricht, sind künftig rechtliche Fragen zu erwarten. Daher sei es wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen, um Chancen nutzen und Planungsrisiken minimieren zu können….“
Quelle und Volltext: baulinks.de