„…Die Gründung der Zünfte bis in das 16. Jahrhundert und die Überwachung handwerklicher Leistungen durch »Schaumeister« können als wesentliche Entwicklungsstufen zum heutigen öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen im Handwerk angesehen werden. Bis dahin wurden Handwerker mit schweren Polizeistrafen für begangene Fehler in der Leistung oder der Preisberechnung belegt.
Damals bis heute gilt das bewährte Prinzip: Aus der Praxis – für die Praxis. Die Kontrolle guter Arbeit sollte durch die Handwerker selbst beurteilt werden. So wurden die Schaumeister zunächst durch die Zünfte eingesetzt; ab dem 18. Jahrhundert in den Dienst des Staates gestellt und auf die gewissenhafte Erfüllung ihres Amtes verpflichtet. Sie waren gewissermaßen die Vorläufer der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk.
Eine gesetzliche Lösung wurde schließlich im Jahr 1929 mit der damaligen Handwerksnovelle und der Änderung der Gewerbeordnung gefunden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in 1953 mit Inkrafttreten der Handwerksordnung wieder eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen; den Handwerkskammern wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihren Wirtschaftsbereich die hoheitliche Aufgabe zugesprochen, Sachverständige zur Begutachtung von Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkern öffentlich zu bestellen und zu vereidigen….“
Quelle und Volltext: bausv.online