Das deutsche Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten ist in den 16 Landesbauordnungen festgelegt. Die Landesbauordnungen basieren auf einem gemeinsamen Muster, der Muster- bauordnung (MBO). Musterbauordnung – MBO – Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016. Die Landesbauordnungen definieren die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen. Zudem ist hier das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprodukte und Bauarten festgelegt. Die allgemein definierten Anforderungen an bauliche Anlagen werden durch Technische Bau- bestimmungen konkretisiert. Auch für diese gibt es ein gemeinsames Muster: (…)
Quelle und Volltext: dibt.de