Würmtal: „…Draußen ist es kalt, drinnen spendet ein Kachelofen oder Kamin wohlige Wärme. Wer seine Feuerstelle nach dem 21. März 2010 in Betrieb genommen hat, kann sie richtig genießen. Bei vielen, die ein älteres Modell im Haus haben, grassiert aktuell die Angst. Diese ist nicht unbedingt begründet.
Kaminkehrermeister Thomas Höcht aus Pentenried sagt: „Das Baujahr allein zählt nicht.“ Ob jemand seine Feuerstelle auch 2025 noch bedienen darf, hängt davon ab, ob diese die 2010 in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für Feinstaubemissionen und Kohlenmonoxid sowie die Mindestwirkungsgrade erfüllt. „Einige schaffen es schon“, meint Kaminkehrer Martin Kelnhofer zuversichtlich. Er ist für Teile Gräfelfings und Planeggs zuständig….“
Quelle und Volltext: merkur.de