Karlsfeld: „…Früher versuchten Gemeinden Ortsansässigen mit Einheimischen-Modellen bessere Chancen bei Erbbau- oder Kaufgrundstücken zu verschaffen. Doch dann kam vom Europäischen Gerichtshof ein Einspruch zur bisherigen Praxis. Deshalb musste jetzt auch der Karlsfelder Gemeinderat neue Vergabekriterien erlassen.
„Einheimischen-Modelle sind noch zulässig, allerdings nach sozialen Gesichtspunkten“, sagte Rechtsanwalt Mathias Reitberger aus München, der als Rechtsberater der Gemeinde in die jüngste Ratssitzung eingeladen worden war. Wichtig sei jetzt vor allem die Einkommensgrenze von höchstens 55 172 Euro pro Jahr und Person, also 110 344 für einen Zweipersonenhaushalt sowie eine Vermögensobergrenze von maximal 35 Prozent des Verkehrswerts der angestrebten Wohnung oder des Hauses. Im Großraum München würden teilweise auch 40 Prozent akzeptiert. Nur wer bei beiden unter diesen Obergrenzen bleibt, dürfe beim Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Beide seien durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unumstößlich vorgegeben….“
Quelle und Volltext: merkur.de