Neusäß: „…Die Stadt Neusäß sah bei einem Bauvorhaben eine schwere Gefahr im Falle eines Hochwassers. Doch der Einwand ist gar nicht erlaubt, sagt das Landratsamt.
Erst ungläubiges Staunen, dann große Verärgerung: Das waren die Reaktionen in der Neusässer Verwaltung und im Bauausschuss der Stadt auf eine Mitteilung des Landratsamts. Es ging um den Antrag auf Nutzungsänderung für einen Kellerraum in Ottmarshausen. Dort soll ein Schlafzimmer mit Dusche eingerichtet werden. Der Bauausschuss wollte das nicht zulassen, schließlich habe es in diesem Bereich schon einmal ein Hochwasser gegeben, das inzwischen allerdings fast 50 Jahre zurückliegt. Nun erläutert das Landratsamt, warum es in diesem Fall gar nicht anders handeln konnte, als die Bedenken nicht gelten zu lassen.
Die Antwort ist so banal wie einfach: Weil das Bauvorhaben genau dem Bebauungsplan entspricht, war nicht einmal das gemeindliche Einvernehmen nötig. Somit hatte zunächst schon der Bauausschuss keine Handhabe, das Vorhaben abzulehnen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de