„…Sie möchten Ihren Balkon verschönern und dafür auf dem Balkon bohren? Oder für Ihre Katze ein Katzennetz anbringen? Hier erfahren Sie, welche Änderungen am Balkon erlaubt sind.
Wenn Sie in einer Mietwohnung über einen Balkon verfügen, gehört dieser zwar zu Ihrer Wohnung aber nicht zu Ihren Wohnräumen. Bauliche Änderungen dürfen deshalb nur bis zu einem gewissen Grad durchgeführt werden. Auch das Katzennetz hat schon zu Rechtsstreiten geführt, ist aber unter ein paar Voraussetzungen erlaubt.
Ein Balkon gehört nicht zu den Wohnräumen. Deswegen gelten hier zusätzliche Regeln. Die Nutzung des Balkons wird zudem im Mietvertrag festgehalten. Nach § 578 Abs. 2 BGB und § 555 a Abs. 1-3 BGB ist der Vermieter zur Erhaltung des Balkons verpflichtet. Darüber hinaus gelten für Modernisierungsmaßnahmen die gleichen Regelungen wie für Modernisierungen innerhalb der Wohnräume….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de