„…Die Dämmung von Rohrleitungen (Heizungs- und Warmwasserleitungen) und Armaturen ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht, wenn diese in einem unbeheizten Raum (zum Beispiel im kalten Keller) verlaufen und zugänglich sind. Auch für die Dicke der Rohrisolierung gibt es Vorschriften. Alle gesetzlichen Vorschriften zur Dämmung von Rohrleitungen im Überblick – so dick muss die Dämmung für Rohrleitungen sein.
Eine Rohrisolierung ist nach den gesetzlichen Vorgaben des GEG immer dann Pflicht, wenn Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie dazugehörige Armaturen in unbeheizten Räumen verlaufen….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de