Die Perimeterdämmung ist die Dämmung, die im Erdberührten- und ggf. im Sockelbereich (Spritzwasserzone bis 30 cm über OK Terrain) eingesetzt wird. Diese kann z.B. aus Polystyrol Hartschaum, Polyurethan oder Schaumglas bestehen.
Im Bereich der Grundmauern eines Bauwerks sollte man einen hohen Stellenwert auf effektives Energiesparen und die damit verbundene dauerhafte Gebäudewerterhaltung legen. Hierbei sollte schon in der Planungsphase beachtet werden, welche der Dämmmaßnahmen im Perimeterbereich wie durchzuführen sind.
Da übliche Dämmstoffe unter dem Einfluss von Feuchtigkeit einen großen Teil ihrer Wärmedämmfähigkeit einbüßen, dürfen für die Perimeterdämmung nur Dämmstoffe eingesetzt werden, die durch das Institut für Bautechnik in Berlin bauaufsichtlich zugelassen sind. Diese Stoffe müssen den Nachweis erbringen, dass sich ihre Eigenschaften im eingebauten Zustand unter den vorgesehenen Bedingungen auch über einen langen Zeitraum hinweg nicht nachteilig verändern.
Die wichtigsten Eigenschaften von Perimeterdämmstoffe sind:
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Nahezu keine, bzw. höchstens 0,2 Vol % Feuchtigkeitsaufnahme
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Verrottungsfest und schädlingssicher
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Druckfest
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Dampfdicht
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Umweltverträglichkeit
Die Wärmeenergieverluste bei einem freistehenden Einfamilienhaus können lt. allgemeinen Aussagen, ohne einer Perimeterdämmung, 20 % des Gesamtwärmeverlustes im beheizten Untergeschoss ausmachen. Zu diesem schützt bzw. sorgt eine Perimeterdämmung vor allem auch für folgende Punkte:
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Vermeidung von Wärmebrücken
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Verlegung bzw. Vermeidung von Tauwasserwausfall aus bzw. im Mauerwerk
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Abbau des hydrostatischen Drucks
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Schutz vor mechanischer Belastung, Schäden bei der Verfüllung und Verdichtung des an der Kellerwand anliegenden Erdreichs
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Widerstand gegen thermische Belastung
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Schutz vor Schadstoffbelastung aus dem Erdreich
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etc.
Gerade in Hinsicht auf die immer mehr genutzten Kellerräume als Wohn- und Aufenthaltsräume ist eine Dämmung zum anliegenden Erdreich eine unumgängliche Maßnahme zu den steigenden Wohn- und Hygienebedürfnissen solcher Räume.
Wie nun auch in der Energiesparverordnung vom Gesetzgeber festgehalten wurde ( EnEV § 7 Abs. 1), sind Gebäudebauteile, die gegen Außenluft, Erdreich oder gegen andere angrenzende Gebäudeteile mit wesentlich geringerer Temperatur angrenzen, die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz zu erfüllen.
Auszug aus der EnEV § 7 Abs. 1
„Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
(1) Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteilen mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Ist bei zu errichtenden Gebäuden die Nachbarbebauung bei aneinandergereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Gebäudetrennwände den Mindestwärmeschutz nach Satz 1 einhalten ….“
Wenn bei Verkehrslasten bzw. Nutzlasten außer den statischen auch wechselnden dynamischen Lasten, z.B. durch Bremsen- oder Anfahrvorgängen (DIN 1055 – Einwirkungen auf Tragwerke) eingeleitet werden, ist auch auf das zähelastische Verhalten der Perimeterdämmung zu achten. Der Elastizitätsmodul (DIN 53421 – Prüfung von harten Schaumstoffen) und die Kennwerte für die Druckspannung bei Verkehrslasten von den Baustoffen machen befahrbare und druckbelastete Konstruktionen für den Statiker berechenbar.
Als Grundsatz muss erkannt werden, dass Dämmstärken nicht per Augenmaß zu bestimmen sind. Mit den auf dem Markt angebotenen EDV basierenden Berechnungsprogrammen für u-Wert (ehemals k-Wert) Bestimmungen lassen sich benötigte Dämmstärken einfach und relativ schnell für den Bauunternehmer berechnen. Zudem ist es mit nahezu allen Programmen dieser Art möglich, dem Bauherrn einen Wärmebedarfsausweis auszustellen und damit auch die oft nötige Erklärung des „Warums“ einfach und verständlich vorzulegen. Wobei der errechnete, theoretische Wärmebedarf nicht die individuellen Lebensgewohnheiten berücksichtigen und somit kaum als tatsächlich, praktischer Wert gelten kann, sondern vielmehr als Anhaltswert.
Grundlagen für die Berechnung des Wärmebedarfs sind z.B.:
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zu dämmende Flächen in m2
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abzuziehende Öffnungen
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Volumen der beheizten und unbeheizten Räume in m3
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Geplante bzw. verwendete Baustoffe
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usw.
Wichtigste Grundregeln für die Ausführung der Perimeterdämmung sind:
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Verbandsverlegung, fehlstellenfrei
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Vollflächiges Anliegen der Dämmung an den Baukörper, ggf. vorhandene Unebenheiten egalisieren
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Vollflächige Abdichtungsschicht zwischen Perimeterdämmung und Bauteil (im Sockelbereich ergänzt durch eine flexible Abdichtung auf dem Verputz)
Perimeterdämmung an der Kellerwand
Bei der Sockeldämmung mit Perimeterdämmplatten sollte insbesondere auf den im 45° abgeflachten Anschluss zur Wand geachtet werden (nur wenn die Dämmung nicht direkt auf den Fundamentüberstand geplant wird), dies erleichtert den Feuchtigkeitsabfluss und vermeidet Staunässe. Wird die Dämmplatte auf den Fundamentüberstand gestellt, empfiehlt sich, die Anstoßfuge komplett abzudichten und eine Hohlkehlenausbildung anzuarbeiten.
Bei der Ausführung der im erdberührten Bereich befindlichen Dämmung wird zumeist eine bituminöse Abdichtung verwendet. In vielen Fällen ist hier ein dementsprechender Voranstrich aufzubringen. Die Abdichtung liegt zwischen Dämmplatte und der Kellerwand. Die meisten Dämmstoffplatten müssen nicht zusätzlich gegen Erdfeuchte geschützt werde. Es ist jedoch kein ausgesprochener Fehler, wenn man auch auf die Dämmplatten nochmals eine bituminöse Abdichtung aufträgt und somit die selbige zusätzlich schützt.
Es empfiehl sich, die Abdichtung in zwei Lagen aufzuziehen und mit der zweiten Lage die Perimeterdämmung anzukleben. Dies kann im Punkt-Wulst- oder im Kammbettverfahren geschehen. Auch wenn die Stoffe nicht kennzeichnungspflichtig sind, wird von den Hersteller das Tragen von geeigneter Schutzkleidung vorgegeben (EG-Sicherheitsdatenblätter).
Die Perimeterdämmplatten an der Kellerwand müssen, wie oben beschrieben, im Verband verlegt werden, der Versatz in der Fläche sollte hierbei 10 cm nicht unterschreiten. Anfangs und Endplatten zu Gebäudeecken und Öffnungen sollten mit einem Versatz von 30 cm verlegt werden. Hierbei muß mit einer Auszahnung an den Gebäudeecken gearbeitet werden.
Im Sockelbereich können fest angeklebte bzw. angedübelte Dämmungen mit Trägermaterial überspannt und verputzt oder mit keramischen Materialien beklebt werden.
Sollte die zu dämmende Fläche im erdberührten Bereich an eine nicht zu dämmende Fläche anstoßen, ist es ratsam in den Stoß ein vorkomprimiertes Butyl-Kautschuk-Band (Kompriband) einzulegen. Mögliche Übergänge zu der Bodenplattendämmung sollten fugenfrei ausgeführt, bzw. abgedichtet (nach DIN 18195) sein. Der Übergangsbereich zu einer eventuellen Fassadendämmung sollte mit einer dafür vorgesehenen Sockelschiene und einem vorkomprimierten Butyl-Kautschuk-Band (Kompriband) erfolgen.
Oft wird zum zusätzlichen mechanischen Schutz und der besseren Drainage eine Noppenbahn an die Perimeterdämmung angelegt.
Im Gegensatz zur der, im erdberührten Bereich, nur einmalig notwendigen Abdichtung der Außenwand (zwischen Perimeterdämmung und Kellerwand), sollte im Sockelbereich nicht auf eine zweite Abdichtung auf dem Sockelputz verzichtet werden. Diese, meist zementäre Dichtschlämme wird in mind. 2 Lagen (jeweils ca. 1 mm Schichtdicke) aufgetragen und dient zur Vermeidung von Putzschäden, durch eindringende und kapillar aufsteigende Feuchtigkeit. Im Übrigen dürfen Sockelputze in keinem Fall in den erdberührten Bereich aufgetragen werden. Der Sockelputz beginnt mit der oberen Sockellinie und endet mit der unteren Sockellinie.
Von Bepflanzungen oder Plattenbelegungen etc. direkt an den Sockel ist in jeder Hinsicht abzuraten, denn auch bei Gefälleausbildungen ist hierbei in den meisten Fällen mit Stauwasser an den Fassadenanschlüssen zu rechnen. Es empfiehlt sich hierbei eine ca. 20 cm breite Bordüre mit Flusssteinen o.ä. um ein schnelles Abfließen des Fassadenwassers etc. zu gewährleisten. Der Markt bietet hierzu auch entsprechende Entwässerungsrinnen für den Anschlussbereich von Sockel zu Oberkante Terrain.
Perimeterdämmung an der Fundamentplatte
Bei einer Horizontaldämmung außerhalb der Abdichtung (Dämmung liegt vor der Abdichtung) werden die Perimeterdämmplatten dicht gestoßen auf einem Feinplanum, bzw. einer Sauberkeitsschicht lose im Verband verlegt. Auf diese bauaufsichtlich zugelassene Perimeterdämmung werden i.d.R. zwei Lagen einer Kunststoffdichtungsbahn (meist Bitumen-Bahnen nach DIN 18195) verlegt. Zum mechanischen Schutz muss nun vor dem Giesen der Fundamentplatte eine Schutzschicht (nach DIN 18195/Teil 10) verlegt werden.
Soll eine Horizontaldämmung innerhalb der Abdichtung ausgeführt werden, befindet sich die Abdichtung direkt auf dem Feinplanum, bzw. auf der Sauberkeitsschicht. Nachfolgend wird dann die Perimeterdämmung, wie oben beschrieben, verlegt und mit einer Schutzbahn vor mechanischen Beschädigung beim folgenden Fundamentplattenguss geschützt.
Je nach Gebäudeart und Bauweise, ist bei der Perimeterdämmung unterhalb der Fundamentplatte auf die geeignete Druckfestigkeit zu achten. Durch den Einsatz von abgestuften Druckfestigkeiten (bieten die meisten Fabrikate) kann ein wesentlicher Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme beigetragen werden.
Das Thema der Wärmebrückenvermeidung ist speziell im Übergangsbereichen von der Fundamentplatte zur Kelleraußenwand oder von Kellerdecke zur Fassade eine Aufgabe, welche besondere Sorgfalt in Planung und Ausführung bedarf. Das technisch perfekt gelöste Zusammenspiel von Abdichtung und Dämmung ist dabei vordergründig.
Eine Wärmebrücken, welche gravierende Mängel für das Bauwerk bedeuten kann, hat drei entscheidende Nachteile:
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Sie bewirkt an einzelnen Stellen niedrigere Oberflächentemperaturen,
dadurch ergibt sich die Gefahr von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung. -
Kalte Stellen wirken unbehaglich und die sich bildenden Pilze sind oft gesundheitsschädlich.
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Die Baukonstruktion hat erhöhte Wärmeverluste, die einen erhöhten Heizenergiebedarf bewirken.
Bei der Planung sollte also eine komplett umhüllende und lückenlose Schutzhaut im erdberührten Bereich resp. der Spritzwasserzone beachtet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:
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DIN 1055 Lastenannahmen für befahrene Hallenböden etc…
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DIN 4095 Gebäudedränung
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DIN 4102 Druckspannungs- und Druckfestigkeiten
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DIN 4108 Wärmeschutz
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DIN 18164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe
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DIN 18195 Bauwerksabdichtung
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DIN 53421 Elastizitätsmodul
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Energieeinsparungsgesetz – EnEG
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Energieeinsparverordnung – EnEV
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Bauaufsichtliche Zulassung des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik/Berlin)
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Herstellervorschriften
Text wurde bereits am 28. September 2011 erstellt