Eines gleich vorab: Wärmedämmung ist KEINE Pflicht und durch falsche Hysterie oft eine Gefahr für die Umwelt!
Wärmedämmung an den Häuser ist eine gute Sache, das gleich vorab, denn Nachfolgendes könnte und sollte eine zweite Meinung aufkommen lassen. Jedoch wird seit der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEv) viel Unsinn in den unterschiedlichen Medien verbreitet, welcher nicht nur zur Verschuldung von so manch Bürger führt, sondern auch Umweltgefahren für alle Bewohner mit sich bringt.
Händler, Kompetenzzentren, Verkaufsinstitute, Verarbeiteter und Tageszeitungen schrien die letzten Wochen förmlich das Volk mit den Worten an: „Ihr alle müsst jetzt die oberste Geschossdecke dämmen! Das ist Pflicht!“ kombiniert wird dieser Ausruf mit oft hanebüchenen „Bauberatungen“. Es ist ja richtig, dass in EnEv die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke anspricht. So z.B. in § 10 Abs. 3, 4 und 5, welche nachfolgend zitiert wird, es ist jedoch bei weitem falsch diese Vorgaben als „Alle müssen“ anzuwenden und Bauherrn damit vielleicht gar in eine Schuldenfalle zu locken.
EnEv § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:
Abs. 3
1) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mind. 4 Monate und auf Innentemperaturen von mind. 19°C beheizt werden, müssen dafür Sorge tragen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 W/(m2K) nicht überschreitet.
2) Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt wird.
Abs. 4
Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Abs. 3 nach dem 31.12.2011 entsprechend anzuwenden.
Abs. 5
1) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1.2.2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach Abs. 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1.2.2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.
2) Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt 2 Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
3) Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1.1.2010 noch keine 2 Jahre verstrichen, genügt es, die oberste Geschossdecke beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m2K) nicht überschreitet.
Hier sind also schon einige Ausnahmen zu „Ihr alle müsst jetzt die oberste Geschossdecke dämmen! Das ist Pflicht!“ genannt. Weitere Ausnahmen beschreiben dann zum Beispiel auch die § 24 und 25.
EnEv § 24 Ausnahmen
Abs. 1
1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.
2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag ausnahmen zu.
EnEV § 25 Befreiung
Abs.1
1)Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderen Umständen durch unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
2) Eine unbillige Härte liegt insbesondere dann vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretende Einsparung nicht erwirtschaftet werden können.
Abs. 2
Eine unbillige Härte im Sinne von Abs. 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Vorschrift oder zusätzlich nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten ist……
Das mit “Ihr alle müsst jetzt dämmen“ ist somit also auch nur reine Panikmache von geschäftstüchtigen Mitmenschen, die die EnEv vielleicht gelesen haben, aber Ihnen als Bauherr nur die Sätze an den Kopf werfen, die Sie dazu bringen sollen, einer gedachten Pflicht nachzukommen, welche Sie selbst womöglich finanziell dermaßen belastet, dass Sie die nächsten Jahre ganz andere Sorgen haben, als die Einsparung von Heizenergie.
Aber nicht nur das „Ihr müsst jetzt alle dämmen!“ ist ein Problem, auch die Art und Weise wie gewisse Dämmstoffe dadurch zu Massen verkauft werden. Mitmenschen die weniger informiert sind, glauben oft genug, dass sie jetzt auf Biegen und Brechen Ihr Häuslein dämmen müssen. Sie vertrauen dem Anbieter, der mit gewählter Wortwahl ein U für ein V verkauft und aufgrund der oftmals eingeschränkten finanziellen Mitteln des Bauherrn und einer relativ hohen Gewinnspanne für sich selbst, synthetische Dämmstoffe in rauen Mengen ins Volk bringt.
Das im Volksmund und auch als Markenzeichen bekannte Styropor (Polystyrol), einer der günstigsten Stoffe die man als Dämmstoff nutzen kann, wird verbaut, wie niemals zuvor in der Geschichte des Bauwesens. Der Stoff ist sehr günstig herzustellen und hat aus physikalischer Sicht auch einige Vorteile, das ist völlig unstrittig. Jedoch, wie so oft bei Kunstprodukten, auch erhebliche Nachteile.
Freunde des Kunststoffes verweisen gerne mal auf die Tatsache, dass der Stoff auch im Lebensmittelbereich genutzt wird und völlig harmlos ist. Dass er bei Lebensmitteln genutzt wird, das ist richtig, aber dass der Stoff völlig harmlos ist, ist schlicht niemals bewiesen worden. Was jedoch bewiesen wurde ist, dass das Styropor in frischem Zustand Styrol emittiert, ebenso wie Ethylbenzol, Acetophenon, Benzaldehyd und viele andere substituierte Aromaten. Die Befürworter argumentieren hier gerne damit, dass der Stoff als Dämmmaterial in einer Konstruktion verbaut ist und somit keine Schadstoffe in die Raumluft können. Dies muss jedoch differenziert werden, zum einen gibt es Verarbeiter, die damit Tag für Tag arbeiten und diesen Schadstoffausdünstungen ausgesetzt sind, zum anderen ist keine Baukonstruktion wirklich so dicht, dass keine Ausgasungen in die Umgebung gelangen können und am Ende haben wir viele weitere Bereiche, wie zum Beispiel die Trittschalldämmung unterhalb eines schwimmenden Estriches, die oftmals aus Polystyrolplatten hergestellt wird und somit zusätzlich Schadstoffe in den Raum abgibt (nein Randbereiche bei Estriche sind nicht luftdicht abgeschlossen). Das nächste und wahrscheinlich wesentlichere Problem ist die Situation im Brandfall. Polystyrol wirkt wie eine Art Brandbeschleuniger. Eine Eigenschaft, welche zum Beispiel auch bei Napalm (Napalm-B) genutzt wurde, hier wurde das Polystyrol als hervorragend brandbeschleunigendes Verdickungsmittel zusammen mit Benzol und Benzin angewendet.
Im Brandfall werden ungeheuere Mengen an Schadstoffen frei gesetzt. Hierzu gehören z.B. Styrol, Aldehyde (wie z.B. Formaldehyd, Bezaldehyd, Salicyaldehyd), Alkene (wie z.B. Ehylen, Propylen, Buten, Isobuten) und auch Aromaten (wie z.B. Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Naphtalin und viele mehr) – neben Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Kohlenstoff. Verbrennt das Produkt nicht durch einen Hausbrand, verbrennt es fast immer in einer Müllverbrennungsanlage, denn gerade die Styropor-Dämmplatten, welche mit zementären Klebern an die Wand geklebt und an der Außenseite verputzt wurden, können bis zum heutigen Tag nicht ordentlich recycliert werden. Moderne Müllverbrennungsanlagen sind zwar mit entsprechenden Filtern ausgestattet, die offensichtlich einiges an Schadstoffen abhalten, aber am Ende bleibt immer ein Brandrückstand, der dann als toxischer Sondermüll irgendwo gelagert werden muss.
Nun sieht jeder Bürger, auch die, die nicht im Baugewerbe tätig sind, dass an vielen Ecken mit diesem künstlich erzeugten, billigen Schaumstoff gedämmt wird. Der Marktanteil von Polystyroldämmstoffen allgemein (PS, EPS etc.) liegt seit vielen Jahren in einem Bereich zwischen 30% und 40%. Irgendwann wird jedes Haus einmal saniert oder abgerissen, wenn wir dann keine Möglichkeiten gefunden haben, diese Polystyroldämmstoffe umweltfreundlich zu entsorgen, werden unsere Kinder bzw. deren Kinder vor einem gewaltigen Abfallproblem stehen. Die Abfälle der rückgebauten Atommeiler und viele andere Schadstoffe aus der chemischen Industrie füllen bis dahin sehr sicher schon die Endlager, wo dann noch die Abfälle der heute und gestern mit Kunststoffen gedämmten Häuser hin sollen, verrät uns heute keiner, vor allem keiner derjenigen, die die Kunststoffprodukte ständig ins Positive argumentieren.
Sollten Sie vorhaben, Ihr Haus zu dämmen, überlegen Sie welchen Baustoff sie dazu verwenden und vor allem auch, ob es nicht sinnvoller ist, vielleicht noch ein oder zwei Jahre zu sparen um dann nicht den billigsten Dämmstoff zu verwenden, sondern einen den man im Abrissfall umweltgerecht und am besten durch Kompostierung zurück in die Natur führen kann.
Weitere Informationen mitunter vom Architekt und Sachverständigenkollegen Konrad Fischer:
Die verpackte Republik (Teil 1):
http://www.youtube.com/watch?v=WavHzPR0rIM
Die verpackte Republik (Teil 2):
http://www.youtube.com/watch?v=B95kwug7mCE
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach! Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung unterstützt Sie gerne vor und nach einer Baumaßnahme. Wir wollen, dass Sie frei von Baupfusch in einer gesunden Wohnumgebung leben, denn das ist einfach auch Ihr gutes Recht.
Dieser Text wurde bereits im Jahr 2011 erstellt