Deutschland: „…In den kommenden Jahren werden viele Wohngebäude nachträglich gedämmt, die direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück stehen. Damit steht ein Streit zwischen Nachbarn bevor. Ein aktueller Fall deutet bereits darauf hin, wer vor Gericht recht bekommen dürfte.
Ein Streit zwischen Nachbarn endet in Deutschland nicht selten vor Gericht. In den kommenden Jahren dürfte eine neue Streitkategorie an Bedeutung gewinnen: nachträglich angebrachte Wärmedämmung. Die Bundesregierung will Eigentümer zu mehr energetischer Sanierung im Gebäudebestand bewegen. Neue Regeln sind geplant. In vielen Fällen stehen die Außenwände eines Gebäudes nun direkt an der Grundstücksgrenze. Eine nachträglich aufgeklebte Dämmschicht ragt dann auf das Grundstück des Nachbarn. Müssen die betroffenen Eigentümer das dulden? Die Antwort ist nicht immer eindeutig….“
Quelle und Vollext: welt.de