Unterhaching: „…Was banal klingt, ist gar nicht so einfach: Wie darf ein Gartenhäuserl aussehen? Sattel- oder Pultdach – das ist in Unterhaching eine Streitfrage, die jetzt das Rathaus erreicht.
Das Dach des Anstoßes befindet sich in der Kapellenstraße. Gemäß des relativ neuen Bebauungsplans (von 2017) sind dort „Gartengerätehäuser in einheitlicher Form“ vorgeschrieben, über Grundfläche (fünf Quadratmeter) und Traufhöhe (2,20 Meter) hinaus auch in puncto Dachform: Nur ein Pultdach ist zulässig. „Alle haben sich daran gehalten – bis auf einen Fall“, sagte Rathaus-Mitarbeiter Christian Franke im Bauausschuss. Um diesen einen Ausrutscher, von der Hausverwaltung der Wohnanlage offiziell gemeldet, geht es jetzt….“
Quelle und Volltext: merkur.de