Eigentümer müssen daher regelmäßig ihr Gebäude prüfen. Andernfalls müssen sie nach einem Sturm eventuell auch für Schäden am Nachbargebäude aufkommen.
Eigentümer sind verpflichtet, ihr Gebäude regelmäßig auf den baulichen Zustand zu überprüfen. Häufigkeit und Intensität richten sich dabei unter anderem nach der Schadensanfälligkeit der Konstruktion.
Das bedeutet: Auch wenn der Eigentümer sein Dach einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen hat, kann der Nachbar nach einem Sturm trotzdem Anspruch auf Schadenersatz haben, wie ein Urteil des Landgerichts Aurich zeigt (Az.: 3 O 1102/16 (458)), über das die Zeitschrift „NJW Spezial“ (Heft 11/2018) berichtet. (…)
Quelle und Volltext: swp.de