Bayern: „…Während der in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen (2.BaylfSMV) dürfen und sollen Bauarbeiten im Freistaat fortgeführt werden. Besonders wichtig ist dabei, das erhöhte Risiko der Ansteckungsgefahr für die am Bau Beteiligten mit Schutzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Die am Bau Beteiligten – Ingenieure, Architekten, Bauherren und Arbeitgeber – sind verpflichtet, Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten auf der Baustelle zu treffen.
Die neue Handlungshilfe der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geht auf die Grundlagen und Verantwortlichkeiten zum Arbeitsschutz im Pandemiefall ein und basiert auf den aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Arbeitsschutzstandard im Umgang mit dem Corona-Virus.
Für einen optimalen Arbeitsschutz auf Baustellen während der Pandemie werden Grundsätze zur Abstandsregelung und bei Verdachtsfällen auf Baustellen vorgestellt und auf die Verantwortung und Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten eingegangen….“
Quelle und Volltext: bayika.de