Seit Dienstag, 9. November gilt in Bayern
- 2G bei Veranstaltungen und im Kultur- und Sportbereich: Wo bislang Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt hatten, reicht jetzt ein negatives Testergebnis nicht mehr aus. Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene.
- 3G plus in Gastro: In Hotels, Restaurants oder beim Friseur (körpernahe Dienstleistungen) gilt weiterhin die 3G-Plus-Regel. Es ist entweder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negativer PCR-Test erforderlich.
- 3G am Arbeitsplatz: 3G gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in allen geschlossenen Räumen für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Dies gilt nicht für den Handel, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung. Für Gastronomie, Beherbergung und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gelten weiter die Anforderungen von 3G+.
! Von der 2G-Verschärfung ausgenommen sind Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive sowie Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für Handwerksbetriebe, die auch im Kundendienst tätig sind in aller Regel, dass die 3G-RTegelung eingehalten werden muss. Die meisten haben mehr als 10 Mitarbeiter inkl. dem Chef und der Kontakt zu anderen Personen ist im Kundendienst selbstverständlich gegeben. In der Praxis heißt das, dass die Handwerker geimpft, genesen oder getestet sein müssen und dies auch dem jeweilig Besuchten belegt werden muss.
Quelle und Volltext: Diese Informationen können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, bei der IHK, der HWK oder direkt über die Staatskanzlei erfragen.