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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

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Essig Fruchtsäure Schimmelpilze

Schimmelpilze, Algen und Raumluft

Immer wieder ist zu hören, dass Essig– oder auch Fruchtsäure zur Beseitigung von Schimmelpilzen genutzt werden soll. Gleich vorab: ist richtig, dass Essig– und Fruchtsäure Pilzbefall abtöten, aber es ist äußerst bedenklich solch Produkte auf saugenden Untergründen anzuwenden.

Klassiker im Supermarkt und zumeist auch als ein Reinigungsmittel in der Gastronomie zu finden

Nutzen Sie keinen Essig (Essigessenz) auf saugfähigen Untergründen, denn die im Essig enthaltene Fruchtsäure kann dafür sorgen, dass nach einer Weile ein erneutes Wachstum von Pilzen gefördert wird. Selbiges wird angenommen bei Produkten, welche aus einer Fruchtsäure–Wasserstoffperoxid–Mischung bestehen. Auch hier tötet das Gemisch zwar zunächst den Befall ab, jedoch können Rückstände der Fruchtsäure erneute Nahrungsgrundlage für einen Schimmelpilzbefall darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn – aus welchen Gründen auch immer – die Ursache für den Befall (z.B. Wärmebrücke u.ä.) nicht umgehend beseitigt werden kann.

Wird Essig- oder auch Fruchtsäure auf junge, kalkhaltige Baustoffe (Kalkputze etc.) aufgetragen, wird die Säure durch die Alkalität des Kalks neutralisiert. Damit kann der PH-Wert der Oberfläche in ein nur noch leicht saures Milieu rutschen oder gar komplett neutralisiert werden. Da Pilze einen leicht sauren PH-Wert vor einem alkalischen bevorzugen, kann auch hieraus eine bessere Lebensgrundlage für einen Pilzbefall resultieren. Grundsätzlich fühlen sich die meisten Pilzarten im Gebäude auf Untergründen mit PH-Werten zwischen 3 und 9 sehr wohl, es gibt aber auch Schimmelpilzarten die einen PH-Wert zwischen 2 und 11 durchaus tolerieren.

Essig– oder Fruchtsäure und fruchtsäurehaltige Produkte können auf allen nicht saugenden Untergründen genutzt werden (z.B. Spülbecken, Glasoberflächen etc.), solange sie den Untergrund nicht schädigen (Probebenetzung durchführen). Auf saugenden Untergründen, wie beispielsweise Mauerwerk bzw. Putz, ist zum Exempel reiner Alkohol (Isopropanol– oder Ethylalkohol) für den privaten Gebrauch die bessere Lösung. Hier bleiben keine Rückstände zurück, sofern der Alkohol wirklich “sauber” ist. Das gilt übrigens auch für Fliesenfugen, welche materialtypisch auch Feuchtigkeit aufnehmen können. Ergo Fliesenfugen mit Essig, Zitronensäure oder anderer Fruchtsäure zu reinigen könnte ebenfalls kontraproduktiv sein.

100 % Ethylalkohol ist günstig und auf die meisten Gebinde kann direkt ein Sprühkopf (z.B. von einem Glasreiniger) aufgeschraubt werden, das spart das Umfüllen

Weitere Beiträge zu Schimmelpilzen und Schimmelpilzbefall finden Sie unter Fachinfo und hier unter der Rubrik “Schimmelpilze, Algen und Raumluft”. Selbstverständlich erstellt das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® auch Sachverständigengutachten und Laboruntersuchungen bei Schimmelpilzbefall

Pilze benötigen für ihr Wachstum grundsätzlich Kohlenstoffe in Form von organischen Verbindungen. Dies können beispielsweise Stärke, Zucker oder Zellulose sein. Man könnte somit die Aussage treffen, dass ein Befall durch Pilze alleinig dadurch verhindert werden könnte, wenn ein Material genutzt wird, das die zum Wachstum benötigten Nährstoffe nicht enthält. Dies wäre allerdings etwas zu kurz gedacht, denn in aller Regel genügt es, wenn Staub und feinste Ablagerungen auf den Bauteilen bzw. im Gebäude vorhanden sind, denn selbst das kann schon eine ausreichende Menge an Substrat darstellen.

Aufgrund fehlender Pigmente können Pilze keine Photosynthese betreiben, womit Sie zur Gruppe der heterotrophen Organismen gezählt werden. Licht ist damit für das Wachstum eines Pilzes nicht von Wichtigkeit. Nimmt man es genau, kann man die Aussage treffen, dass Sonnenlicht jedoch als Wärmezufuhr dient und damit das Wachstum fördert.

Sieht man von etwaigen künstlich erstellten Reinräumen ab, sind Pilzsporen als solches überall und auf der ganzen Welt in der Luft vorhanden. Man nennt diese Eigenschaft „ubiquitär“ aus dem Lateinischen stammend bedeutet dies „überall verbreitet“ oder auch „allgegenwärtig“. Damit ist das bloße Vorhandensein von Sporen ein völlig natürlicher Umstand. Probleme haben wir damit nur, wenn der Pilz in geschlossenen Räumen an etwaigen Wänden, Balken, Böden etc. pp. wächst, denn dann ist der Sporengehalt der Raumluft oftmals kritisch hoch.

Man muss nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen, jedoch hat solch ein Pilzbefall schlicht nichts im Wohnraum zu suchen. Auch eine Ansicht, welche von der Deutschen Rechtsprechung bestätigt wird, denn grundsätzlich stellt Pilzbefall an Bauteilen einen Mangel dar, unabhängig davon, ob hier eine Gesundheitsgefahr vorliegt. Als erfahrenes Sachverständigenbüro für Bauschäden und Baumängel haben wir von der Holzmann-Bauberatung® hierzu bereits hunderte von Fälle bearbeitet (das Büro besteht seit dem Jahr 2000) und mit kooperierenden Juristen erfolgreich Mangelbeseitigungen und/oder Schadensersatzleistungen erfochten. Auch dann, wenn die jeweilige Gegenseite sich zunächst mit allen möglichen, manchmal auch unwahren Aussagen und Unterstellungen, wehrte.

Problematisch sind Pilze im Gebäude aber nicht nur aufgrund einem erhöhtem Sporengehalt in der Raumluft. Durch das Ausscheiden von wasserlöslichen Enzymen bewirkt ein Pilzbefall den Abbau von Materialien pflanzlicher und auch tierischer Herkunft. Hierdurch sind beispielsweise Holzbauteile in Gebäuden (z.B. Dachstühle, Holz-Balkendecken, Fachwerk-Konstruktionen, Bodenbeläge, Türen, Fenster etc.) extrem gefährdet. Ihre Energie beziehen die Pilze aus der Oxidation organischer Substrate wie beispielsweise Zucker, Stärke Cellulose etc., wobei diese Substrate, wie bereits weiter oben erwähnt, auch als Kohlenstoffquelle dienen.

Optimal für das Wachstum von Pilzen allgemein ist ein leicht sauerer PH-Wert. Ein Grund warum beispielsweise stark alkalische Produkte wie Kalkfarbe einem Pilzbefall entgegen wirken können, zumindest so lange wie die Alkalität entsprechend vorhanden ist.

Sehr häufig haben wir es im Bauwesen mit Holzpilzen zu tun. Diese sind grob in Holzfärbende (in aller Regel Ascomyceten) und Holzzerstörende Pilze (in aller Regel Basidiomyceten) eingeteilt. Wichtig vorab, trockenes Holz oder auch vollständig durchnässtes (Wassergelagertes) Holz, wird nicht durch Holz zerstörende oder Holz färbende Pilze angegriffen.

Holzfärbende Pilze, wie zum Beispiel der häufig zu hörende Bläuepilz (umgangssprachlicher Oberbegriff für ca. 100 unterschiedliche Holz färbende Pilzarten), ernähren sich von den Inhaltsstoffen der Holzzellen, greifen aber die Zellwände nicht direkt an, wodurch keine Fäulnis oder Festigkeitsverlust am Holz resultiert. Ergo diese Pilze färben das Holz, zerstören es aber nicht. So spricht man in eben diesem Zusammenhang von Stammholzfäule, Anstrichfäule oder auch Schnittholzfäule. Erkenntlich ist ein Befall durch eine blaue bis grauschwarze Verfärbung im Splintholz.

Zu den Holzfärbenden Pilzen werden allgemeine auch Schimmelpilze, wie beispielsweise Penicillium-Arten und Aspergillus-Arten gezählt. Diese Pilze wachsen auf den unterschiedlichsten organischen Untergründen und schaffen Überzüge (Schimmelteppiche) in unterschiedlicher Art und Form. Auch diese Pilze verursachen Holzverfärbungen, wachsen jedoch zumeist nur auf der Oberfläche. Allgemein spricht man von ca. 100.000 bekannten Schimmelpilzarten.

Schimmelbefall auf Hozfaserdämmplatten nach Estricheinbau im Winter bei unzureichender Trocknung

Wird bei einer Untersuchung im Rahmen eines Pilzbefalls festgestellt, dass bei den Holzbauteilen Fäulnis oder gar ein Vermodern auftritt, so handelt es sich mit höchst anzunehmende Wahrscheinlichkeit um einen Holzzerstörenden Pilzbefall. Bekanntester Vertreter dieser Sorte dürfte wohl der Echte Hauschwamm sein. Neben ihm sind aber auch Hausporling und Kellerschwamm häufiger aufzunehmen. Holzzerstörende Pilze bauen mit ihren Enzymen die Zellwände der Holzzellen ab und eben damit sind diese Pilze eine meist größere Gefahr für die Bausubstanz und somit, vor allem wenn sie unbemerkt heranreifen, eine Gefahr für den Menschen.

Aufgeteilt werden die Holzzerstörenden Pilze nach ihrem Vorkommen (Lagerfäule, Hausfäule, Stammfäule). Ab und an hört man den Begriff „Trockenfäule“, dieser Terminus technicus betitelt den bereits abgeschlossenen Zersetzungsprozess, ergo das Endstadium der Fäule.

Viele weitere Informationen zu Pilzen im Wohnraum finden Sie unter dem Reiter „Fachinfo“ und hier unter der Rubrik „Schimmelpilze, Algen und Raumluft“. Als Bausachverständiger steht Ihnen das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach direkt in unserem Büro an (Tel.: 0821 – 60 85 65 40).

 

Ist der Fensteranschluss falsch ausgeführt, kann sich Tauwasser (Kondensat) zwischen Rahmen und Mauerwerk ansammeln und hier eine akute Nässung des Mauerwerks mit entsprechendem Schimmelpilzbefall hervorrufen

Dass Bestandsfenster undicht sein können ist keine Neuigkeit aber immer wieder fällt auf, dass auch neue Fenster einfach nicht dicht sind, mindest eben diesen Eindruck erwecken.

Undichte Hebe-Schiebe-Türe bei geschlossenem Zustand – häufig ein Resultat falscher Auflagepunkte

Die Bewohner beklagen dann Zugluft in Fensternähe, manchmal auch schon feuchte Flecken in der Fensterlaibung oder gar organischen Befall (siehe Titelbild – hier ein  durchnässtes Mauerwerk unterhalb eines Rundfensters aufgrund eines fehlerhaften Fensteranschlusses), der sich meist als Schimmelwachstum zeigt. So manch Fensterbauer spricht dann von „Mindestluftwechsel“ oder meint gar, dass Fenster niemals ganz dicht sind. Hin und wieder sieht man auch Fenster, deren Dichtungen allein schon durch die Konstruktionsweise gar nicht dicht sein können. Dann etwa wenn Scharniere die umlaufende Dichtung unterbrechen. Gar nicht so selten ist das Fenster völlig falsch montiert. So sind mangelhafte Anschlüsse zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk keine Seltenheit und das obwohl die Regelwerke doch weitestgehend bekannt sein dürften.

Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® prüft die Dichtigkeit nicht nur bei Fenstern und Türen, wir prüfen auch ob die Steckdosen keinen Luftzug aufweisen und kein sogenannter Steckdosenorkan vorliegt

Ganz vorne bei eben diesen Regelwerken steht nach wie vor die Energieeinsparverordnung, welche deutlich vorgibt, dass Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein müssen. Selbstverständlich sind zu den wärmeübertragenden Umfassungsflächen neben Fenstern auch Hauszugangstüren, wie beispielsweise Hauseingangstüren oder Terrassentüren zu zählen.

Undichte Nebeneingangstüre mit an der Tür ablaufendem Tauwasserausfall

Unabhängig davon, ob eine Undichtigkeit in Bezug auf die Außenluft vorliegt ist beispielsweise in der VOB/C vorgegeben, dass Fensterprofile so gestaltet sein müssen, dass Wasser abgeleitet wird und Falzdichtungen nicht nur auswechselbar sondern auch in einer Ebene umlaufend und in den Ecken dicht sein müssen. Wortgetreue Leser mögen nun deutlich machen, dass nur in „einer“ Ebene Dichtungen umlaufend dicht sein müssen, eine zweite Ebene, beispielweise die raumseitig verlaufende Dichtung sodann nicht. Das ist natürlich Unsinn, denn ist raumseitig eine Dichtung nicht dicht, so gelangt hier warme, mit Feuchtigkeit angereicherte Luft aus dem Raum in den Fensterfalz und wird dort bei tiefen Außentemperaturen schnell seinen Taupunkt finden und den Falz entsprechend nässen. Geschieht dies in der Ebene der Kondensatabläufe ist dies gar kein Problem, wenn diese Abläufe denn auch funktional, also frei sind. Bei so manch Holzfenster hingegen kann eben dieses Problem schwerwiegende folgen haben.

Fensteranschlüsse, die nur ausgeschäumt werden sind nicht luftdicht, hier können Sie diverse Folgeschäden erwarten

Wie erwähnt sind es aber nicht immer nur die Fenster selbst. Meistens ist es der Anschluss zwischen Fenster und Mauerwerk, der beim Bewohner unangenehme Zuggefühle oder gar akkurates Pilzwachstum in den Fensterlaibungen entstehen lässt. Auch hier gibt es gleich mehrere mögliche Fehler die geschehen aber auch mehrere Regelwerke und Vorgaben, welche erfüllt sein müssen. Das Vorgehen zu welchem Fenster eingekeilt und rundherum mit Montage-Schaum eingespritzt werden bevor die Laibungen angeputzt wird, ist schon lange nicht mehr Stand der Technik. Die simpel formulierten Grundregeln lauten:

  • innen luftdicht,
  • außen schlagregendicht,
  • innen dichter als außen.
Raumseitiger Anschluss eines Fensters ohne dampfdichte Ausführung

Hierbei sind sich sämtliche Richtlinien einig. Der Grund hierfür ist auch relativ einfach zu erklären, denn man will eben nicht, dass warme, feuchte Luft aus dem Raum zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk eindringt und es dann dort zum Tauwasserausfall kommt, was wiederum fatale Folgen haben kann (Stichwort organischer Befall). In gleichem Zuge will man aber sehr wohl, dass etwaige Feuchtigkeit, die zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk vorliegt nach außen abtrocknen kann. Es gibt also gute und auch wichtige Gründe für solche Regelungen.

Fenster zu klein gewählt oder Laibung nicht aufputzen wollen
– hier lagen ca. 2 mm Kalkzementputz auf einem Kombriband ohne etwaige Armierung neben diesem wurde das Fensterblech auch zu klein für eine solche Ausführung gewählt (Niederschlag gelangt vom seitlichen Bordprofil in eine Fuge zwischen Putz und Blech)

Es gäbe noch viele weitere Aspekte, die zu beachten wären, aber jeden Einzelfall kann man hier in einem, für den Laien lesbaren Kurztext schlicht nicht berücksichtigen. Abgesehen hiervon werden gerade Fachberichte von Laien auch gerne falsch interpretiert. Von daher rufen Sie bestenfalls direkt an (Tel.: 0821 – 60 85 65 40). Gerne kommen wir bundesweit zu Ihnen und helfen Ihnen bei solchen Problemen als Sachverständige für Baumängel und Bauschäden.

An dieser Haustüre ist keine Undichtigkeit vorhanden aber eine metallene Türschwelle, die den gesamten Schwellenquerschnitt durchdringt und damit die winterliche Kälte von außen nach innen transportiert. Raumseitig findet an der kalten Schwelle ein Tauwasserausfall statt. Über die Zeit hat die Nässe auch den Laminat erreicht und einen organischen Befall herbeigerufen.

 

Mietminderungen bei Schimmelpilzbefall sind vor allem von der Ursache abhängig. Der Sachverständige muss feststellen, ob das Nutzerverhalten oder der Gebäudezustand (Bauteilzustand) ursächlich sind.

Ein brisantes Thema bei Mieter und Vermietern, aber wie nachfolgende Urteilsliste aufzeigt, auch eines, zu welchem man keine Pauschalitäten vorgeben kann. Die einzige, allgemein durchaus gültige Grundregel dabei ist, dass nutzerverschuldete Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung auch dem Nutzer (Mieter) zugeschrieben wird und dafür eine Mietminderung nicht gerechtfertigt ist. Ist die Ursache aber baulich bedingt, so ist der Mieter in aller Regel zu einer Mietminderung berechtigt und der Vermieter zur Nachbesserung (Beseitigung des Baumangels oder des Bauschadens) angehalten. Einzige Ausnahme stellt hierbei wohl die Baufeuchte nach einem Neubaubezug dar.

Einfach mal die Miete kürzen ist einfach falsch

Aber Vorsicht, all zu oft liest man Ratschläge wie „Umgehend die Miete kürzen!“ oder gar „Keine Miete mehr bezahlen!“. So einfach ist das in aller Regel nicht. Kürzen Sie ungerechtfertigt einfach mal den vertraglich vereinbarten Mietzins, kann dies ganz andere Probleme mit sich ziehen. Wichtig für die geplante Mietminderung und der damit juristisch ausgedrückten „Geltungmachung eines Zurückbehaltsrechts wegen Mängel in einer Wohnung“ ist, dass der Vermieter von dem Mangel auch Kenntnis hat. Das heißt der Mieter muss dem Vermieter den Mangel angezeigt haben. In einem Verfahren am Bundesgerichtshof im Jahr 2010 (AZ 8 ZR 330/09) wurde ein Fall verhandelt, zu welchem ein Mieter einfach mal 3 Monate keine Miete bezahlte und zuvor einen Monat nur einen Teil des eigentlichen Mietzinses. Aufgrund des Zahlungsverzuges wurde dem Mieter fristlos gekündigt. Der Mieter widersprach mit dem Hinweis, dass es in mehreren Wohnungen einen Schimmelpilzbefall gäbe. Nach den Gängen des juristischen Verlaufs vom Amtsgericht zum Landesgericht, bis hin zum Bundesgerichtshof, wurde letztlich vom BGH entschieden, dass die fristlose Kündigung und die damit verbundene Forderung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung gerechtfertigt war, da der Mieter vor etwaigen Mietminderungen den Vermieter über entsprechenden Schaden hätte informieren müssen. Nur ein Beispiel von vielen, warum die selbstbestimmte Einstellung oder Kürzung der Mietzahlung eher nicht vorteilhaft ist.

Ursache der Schimmelschäden feststellen lassen

Der beste und auch sicherste Weg ist grundsätzlich einen unabhängigen und neutralen Bausachverständigen für Bauschäden und Baumängel zu beauftragen und zunächst die Ursache feststellen zu lassen. Grund hierfür ist, dass in so manch Fällen der Mangel vom Mieter zwar gerügt wird, der Vermieter aber die Angelegenheit ganz anders sieht und es einen Disput darüber gibt, aufgrund wessen Schuld der Schaden eingetreten ist. Oder, und das gibt es auch öfter, der Vermieter entdeckt einen Schaden, den laut dessen Aussage der Mieter verschuldet hat und hierauf folgt ähnlicher Disput wie zuvor aufgezeigt.

Neutralen Sachverständigen mit Kompetenz wählen

Ein seriöser und kompetenter Bausachverständige verfügt über ein komplexes bautechnisches Wissen und sollte, sofern man dessen Gutachten auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung nutzen möchte, neutral und unabhängig sein. Führt er selbst ein Saniergewerbe, z.B. zur Schimmelpilzbeseitigung aus, so wird selbiger als nicht neutral gewertet, denn er handelt im Interesse seines Sanierunternehmens und nicht als neutraler Sachverständiger. Sie benötigen aber auch keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, deutsche Gerichte müssen den qualifizierten Parteivortrag des privaten Sachverständigen ebenso berücksichtigen, wie den eines von der Kammer bestellten Kollegen. Natürlich muss jedoch die Qualität der gutachterlichen Leistung stimmen. Nur die selbstgewählte Bezeichnung Gutachter oder Sachverständiger ist bei weitem zu wenig. Auch die Art des Stempels eines privaten Gutachters ist im Grunde sekundär, TÜV, Dekra oder etwaige Sachverständigenverbände bilden alle ähnlich aus. Wichtig ist die traditionell erworbene Ausbildung, wie ein Meisterbrief, ein staatlich geprüfter Technikerabschluss, ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und die berufliche Erfahrung. Das beste Studium nützt wenig, wenn die unabdinglich langjährige Berufserfahrungen nicht vorhanden ist. Natürlich können Sie auch gleich hier im Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung anrufen (Tel.: 0821 – 60 85 65 40). Mein Sachverständigenbüro ist unabhängig und neutral, was auch grundsätzlich in jedem Gutachten schriftlich bestätigt wird. Als Bauingenieur und Stuckateur bin ich selbstverständlich entsprechend qualifiziert, was auch durch eine Vielzahl von Aufsätzen in diversen Fachblättern bestätigt sein dürfte und natürlich komme ich persönlich zu Ihnen, egal wo Sie wohnen.

Juristische Beratung bei Schimmelschäden einholen

Nachdem die Ursache feststeht, kann mit einem Fachanwalt eine mögliche Mietkürzung oder eben ein relevanter Nachlass des Mietzinses (um möglichen Streitereien zuvorzukommen) besprochen werden. Wie Sie nachfolgend sehen werden, gibt es äußerst unterschiedliche Urteile, die offenbar auch von Region zu Region Differenzen aufzeigen. Ein Fachanwalt wird Sie als Mieter oder auch Vermieter ausführlich hierzu beraten. Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung schlägt seinen Klienten im Bedarfsfall gerne entsprechend erfahrene Juristen vor.

Gerichtsurteile zu Schimmelschäden

Sammlung zu deutschen Rechtsprechungen an unterschiedlichen Gerichten, die zu Mietminderungen  bei Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden in Mietobjekten geurteilt haben inkl. deren Aktenzeichen und Ergebnisse:

Tropfwasser von der Decke, durchfeuchteter Bodenbelag

AG Münster 28 C 272/80

Mietminderung: 50 %

Wandfeuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung

AG Darmstadt 37 C 2894/78

Mietminderung: 10 %

Neubaufeuchtigkeit

LG Hannover 9 S 88/74

Mietminderung: 0 %

Schimmelbefall, der durch das Nutzerverhalten verursacht wurde

AG Schöneberg 102 C 194/13

Mietminderung: 0%

Schimmelpilzwachstum nur durch ständiges Lüften vermeidbar

AG München 412 C 11503/09

Mietminderung: 100 %

Schimmelbefall im Schlafzimmer über den Fußbodenleisten

LG Berlin 65 S 524/13

Mietminderung: 15 %

Schimmelpilzbefall in einem Badezimmer

AG Schöneberg 109 C 256/07

Mietminderung: 10 %

Schimmelbefall

LG Gießen 1 S 199/13

Mietminderung: 15 %

Durch Feuchtigkeit beschädigter Laminat

AG Schöneberg 109 C 256/07

Mietminderung: 10 %

Schimmel hinter einem Kleiderschrank an der Außenwand

LG Lübeck 1 S 106/13

Mietminderung: 15 %

Schimmelpilzwachstum, lärmende Trocknungsgeräte und fehlende Duschmöglichkeit

AG Köln 224 C 100/11

Mietminderung: 80 %

Bei Altbauwohnungen ist mit Feuchtigkeit im Keller zu rechnen

AG Ansbach 2 C 2268/11

Mietminderung: 0 %

Feuchtigkeitserscheinungen bzw. Schimmelpilzwachstum im Schlafzimmer

LG Konstanz 61 S 21/12 A

Mietminderung: 20 %

Mietminderung kommt nach Einbau eines Einbauschrankes nicht zustande

LG Kiel 1 S 102/11

Mietminderung: 0 %

Feuchtigkeit in einem Keller in einem Nachkriegskeller

AG München 461 C 19454/09

Mietminderung: 0 %

Klemmende Fenster in einem Hobbyraum, abblätternde Farbe und Feuchtigkeit

AG Schöneberg 4 C 51/11

Mietminderung: 50 %

Erhöhter Lüft- und Heizbedarf nach dem Einbau neuer Fenster in einen Altbau

AG Nürtingen 42 C 1905/09

Mietminderung: 0 %

Schimmelpilzbefall nach dem Einbau neuer Fenster

AG Gotha 2 C 116/02

Mietminderung: 10 %

Durchnässte Wände in allen Räumen mit zusätzlichem Schimmelpilzwachstum in einem Raum

LG Berlin 64 S 356/98

Mietminderung: 15 %

Nässe im Keller nach Regen

AG Düren 8 C 465/81

Mietminderung: 5 %

Alleiniger Verdacht, dass die Familie ist durch den Schimmelpilz gesundheitlich gefährdet ist

KG Berlin 12 U 164/09

Mietminderung: 0 %

Schimmelpilzwachstum an mehreren Stellen in einer Wohnung

AG Norderstedt 42 C 561/08

Mietminderung: 10 %

Erheblicher Schimmelpilzbefall in mehreren Zimmern

LG Hamburg 307 S 39/09

Mietminderung: 25 %

Schimmelpilzbefall an mehreren Wänden

AG Königs Wusterhausen 9 C 174/06

Mietminderung: 20 %

Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in mehreren Räumen

LG Berlin 65 S 205/89

Mietminderung: 80 %

Schimmelpilzbefall und Käferplage

AG Trier 8 C 53/08

Mietminderung: 50 %

Erheblicher Schimmelpilzbefall in einem Wohnzimmer

LG Hamburg 307 S 144/07

Mietminderung: 50 %

Feuchtigkeit in einem Erdgeschoß

AG Bad Vibel 3 B C 52/96

Mietminderung: 60 %

Feuchte Wände, Rattenbefall, Schimmelpilzwachstum, Fehlendes Geländer

AG Potsdam 26 C 533/93

Mietminderung: 100 %

Abflussrohr schadhaft und dadurch Feuchtigkeitsschaden an Parkett und Wand

LG Düsseldorf 24 S 242/94

Mietminderung: 25 %

Neubaufeuchte

AG Langen 3 C 293/81

Mietminderung: 0 %

Haben Sie Probleme mit Schimmelpilzbefall oder mit zu hoher Luftfeuchtigkeit im Wohnraum? Dann rufen Sie uns unter Tel.: 0821 – 60 85 65 40 an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen ihnen gerne als Sachverständige für Baumängel und Bauschäden.

Nasse Fensteroberflächen zur kalten Jahreszeit sind keine Seltenheit und nicht immer ist zu wenig Lüften das Problem

Grundsätzlich bildet sich Tauwasser an Oberflächen, deren Temperaturen unter der Taupunkttemperatur der angrenzenden Räume liegt. Die DIN 4108 gibt hierzu durchgerechneten Beispiele vor:

Taupunkttemperatur der Luft in Abhängigkeit von der Temperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit

Das markierte Beispiel (nicht typisch, aber einfacher zu erklären) zeigt, dass bei einer Raumlufttemperatur von 30 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 30 % ein Tauwasserausfall bei einer Oberflächentemperatur von 10,5 °C und niedriger an eben jener Oberfläche auftritt. Das heißt nichts anderes, als dass es dann an selbiger Stelle feucht  oder nass wird. Diese Feuchtigkeit mit allgegenwärtigem Staub bildet dabei die Lebensgrundlage für Schimmelpilze nahezu aller Art.

Feuchte und nasse Fensterscheiben

Dieses Prinzip des Tauwasserausfalls ist bei Mauerwerk genau das Gleiche wie auch bei Metall- oder Glasoberflächen. Die Oberflächentemperaturen im Bereich von Fenstern sind im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig:

  • den Wärmeübergangskoeffizienten (U-Wert) des Fensters (Rahmen und Verglasung)
  • den Wärmeübergangswiderständen (Rsi, Rse) und
  • den Raum- und Außenlufttemperaturen

Diese drei Faktoren sind jedoch nicht konstant, weshalb Tauwasser bei Fenstern in aller Regel zuerst im Randbereich der Verglasung auftritt. In eben diesem Randbereich stellen beispielsweise die metallischen Abstandhalter eine zusätzliche Wärmebrücke dar, so ergeben sich hier in den Wintermonaten oft tiefere Oberflächentemperaturen, welche den Tauwasserausfall begünstigen.

Undichtigkeiten der Fensterdichtungen

Selbiges tritt auf, wenn beispielsweise die umlaufenden Fensterdichtungen nicht wirklich eine umlaufende Dichtebene bilden und zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel kalte Luft einzieht.

„…Ja, ja, nun werden viele, die das lesen argumentieren, dass man früher weniger Schimmel hatte, weil die Fenster undicht waren und praktisch immer gelüftet wurde, warum soll das dann nun ….. Zur Information: Fenster waren früher im Winter immer innenseitig nass am Morgen (manchmal auch den ganzen Tag, je nach Nutzung der Räume)  und nicht selten auch noch innenseitig gefroren. Dass durch ein  undichtes Fenster im und um den Einzugsbereich eine kühlere Oberfläche geschaffen wird, dürfte unstrittig sein. Dass an kühlen Oberfläche ein Tauwasserausfall auftritt ebenso und schon dürfte die Situation erklärt sein. Ergo die Aussage, dass ein undichtes Fenster nicht ursächlich für nasse Fenster oder oft auch Schimmelwachstum sein kann, ist schlicht falsch.“

Natürlich kann das Problem der feuchten Fenster auch durch eine Kombination beider Beispiele entstehen oder durch weitere Probleme, wie ungünstigen Fensterkonstruktionen und einigem mehr. Wie so oft, sollte daher bei Klärungsbedarf auch immer ein Fachmann (neutraler und unabhängiger Sachverständiger) befragt werden. Allgemein muss man sagen, dass es nahezu an jedem Fenster Tauwasserausfälle geben kann, je nachdem, wie tief die Außentemperaturen und wie hoch die Raumtemperatur und deren Feuchtigkeitsgehalt in der Raumluft ist.

Typisches Bild bei langzeitig, undichten Fenstern: Schimmelbefall in dem Fensterrahmen und auf den Dichtungen. Hier sind die Fensterdichtungen in geringer Qualität gewesen und im Winter sehr hart geworden, woraus die Undichtigkeiten resultierten.

Nutzerverhalten

Zusätzlich zu den genannten Parametern spielt selbstverständlich auch immer die bauliche Begebenheit und das Nutzerverhalten selbst eine beeinflussende Rolle. Schließen wenig oder unbeheizte Räume nicht dicht getrennt an beheizte Räume an (z.B. keine dichten Türen, offene Türen, gar keine Türen), so zieht die warme und mit Feuchtigkeit angereicherte Luft in die kalten Zonen und an den dort vorhandenen kalten Oberflächen (Fenster, Raumecken etc.) findet der Tauwasserausfall statt.

Wäsche im Raum trocknen

Oftmals reichen minimale Temperaturveränderungen, um nasse Fenster und auch damit oft einhergehendes Pilzwachstum durch Tauwasserausfall zu vermeiden. Kürzlich begutachtete ich einen Schimmelschaden in einem Dachspitz einer Maisonettewohnung einer jungen Familie mit einem Baby. Ein sehr klassischer Fall. Unten wurde geheizt oben nur recht wenig, da dort der Freizeitraum von dem Mann des Hauses war und dieser nicht so sehr oft da oben ist. Wärme steigt zwar nach oben, aber wenn „oben“ sehr verwinkelt und großräumig ist und unten nur eine Fußbodenheizung auf mittlerer Stufe läuft, ist es oben eben auch kühler – nicht kalt aber etwas kühler. Die allgemeinen Klimadaten waren eigentlich nicht zu bemängeln, aber im Gespräch kam dann auf, dass beispielsweise und neben anderem die Wäsche im Raum getrocknet wurde. Wäscheraum gab es nicht und der Balkon war nicht überdacht. Da eine Familie mit einem oder mehreren Kleinkinder/-n auch relativ viel Wäsche hat – ja der Autor hatte auch mal kleine Kinder –  muss die Waschmaschine natürlich recht oft laufen. Nicht jede Familie hat Kleidung fürs Kind im Überfluss, so muss die Wäsche auch möglichst schnell trocknen und eben das geschieht in vorgenanntem Beispiel dann eben in der warmen, niederschlagsfreien Wohnung. By the Way, man geht allgemein davon aus, dass 1 kg frisch gewaschene und geschleuderte Wäsche ungefähr 500 Gramm Feuchtigkeit ( 0,5 Liter Wasser) an die Umgebungsluft abgeben.

Die im wohl temperierten, unteren Bereich der Maisonettewohnung trocknende Wäsche gibt (neben anderem) entsprechend viel Feuchtigkeit ab und diese Feuchtigkeit zieht mit der warmen Luft nach oben. Nachts kühlt es draußen im Winter richtig ab und die Fensteroberflächen sind somit aufgrund der oben angesprochenen Umstände entsprechend kalt. So kam es, dass im Dachspitz die Fenster jeden Morgen und das schon bei Außentemperaturen knapp unter der Frostgrenze, innenseitig nass waren und unten ums Fenster rum Schimmelpilze zu sehen waren. Durch den gegebenen Ablauf am Morgen mit einem Baby, hat die Mutter (der Vater war ganztägig in der Arbeit und verließ früh die Wohnung) das Trocknen der nassen Fenster öfter vergessen, womöglich war sie selbst oftmals mehrere Tage nicht in dem Dachspitz.

Eine metallene Türschwelle, die den gesamten Schwellenquerschnitt durchdringt und damit die winterliche Kälte von außen nach innen transportiert. Raumseitig findet an der kalten Schwelle ein Tauwasserausfall statt.

Fachliche Schlaumeierei oder menschlicher Rat?

Selbstverständlich verwies ich darauf, dass man etwas mehr lüften und auch im Dachspitz etwas mehr heizen müsse. Bestenfalls die Wäsche, wann immer es geht, auf dem nicht überdachten Balkon trocknen lässt. Wohl wissend, dass man das Wäschetrocknen auf dem Balkon einem Mieter nicht pauschal vorschreiben kann.

Am Ende ist dies eine fachlich sicher korrekte, aber in gehabten Fall vielleicht auch zu distanzierte Aussage. Ich hätte vielleicht besser deutlich gesagt, dass die Art der Wohnung in vorliegendem Fall völlig falsch gewählt wurde. Das ist wie ein dicker, alter, spritfressender Mercedes bei einem armen Studenten. Solche zweistöckigen, offenen Wohnräume müssen unabdinglich gleichmäßig beheizt und belüftet werden und eben das Heizen von solch großem zusammenhängendem Raumvolumen verusacht auch Kosten, die insbesondere für eine junge Familie überlastend sein können. Natürlich spart die Familie bei den Heizkosten dadurch, dass nicht benutzte Räume auch nicht geheizt werden. Für diese Erkenntnis muss man nicht wirklich studiert, nur selbst einmal eine junge Familie gehabt haben. Jedoch kann genau dieses Sparverhalten im Resultat ursächlich für feuchte Fenster am Morgen sein.

Wie Sie sehen, können feuchte Fenster somit durch einen Mangel, Schaden oder auch durch Nutzerverhalten entstehen. Wobei das Nutzerverhalten noch nicht einmal vorsätzlich, böswillig oder gar extrem falsch sein muss. Manchmal genügt es nur haarfein nachzustellen und schon ist der Schaden vermieden. Aber manchmal, und das ist vielleicht besonders wichtig zu schreiben, ist es auch gar nicht zu vermeiden, dass ein Fensterglas feucht anläuft. Rufen Sie doch einfach mal an, wenn Sie ein Problem mit nassen Fenstern, Ihrem Mieter oder Vermieter haben (Tel.: 0821 – 60 85 65 40).

Schimmelpilzwachstum auf einer Bodenkonstruktion aus OSB-Platten im Dachgeschossraum

Schimmelpilze im Wohnraum versorgen seit geraumer Zeit ganze Wirtschaftszweige. Die

Warnhinweise bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Pilzwachstum in Gebäuden

Zahl der sogenannten Schimmelpilzgutachter wächst beinahe schneller als die Pilze im Wald. Produkte wie Antischimmelmittelchen, Klimaplatten oder ähnliche sind aus keinem Baumarkt mehr wegzudenken. Es werden gar hin und wieder Produkte erfunden, die entweder gesundheitsschädlicher als der Pilz selbst oder gar völlig nutzlos sind. Derweilen wäre es fachmännisch ganz einfach.

Ursachen für Schimmelpilze

Meist erkennt man die Ursache direkt am Schadensbild und/oder der näheren Umgebung des Schadens und bestätigt diese mit entsprechenden Untersuchungen wie beispielsweise dem Öffnen eines Bereiches und/oder dem Messen, um den Ursprung zu identifizieren. Manchmal sind die Schäden aber auch versteckt und man muss tatsächlich etwas länger suchen – vielleicht auch, was sicher hier und da sehr sinnvoll ist, mit einem Schimmelspürhund. Also einem Hund, der darauf abgerichtet ist, versteckten Schimmel zu finden. Problematisch können Wärmebrücken sein, deren Ursachen baustoffbedingt, konstruktionsbedingt oder auch geometriebedingt sein können, denn deren Beseitigung ist hin und wieder mit hohen Kosten verbunden. Aber egal, von welcher der vorgenannten Möglichkeiten Schimmelpilzwachstum herangewachsen ist, man kann die Ursache en Gros immer exakt ermitteln.

Nahrung und Feuchtigkeit für Schimmelpilze

Grundsätzlich muss man wissen, dass Schimmelpilze zum Wachsen Feuchtigkeit und Nahrung benötigen. Feuchtigkeit kann durch einen Wasserschaden vorhanden sein, aber auch nur aufgrund einer kühlen Teilfläche an Boden, Wand oder Decke, auf welcher Feuchtigkeit aus der Raumluft auskondensiert. Dieses Auskondensieren ist keine Zauberei, sondern einfache Physik. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aus der Umgebung aufnehmen als kalte Luft. Trifft warme Luft auf kühle Oberflächen, so kühlt diese ab und muss gezwungener Weise Feuchtigkeit abgeben, welche an dieser kühlen Oberfläche hängen bleibt. Man spricht im Fachjargon von Tauwasserausfall, umgangssprachlich von Kondensat oder auch gerne mal Schwitzwasser. Jeder kennt diesen Vorgang, die meisten erleben ihn tagtäglich, nämlich nach dem Duschen, wenn der Spiegel im Bad feucht ist. Damit aber der Pilz auch wachsen kann, benötigt er Nahrung. Diese wiederum findet er meist in Staub, Pollen oder etwaigen anderen typischen Ablagerungen an Wänden. Das Ablagern solcher, zuvor in der Luft fliegenden Kleinstpartikel, zu welchen im Übrigen auch Schimmelsporen gehören, welche in geringen Konzentrationen allgegenwärtig sind, klappt natürlich hervorragend an feuchten Untergründen, womit sich der Kreislauf zu schließen und das „Lebewesen“ Pilz zu wachsen beginnt.

Nutzerverhalten Schimmelpilz

Liegt tatsächlich ein falsches Nutzerverhalten vor, so bemerkt das ein Fachmann fast immer relativ schnell, meist gar beim ersten Blick in die Wohnung. Es gibt diverse Indizien, die in solchen Fällen schnell Anlass zur weiteren Untersuchung geben. Nur um Beispiele zu nennen, das Trocknen von Wäsche im Raum, die allgemeine Sauberkeit der Wohnung, die Anzahl und Art der Haustiere, sowie der Zimmerpflanzen, aber auch die Anzahl und das Alter der menschlichen Bewohner und vieles mehr können Rückschlüsse geben. Oft schlägt einem die Feuchtigkeit beim Eintreten in die Wohnung auch gleich ins Gesicht oder man erkennt typische Lüftungsfehler über Verfärbungen an der Fassade.

Schimmelpilzwachstum hinter einer Türzarge zwischen unbeheiztem und beheiztem Raumvolumen

Gutachterliche Tätigkeit erklären lassen

Aber Vorsicht, bevor Sie selbst urteilen und sich damit den Fachmann sparen wollen, dies alles kann, muss aber nicht ursächlich sein. Der Fachmann erhält damit zwar Indizien, muss aber dennoch Berufserfahrung und/oder Messinstrumente einbeziehen, um tatsächliche Aussagen treffen zu können. Nur Hinsehen ist zu wenig, die pauschale Aussage „zu wenig gelüftet“ ist viel zu wenig. Haben Sie den Fachmann vor Ort, fragen Sie ihn ruhig aus. Lassen Sie sich erklären, warum er was wie macht und sind Sie vorsichtig, wenn selbiger etwas so erklärt, dass Sie es nicht verstehen können. Untersuchungen im Zuge von Pilzwachstum und/oder Feuchtigkeit sind im Grunde einfach und man kann sie auch Laien gut erklären.

Kostenproduzierende Baugutachter

Sollte jemand ein Messgerät auf den Boden halten und danach sagen, dass Ihr Boden zu 40 % oder mehr nass ist und sollte der Boden nicht auch sichtbare Wasserflecken aufweisen, ist was falsch. Nein, das ist kein Witz, ich habe solch Vorgehen in der Tat schon erzählt bekommen. In dem Fall hat der angebliche Baugutachter gar die Badewannenummauerung aufgerissen und Löcher in Wände geschlagen – völlig grundlos, absolut sinnbefreit und enorm teuer. Danach hinterließ er offenbar als Kommentar: „Da haben Sie nun Lehrgeld bezahlt!“, kassierte 500,00 Euro in bar ab und verschwand. Bitter für den Geschädigten, denn das eigentliche Problem war eine zugestellte Wandecke. Schränkchen beiseite gestellt, den handflächengroßen Schwarzschimmel desinfiziert und alles war wieder fein. Kosten der „Sanierung“: 9,95 Euro für das Fläschchen Alkohol aus der Apotheke zum Desinfizieren und etwas Farbe, die der Kunde noch im Keller hatte, zuzüglich 3.500 Euro zzgl. MwSt für die Beseitigung der Schäden, die der angebliche Baugutachter vor mir verursacht hat.

Nicht ganz neu ist eine andere Masche zum Kundenfang in Sachen Schimmelpilzschäden. Beispielhaft kann hier von einem Kollegen im Raum zwischen Augsburg-München genannt werden. Selbst Zimmermann und “Sachverständiger für Schimmelschäden”, dies ziert auch den Briefkopf. Die schriftlichen Ausführungen aber werden von dem vermeintlichen Sohn ausgeführt, Bachelor-Abschluss keinerlei Sachverständigenausbildung und die Schreiben selbst sind großteils Textbausteine. Hier wird der Fachmann vorgestellt aber ein sachverständiger Laie schreibt “Gutachten” in einem Stil der schlicht unbrauchbar ist. Dieser Kollege ist auch sehr freizügig mit difamierenden Behauptungen gegenüber Dritten. So stellt er sich gerne als Schimmelfachmann dar, dessen Vermögen komplexe Schadensverläufe darzustellen jedoch äußerst eingeschränkt ist.

Ein weiterer Kollege im Augsburger Raum führte vor den Augen des Ausfertigers eine Raumluftuntersuchung mittels Partikelsammler (Sporensammler) durch. Was er allerdings nicht bemerken wollte, war dass alle Fenster im Haus offen waren und damit ein Ergebnisvergleich zwischen Innen- und Außenluft obsolet wurde. Der Kunde ahnte nichts, bezahlte vorbildlich seine Rechnung von ca. 3.500,00 Euro und erhielt ein völlig unbrauchbares Schreiben in welchem gar Bilder enthalten waren, die den Sporensammler vor dem offnen Fenster zeigen. Eigentor und das von einem vermeintlich angesehenen Büro mit mehreren Mitarbeitern.

Sie sehen, ein Sachverständiger sollte über herausragende fachliche Kenntnis verfügen und eben eine solche verpflichtet auch, kostenbewusst und vor allem sinnvolle Untersuchungen durchzuführen. Sinnbefreite Rückbau- bzw. Abbrucharbeiten stehen einem Sachverständigen nicht zu Gesicht. Messgeräte sollten beherrscht werden und Sachverständigengutachten sind von Sachverständigen zu schreiben und dies persönlich. Es kann natürlich auch durchaus ein Mitarbeiter mit der Ausarbeitung betraut werden, sodann sollte aber zumindest ein “ausgewachsener” Sachverständige die Arbeit prüfen und ebenfalls zeichnen.

Achten Sie auf die Erfahrung des Sachverständigen und recherchieren Sie ruhig auch einmal, wie lange es die Firma denn schon gibt, die Sie als Kunde gewinnen will. Viele tönen von viel Erfahrung, wirft man jedoch einen genaueren Blick auf so manch Interneteinträge oder auch Internetbewertungen (diese bitte äußerst kritisch betrachten, denn sie sind leicht manipulierbar), stellt man nicht selten fest, dass es mit der Berufserfahrung nicht so gut steht, wirkliches Fachwissen vielleicht mangels entsprechender Ausbildung/Studium gar nicht da sein kann und auch sonst einige Ungereimtheiten vorliegen. Immer öfter bemerkt man auch, dass ein und die selbe Person schon mehrere Unternehmen hatte, aber offenbar nie besonders lang oder gegenteilig, viele Unternehmen hat und das Angebotene nicht wirklich dazu passt. Bei einem Bausachverständigen, der Ihnen ein Gutachten ausstellen möchte, das womöglich zur Durchsetzung etwaiger Rechte oder Entschädigungen dienen soll, ist letzteres gar völlig unbrauchbar für Sie, denn es fehlt die wichtige Neutralität, wie auch die Unabhängigkeit. Ein „Gutachten“ eines Handwerkunternehmers oder Hausmeisterbetriebes etc. ist vielleicht eine Stellungnahme eines Gewerbetreibenden mit entsprechendem Fachgebiet, aber kein juristisch nutzbares Gutachten in dessen Sinne.

Schimmelpilzwachstum in einer unbeheizten Speisekammer neben einer beheizten Küche – dahinter ein unbeheizter, dauerbelüfteter Garagenraum

Datenlogger für Klimadaten

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Wir waren beim Beauftragen eines Fachmanns stehen geblieben. Manchmal wissen die Bewohner auch sehr genau, was sie falsch machen und bereiten sich vor dem angekündigten Besuch des Sachverständigen entsprechend vor. Da wird extra noch einmal gelüftet, Haustiere und das Aquarium schnell noch zum Nachbarn geschafft, nur um möglichst keine Spuren zu hinterlassen, die den Verdacht zu Tage bringen könnten, dass hier ein Eigenverschulden vorliegt. Auch hiergegen gibt es Mittel, wie beispielweise Datenlogger zur Langzeitmessung der Klimadaten im Raum.

Reinigen und Desinfizieren bei Schimmelpilzen

Ist die Untersuchung vollzogen, sollte in jedem Fall der Pilz schnellstmöglich abgetötet und entfernt werden. Schimmelpilzflecken kleiner 0,5 m² können Sie selbst behandeln. Einfach mit einem feuchten Tuch abreiben (damit die Sporen nicht weiter verteilt werden – Tuch danach entsorgen oder bei mind. 60°C waschen) und mehrmals mit 70 bis 80%-igem Isopropylalkohol besprühen. Bitte verwenden Sie keinen handelsüblichen Spiritus, Essig oder Ähnliches für verputzte Wandflächen. Diese Produkte kann man für Pilze auf festen, nicht saugenden Untergründen verwenden, aber nicht auf saugenden Untergründen wie Putzen. Zum vorhergehenden Abwischen verwenden Sie bitte auch nur ein nasses Tuch ohne etwaige Reinigungsmittel, wie beispielsweise Spülmittel o. ä.., Reiniger dieser Art hinterlassen gerne Rückstände, auf denen Farbe oder Putz nicht mehr ordentlich haftet und/oder hinterlassen Rückstände, die sich im Laufe der Zeit wieder als Nähboden für Pilze eigenen.

Schimmelpilzwachstum an den Wänden und auf Kartonresten am Boden nach einer angeblich erfolgten Desinfektion und Grundreinigung

TÜV, DEKRA und sonstige Schimmelgutachter

Denken Sie daran, dass die letzten Jahre viele Menschen das große Geschäft mit dem Schimmel erkannten und die meisten davon keine echten Fachleute sind. Sie präsentieren sich zwar als solche, setzen toll aussehende Zertifikate ins Internet, haben aber sehr oft keinerlei bautypische Ausbildung bzw. Studium. Damit meine ich auch viele der zahlreichen – wie die Pilze aus dem Boden schießenden – Schimmelpilzgutachter. Sehen Sie genau hin, recherchieren Sie und vergewissern Sie sich, dass der angebliche Fachmann auch eine tiefgründige, bautechnische Ausbildung mitbringt und nicht nur ein Schimmelzertifikat, das er mal eben neben seiner Hausmeistertätigkeit in einem „Drei-Tage-Kurs“ erkaufte. Da ich mich selbst DEKRA-zertifizieren lies, denke ich zu wissen, wovon ich hier spreche. Diese Prüfinstitute sind hervorragend in ihren traditionellen Kompetenzen, wie dem Prüfen von Kraftfahrzeugen und Ähnlichem, aber in anderen Bereichen scheint es manchmal eher um den Verkauf von Kursen zu gehen, als um deren Qualität. Neben diesem sind viele solcher Zertifikate dafür ausgelegt, dass die „Ausgebildeten“ selbst Schimmelpilzsanierungen durchführen können. Eine neutrale und unabhängige Begutachtung durch einen solchen Fachmann ist also damit nicht immer zu erhalten. Gerne nennt sich auch einer aus dem Schimmelbekämpfungsunternehmen Gutachter, um damit Aufträge für Sanierarbeiten an Land zu ziehen. Auf solche “Sachverständigenleistungen” sollten Sie jedoch verzichten, wenn Sie eine neutrale und unabhängige Bewertung benötigen.

Pilzwachstum an einer Wand, nachdem ein Schimmelpilzgutachter angeblich eine Schimmelbekämpfung durchgeführt hatte

Ich möchte in diesem Zuge auch darauf hinweisen, dass es bereits seit sehr sehr langer Zeit gezielte Ausbildungsmöglichkeiten hierzu gibt:

  • Für die Mykologie genügt ein Biologiestudium

  • Für die Bautechnik genügt ein Ingenieur- oder Technikerstudium

Schimmelpilze gab es vor Schimmelpilzgutachtern

Ihnen wird nahezu jeder studierte Fachmann oder Handwerksmeister helfen können, der längere Zeit in der Denkmalpflege oder der Bausanierung tätig war. Schimmelpilzsanierungen gibt es ja nun wirklich schon wesentlich länger als „Schimmelpilzgutachter“ und die heutigen Mittel sind nahezu die gleichen, wie die vor 100 oder noch mehr Jahren. Nur eines sollten Sie gut überdenken, der Verursacher eines Schadens mit anschließendem Schimmelpilzwachstum ist oftmals eher nicht der Richtige für eine unabhängige und neutrale Bewertung des Schadens. So will er aus seiner Unternehmernatur heraus doch möglichst wenig Aufwand betreiben, um seinen Schaden zu beheben. Manchmal und je nach Größe des Schadens macht es auch Sinn, einen Bausachverständigen einzubeziehen, der eine längere Anfahrtsstrecke hat. Dies schützt in den meisten Fällen vor der möglichen Befangenheit des Baugutachters (in einer Region kennen sich Handwerker, Planer und Gutachter oftmals sehr gut), die Sie nicht erkennen können.

Bohrung zur Untersuchung einer Trittschalldämmung nach einem Wasserrohrbruch und stehendem Wasser im Keller

Auf die Fachkenntnis achten

Sind die Schimmelflecken tatsächlich größer als 0,5 Quadratmeter, sollte aber in jedem Fall ein Fachbetrieb zur Pilzentfernung beauftragt werden. Bestenfalls koordiniert von einem neutralen Sachverständigen für Bauschäden und Baumängel, welche auch immer die ersten Ansprechpartner sein sollten. Ein Ingenieur oder auch Bautechniker mit Schwerpunkt Hochbau hat in aller Regel einen breiten Überblick über die Gewerbe im Bauwesen und versteht Zusammenhänge in aller Regel besser als ein Mauerermeister, Zimmerermeister oder wie auch immer, der, obwohl auch breit aufgestellt, dann doch mehr spezialisiert ist. Somit wird … oder besser sollte …  er auch erkennen, wo und wann welcher zusätzliche Spezialist einzuschalten ist.

Ingenieur ist nicht gleich Ingenieur

Auch hier Vorsicht – zum einen sollten Sie natürlich auf die Fachkenntnisse blicken, denn ein Titel vor dem Nachnamen alleine heißt leider noch nicht automatisch Fachmann und ein Diplom aus irgendeinem anderen Land, und sei es nur aus der ehemaligen DDR, muss nicht automotorisch Fachkenntnisse im Fachgebiet mit sich bringen und aufzeigen, dass der Träger auf neustem Stand ist. Neben diesem gibt es angebliche Baugutachter, die gleich diverse Produkte, Handwerksleistungen, wie oben erwähnt und/oder gutachterfremde Dienstleistung mitverkaufen, das ist mit einem neutralen Sachverständigen auf keinen Fall zu verstehen. Hier können Sie nur reinfallen.

Bausachverständige und gefälschte Internetbewertungen 

Bitte fragen Sie immer tiefgründig nach und nutzen Sie das Internet, um ein wenig über die Person zu recherchieren, die Sie mit der Untersuchung Ihres Bauschadens beauftragen. Lesen Sie aber genau und lassen Sie sich nicht von vielen Einträgen in Suchmaschinen täuschen. Auch Internetbewertungen sollten Sie ansehen. Gerade hier wird mehr geschummelt, als man sich vorstellen könnte. So sind selbsterstellte Bewertungen bei Google selbst für Laien einfach und vor allem auch sicher erstellbar. Sie müssen hier noch nicht einmal darauf achten, mit welchem Computer Sie die Einträge schreiben. Alle 2 Wochen eine positive Bewertung selbst getippt, Namen ausgedacht, vielleicht ein Bild des verstorbenen Großonkels und in ein paar Monaten sind Sie mit zig Bestbewertungen versehen.

Anders herum, so ist es uns auch erst gegangen, rächen sich Bauunternehmer auch gerne mal mit falschen Bewertungen an Sachverständigen. So hat sich bei Google ein Bauträger über unser Sachverständigenbüro ausgiebig ausgelassen. Schlechte Leistung, Schaden soll gar vermieden werden. Zunächst nutzte der Bauträger Profilnamen wie “A girl next door” und wohl auch “Klapperstorch”. Nachdem sein eigener Kunde uns darauf aufmerksam machte (und mit einer weiteren Bewertung für Klarstellung sorgte) und wir klarstellten, dass wir wissen, um welchen Urheber es sich handelt, wechselte der Name des Bewerters vom Mädchen nebenan zu der Firmierung des Bauträgers. Äußerst seriös – mindestens derart seriös wie die Leistungen, welche wir von diesem Unternehmen beurteilen mussten. Drei neu erstellte Doppelhäuser hatten wir begutachtet und hunderte Mängel aufgenommen, mitunter erhebliche Nässeschäden (z. B. Gips-Kalk-Putz ungeschützt im erdberührten Fassadenbereich), bei einem Gebäude waren tatsächlich Vogelnester in jedem Rollladenkasten, 1,20 Meter hohe L-Steine aus Stahlbeton kippten, Rollläden fielen nach der Übergabe von der Fassade und so weiter. Aus Sachverständigensicht eine Katastrophe. Streitsüchtig und ignorant gegenüber den eigenen Kunden, wollte der Bauträger seinen Immobilienkäufern gar gerichtlich eine Art Kontaktverbot mit den Nachbarn auferlegen, scheiterte hieran aber offenbar kläglich. Der Bauträger wusste sich wohl nicht anders zu helfen, als aus der Anonymität heraus auf uns loszugehen und Falschaussagen im Stile einer Meinungsäußerung zu veröffentlichen. Aus dem Umfeld des Unternehmers war gar von finanziellen Schwierigkeiten zu hören, bestätigen können wir derartige Aussagen natürlich nicht, wundern würde es uns aber auch nicht.

Hieran sehen Sie, dass diese Menge von Bewertungen von Tadalafil 5mg im Internet kaum wirkliche Aussagekraft hat, in aller Regel auch nur ein manipulierbares Medium für das Marketing oder zum Selbstschutz ist.

Gute Sachverständige hinterlassen Spuren

Am Ende noch ein kurzer Hinweis, auf den man auch achten könnte; erfahrene Sachverständige haben in ihrer Laufbahn in aller Regel Spuren in der Fachliteratur hinterlassen – damit meine ich nicht irgendwelche Gastbeiträge auf Internetseiten, sondern echte Fachartikel in gedruckten Fachmagazinen und/oder gedruckten Fachbüchern von anerkannten und wiederum bekannten Fachverlagen.

Schimmelpilzwachstum auf Dachlatten unterhalb einer Dampfsperre ursprünglich verdeckt durch Gipskartonbauplatten

Noch Fragen? Dann rufen Sie uns doch einfach an unter Tel.: 0821 – 60 85 65 40. Wir helfen Ihnen bei Baumängeln und Bauschäden, wozu als Resultat auch Schimmelpilzwachstum gehört.

Gerne installieren wir Datenlogger für Langzeitmessungen, um sicher zu gehen, dass nicht ein Fehlverhalten des Bewohners ursächlich ist/war. Selbstverständlich stehen wir als neutrale und unabhängige Gutachter (Ingenieurbüro) auch als Schlichter bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zur Verfügung.

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