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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

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Mietminderung bei Schimmelpilzbefall

Gesundheit und Schadstoffe

Mietminderungen bei Schimmelpilzbefall sind vor allem von der Ursache abhängig. Der Sachverständige muss feststellen, ob das Nutzerverhalten oder der Gebäudezustand (Bauteilzustand) ursächlich sind.

Ein brisantes Thema bei Mieter und Vermietern, aber wie nachfolgende Urteilsliste aufzeigt, auch eines, zu welchem man keine Pauschalitäten vorgeben kann. Die einzige, allgemein durchaus gültige Grundregel dabei ist, dass nutzerverschuldete Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung auch dem Nutzer (Mieter) zugeschrieben wird und dafür eine Mietminderung nicht gerechtfertigt ist. Ist die Ursache aber baulich bedingt, so ist der Mieter in aller Regel zu einer Mietminderung berechtigt und der Vermieter zur Nachbesserung (Beseitigung des Baumangels oder des Bauschadens) angehalten. Einzige Ausnahme stellt hierbei wohl die Baufeuchte nach einem Neubaubezug dar.

Einfach mal die Miete kürzen ist einfach falsch

Aber Vorsicht, all zu oft liest man Ratschläge wie „Umgehend die Miete kürzen!“ oder gar „Keine Miete mehr bezahlen!“. So einfach ist das in aller Regel nicht. Kürzen Sie ungerechtfertigt einfach mal den vertraglich vereinbarten Mietzins, kann dies ganz andere Probleme mit sich ziehen. Wichtig für die geplante Mietminderung und der damit juristisch ausgedrückten „Geltungmachung eines Zurückbehaltsrechts wegen Mängel in einer Wohnung“ ist, dass der Vermieter von dem Mangel auch Kenntnis hat. Das heißt der Mieter muss dem Vermieter den Mangel angezeigt haben. In einem Verfahren am Bundesgerichtshof im Jahr 2010 (AZ 8 ZR 330/09) wurde ein Fall verhandelt, zu welchem ein Mieter einfach mal 3 Monate keine Miete bezahlte und zuvor einen Monat nur einen Teil des eigentlichen Mietzinses. Aufgrund des Zahlungsverzuges wurde dem Mieter fristlos gekündigt. Der Mieter widersprach mit dem Hinweis, dass es in mehreren Wohnungen einen Schimmelpilzbefall gäbe. Nach den Gängen des juristischen Verlaufs vom Amtsgericht zum Landesgericht, bis hin zum Bundesgerichtshof, wurde letztlich vom BGH entschieden, dass die fristlose Kündigung und die damit verbundene Forderung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung gerechtfertigt war, da der Mieter vor etwaigen Mietminderungen den Vermieter über entsprechenden Schaden hätte informieren müssen. Nur ein Beispiel von vielen, warum die selbstbestimmte Einstellung oder Kürzung der Mietzahlung eher nicht vorteilhaft ist.

Ursache der Schimmelschäden feststellen lassen

Der beste und auch sicherste Weg ist grundsätzlich einen unabhängigen und neutralen Bausachverständigen für Bauschäden und Baumängel zu beauftragen und zunächst die Ursache feststellen zu lassen. Grund hierfür ist, dass in so manch Fällen der Mangel vom Mieter zwar gerügt wird, der Vermieter aber die Angelegenheit ganz anders sieht und es einen Disput darüber gibt, aufgrund wessen Schuld der Schaden eingetreten ist. Oder, und das gibt es auch öfter, der Vermieter entdeckt einen Schaden, den laut dessen Aussage der Mieter verschuldet hat und hierauf folgt ähnlicher Disput wie zuvor aufgezeigt.

Neutralen Sachverständigen mit Kompetenz wählen

Ein seriöser und kompetenter Bausachverständige verfügt über ein komplexes bautechnisches Wissen und sollte, sofern man dessen Gutachten auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung nutzen möchte, neutral und unabhängig sein. Führt er selbst ein Saniergewerbe, z.B. zur Schimmelpilzbeseitigung aus, so wird selbiger als nicht neutral gewertet, denn er handelt im Interesse seines Sanierunternehmens und nicht als neutraler Sachverständiger. Sie benötigen aber auch keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, deutsche Gerichte müssen den qualifizierten Parteivortrag des privaten Sachverständigen ebenso berücksichtigen, wie den eines von der Kammer bestellten Kollegen. Natürlich muss jedoch die Qualität der gutachterlichen Leistung stimmen. Nur die selbstgewählte Bezeichnung Gutachter oder Sachverständiger ist bei weitem zu wenig. Auch die Art des Stempels eines privaten Gutachters ist im Grunde sekundär, TÜV, Dekra oder etwaige Sachverständigenverbände bilden alle ähnlich aus. Wichtig ist die traditionell erworbene Ausbildung, wie ein Meisterbrief, ein staatlich geprüfter Technikerabschluss, ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und die berufliche Erfahrung. Das beste Studium nützt wenig, wenn die unabdinglich langjährige Berufserfahrungen nicht vorhanden ist. Natürlich können Sie auch gleich hier im Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung anrufen (Tel.: 0821 – 60 85 65 40). Mein Sachverständigenbüro ist unabhängig und neutral, was auch grundsätzlich in jedem Gutachten schriftlich bestätigt wird. Als Bauingenieur und Stuckateur bin ich selbstverständlich entsprechend qualifiziert, was auch durch eine Vielzahl von Aufsätzen in diversen Fachblättern bestätigt sein dürfte und natürlich komme ich persönlich zu Ihnen, egal wo Sie wohnen.

Juristische Beratung bei Schimmelschäden einholen

Nachdem die Ursache feststeht, kann mit einem Fachanwalt eine mögliche Mietkürzung oder eben ein relevanter Nachlass des Mietzinses (um möglichen Streitereien zuvorzukommen) besprochen werden. Wie Sie nachfolgend sehen werden, gibt es äußerst unterschiedliche Urteile, die offenbar auch von Region zu Region Differenzen aufzeigen. Ein Fachanwalt wird Sie als Mieter oder auch Vermieter ausführlich hierzu beraten. Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung schlägt seinen Klienten im Bedarfsfall gerne entsprechend erfahrene Juristen vor.

Gerichtsurteile zu Schimmelschäden

Sammlung zu deutschen Rechtsprechungen an unterschiedlichen Gerichten, die zu Mietminderungen  bei Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden in Mietobjekten geurteilt haben inkl. deren Aktenzeichen und Ergebnisse:

Tropfwasser von der Decke, durchfeuchteter Bodenbelag

AG Münster 28 C 272/80

Mietminderung: 50 %

Wandfeuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung

AG Darmstadt 37 C 2894/78

Mietminderung: 10 %

Neubaufeuchtigkeit

LG Hannover 9 S 88/74

Mietminderung: 0 %

Schimmelbefall, der durch das Nutzerverhalten verursacht wurde

AG Schöneberg 102 C 194/13

Mietminderung: 0%

Schimmelpilzwachstum nur durch ständiges Lüften vermeidbar

AG München 412 C 11503/09

Mietminderung: 100 %

Schimmelbefall im Schlafzimmer über den Fußbodenleisten

LG Berlin 65 S 524/13

Mietminderung: 15 %

Schimmelpilzbefall in einem Badezimmer

AG Schöneberg 109 C 256/07

Mietminderung: 10 %

Schimmelbefall

LG Gießen 1 S 199/13

Mietminderung: 15 %

Durch Feuchtigkeit beschädigter Laminat

AG Schöneberg 109 C 256/07

Mietminderung: 10 %

Schimmel hinter einem Kleiderschrank an der Außenwand

LG Lübeck 1 S 106/13

Mietminderung: 15 %

Schimmelpilzwachstum, lärmende Trocknungsgeräte und fehlende Duschmöglichkeit

AG Köln 224 C 100/11

Mietminderung: 80 %

Bei Altbauwohnungen ist mit Feuchtigkeit im Keller zu rechnen

AG Ansbach 2 C 2268/11

Mietminderung: 0 %

Feuchtigkeitserscheinungen bzw. Schimmelpilzwachstum im Schlafzimmer

LG Konstanz 61 S 21/12 A

Mietminderung: 20 %

Mietminderung kommt nach Einbau eines Einbauschrankes nicht zustande

LG Kiel 1 S 102/11

Mietminderung: 0 %

Feuchtigkeit in einem Keller in einem Nachkriegskeller

AG München 461 C 19454/09

Mietminderung: 0 %

Klemmende Fenster in einem Hobbyraum, abblätternde Farbe und Feuchtigkeit

AG Schöneberg 4 C 51/11

Mietminderung: 50 %

Erhöhter Lüft- und Heizbedarf nach dem Einbau neuer Fenster in einen Altbau

AG Nürtingen 42 C 1905/09

Mietminderung: 0 %

Schimmelpilzbefall nach dem Einbau neuer Fenster

AG Gotha 2 C 116/02

Mietminderung: 10 %

Durchnässte Wände in allen Räumen mit zusätzlichem Schimmelpilzwachstum in einem Raum

LG Berlin 64 S 356/98

Mietminderung: 15 %

Nässe im Keller nach Regen

AG Düren 8 C 465/81

Mietminderung: 5 %

Alleiniger Verdacht, dass die Familie ist durch den Schimmelpilz gesundheitlich gefährdet ist

KG Berlin 12 U 164/09

Mietminderung: 0 %

Schimmelpilzwachstum an mehreren Stellen in einer Wohnung

AG Norderstedt 42 C 561/08

Mietminderung: 10 %

Erheblicher Schimmelpilzbefall in mehreren Zimmern

LG Hamburg 307 S 39/09

Mietminderung: 25 %

Schimmelpilzbefall an mehreren Wänden

AG Königs Wusterhausen 9 C 174/06

Mietminderung: 20 %

Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in mehreren Räumen

LG Berlin 65 S 205/89

Mietminderung: 80 %

Schimmelpilzbefall und Käferplage

AG Trier 8 C 53/08

Mietminderung: 50 %

Erheblicher Schimmelpilzbefall in einem Wohnzimmer

LG Hamburg 307 S 144/07

Mietminderung: 50 %

Feuchtigkeit in einem Erdgeschoß

AG Bad Vibel 3 B C 52/96

Mietminderung: 60 %

Feuchte Wände, Rattenbefall, Schimmelpilzwachstum, Fehlendes Geländer

AG Potsdam 26 C 533/93

Mietminderung: 100 %

Abflussrohr schadhaft und dadurch Feuchtigkeitsschaden an Parkett und Wand

LG Düsseldorf 24 S 242/94

Mietminderung: 25 %

Neubaufeuchte

AG Langen 3 C 293/81

Mietminderung: 0 %

Haben Sie Probleme mit Schimmelpilzbefall oder mit zu hoher Luftfeuchtigkeit im Wohnraum? Dann rufen Sie uns unter Tel.: 0821 – 60 85 65 40 an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen ihnen gerne als Sachverständige für Baumängel und Bauschäden.

Nasse Fensteroberflächen zur kalten Jahreszeit sind keine Seltenheit und nicht immer ist zu wenig Lüften das Problem

Grundsätzlich bildet sich Tauwasser an Oberflächen, deren Temperaturen unter der Taupunkttemperatur der angrenzenden Räume liegt. Die DIN 4108 gibt hierzu durchgerechneten Beispiele vor:

Taupunkttemperatur der Luft in Abhängigkeit von der Temperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit

Das markierte Beispiel (nicht typisch, aber einfacher zu erklären) zeigt, dass bei einer Raumlufttemperatur von 30 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 30 % ein Tauwasserausfall bei einer Oberflächentemperatur von 10,5 °C und niedriger an eben jener Oberfläche auftritt. Das heißt nichts anderes, als dass es dann an selbiger Stelle feucht  oder nass wird. Diese Feuchtigkeit mit allgegenwärtigem Staub bildet dabei die Lebensgrundlage für Schimmelpilze nahezu aller Art.

Feuchte und nasse Fensterscheiben

Dieses Prinzip des Tauwasserausfalls ist bei Mauerwerk genau das Gleiche wie auch bei Metall- oder Glasoberflächen. Die Oberflächentemperaturen im Bereich von Fenstern sind im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig:

  • den Wärmeübergangskoeffizienten (U-Wert) des Fensters (Rahmen und Verglasung)
  • den Wärmeübergangswiderständen (Rsi, Rse) und
  • den Raum- und Außenlufttemperaturen

Diese drei Faktoren sind jedoch nicht konstant, weshalb Tauwasser bei Fenstern in aller Regel zuerst im Randbereich der Verglasung auftritt. In eben diesem Randbereich stellen beispielsweise die metallischen Abstandhalter eine zusätzliche Wärmebrücke dar, so ergeben sich hier in den Wintermonaten oft tiefere Oberflächentemperaturen, welche den Tauwasserausfall begünstigen.

Undichtigkeiten der Fensterdichtungen

Selbiges tritt auf, wenn beispielsweise die umlaufenden Fensterdichtungen nicht wirklich eine umlaufende Dichtebene bilden und zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel kalte Luft einzieht.

„…Ja, ja, nun werden viele, die das lesen argumentieren, dass man früher weniger Schimmel hatte, weil die Fenster undicht waren und praktisch immer gelüftet wurde, warum soll das dann nun ….. Zur Information: Fenster waren früher im Winter immer innenseitig nass am Morgen (manchmal auch den ganzen Tag, je nach Nutzung der Räume)  und nicht selten auch noch innenseitig gefroren. Dass durch ein  undichtes Fenster im und um den Einzugsbereich eine kühlere Oberfläche geschaffen wird, dürfte unstrittig sein. Dass an kühlen Oberfläche ein Tauwasserausfall auftritt ebenso und schon dürfte die Situation erklärt sein. Ergo die Aussage, dass ein undichtes Fenster nicht ursächlich für nasse Fenster oder oft auch Schimmelwachstum sein kann, ist schlicht falsch.“

Natürlich kann das Problem der feuchten Fenster auch durch eine Kombination beider Beispiele entstehen oder durch weitere Probleme, wie ungünstigen Fensterkonstruktionen und einigem mehr. Wie so oft, sollte daher bei Klärungsbedarf auch immer ein Fachmann (neutraler und unabhängiger Sachverständiger) befragt werden. Allgemein muss man sagen, dass es nahezu an jedem Fenster Tauwasserausfälle geben kann, je nachdem, wie tief die Außentemperaturen und wie hoch die Raumtemperatur und deren Feuchtigkeitsgehalt in der Raumluft ist.

Typisches Bild bei langzeitig, undichten Fenstern: Schimmelbefall in dem Fensterrahmen und auf den Dichtungen. Hier sind die Fensterdichtungen in geringer Qualität gewesen und im Winter sehr hart geworden, woraus die Undichtigkeiten resultierten.

Nutzerverhalten

Zusätzlich zu den genannten Parametern spielt selbstverständlich auch immer die bauliche Begebenheit und das Nutzerverhalten selbst eine beeinflussende Rolle. Schließen wenig oder unbeheizte Räume nicht dicht getrennt an beheizte Räume an (z.B. keine dichten Türen, offene Türen, gar keine Türen), so zieht die warme und mit Feuchtigkeit angereicherte Luft in die kalten Zonen und an den dort vorhandenen kalten Oberflächen (Fenster, Raumecken etc.) findet der Tauwasserausfall statt.

Wäsche im Raum trocknen

Oftmals reichen minimale Temperaturveränderungen, um nasse Fenster und auch damit oft einhergehendes Pilzwachstum durch Tauwasserausfall zu vermeiden. Kürzlich begutachtete ich einen Schimmelschaden in einem Dachspitz einer Maisonettewohnung einer jungen Familie mit einem Baby. Ein sehr klassischer Fall. Unten wurde geheizt oben nur recht wenig, da dort der Freizeitraum von dem Mann des Hauses war und dieser nicht so sehr oft da oben ist. Wärme steigt zwar nach oben, aber wenn „oben“ sehr verwinkelt und großräumig ist und unten nur eine Fußbodenheizung auf mittlerer Stufe läuft, ist es oben eben auch kühler – nicht kalt aber etwas kühler. Die allgemeinen Klimadaten waren eigentlich nicht zu bemängeln, aber im Gespräch kam dann auf, dass beispielsweise und neben anderem die Wäsche im Raum getrocknet wurde. Wäscheraum gab es nicht und der Balkon war nicht überdacht. Da eine Familie mit einem oder mehreren Kleinkinder/-n auch relativ viel Wäsche hat – ja der Autor hatte auch mal kleine Kinder –  muss die Waschmaschine natürlich recht oft laufen. Nicht jede Familie hat Kleidung fürs Kind im Überfluss, so muss die Wäsche auch möglichst schnell trocknen und eben das geschieht in vorgenanntem Beispiel dann eben in der warmen, niederschlagsfreien Wohnung. By the Way, man geht allgemein davon aus, dass 1 kg frisch gewaschene und geschleuderte Wäsche ungefähr 500 Gramm Feuchtigkeit ( 0,5 Liter Wasser) an die Umgebungsluft abgeben.

Die im wohl temperierten, unteren Bereich der Maisonettewohnung trocknende Wäsche gibt (neben anderem) entsprechend viel Feuchtigkeit ab und diese Feuchtigkeit zieht mit der warmen Luft nach oben. Nachts kühlt es draußen im Winter richtig ab und die Fensteroberflächen sind somit aufgrund der oben angesprochenen Umstände entsprechend kalt. So kam es, dass im Dachspitz die Fenster jeden Morgen und das schon bei Außentemperaturen knapp unter der Frostgrenze, innenseitig nass waren und unten ums Fenster rum Schimmelpilze zu sehen waren. Durch den gegebenen Ablauf am Morgen mit einem Baby, hat die Mutter (der Vater war ganztägig in der Arbeit und verließ früh die Wohnung) das Trocknen der nassen Fenster öfter vergessen, womöglich war sie selbst oftmals mehrere Tage nicht in dem Dachspitz.

Eine metallene Türschwelle, die den gesamten Schwellenquerschnitt durchdringt und damit die winterliche Kälte von außen nach innen transportiert. Raumseitig findet an der kalten Schwelle ein Tauwasserausfall statt.

Fachliche Schlaumeierei oder menschlicher Rat?

Selbstverständlich verwies ich darauf, dass man etwas mehr lüften und auch im Dachspitz etwas mehr heizen müsse. Bestenfalls die Wäsche, wann immer es geht, auf dem nicht überdachten Balkon trocknen lässt. Wohl wissend, dass man das Wäschetrocknen auf dem Balkon einem Mieter nicht pauschal vorschreiben kann.

Am Ende ist dies eine fachlich sicher korrekte, aber in gehabten Fall vielleicht auch zu distanzierte Aussage. Ich hätte vielleicht besser deutlich gesagt, dass die Art der Wohnung in vorliegendem Fall völlig falsch gewählt wurde. Das ist wie ein dicker, alter, spritfressender Mercedes bei einem armen Studenten. Solche zweistöckigen, offenen Wohnräume müssen unabdinglich gleichmäßig beheizt und belüftet werden und eben das Heizen von solch großem zusammenhängendem Raumvolumen verusacht auch Kosten, die insbesondere für eine junge Familie überlastend sein können. Natürlich spart die Familie bei den Heizkosten dadurch, dass nicht benutzte Räume auch nicht geheizt werden. Für diese Erkenntnis muss man nicht wirklich studiert, nur selbst einmal eine junge Familie gehabt haben. Jedoch kann genau dieses Sparverhalten im Resultat ursächlich für feuchte Fenster am Morgen sein.

Wie Sie sehen, können feuchte Fenster somit durch einen Mangel, Schaden oder auch durch Nutzerverhalten entstehen. Wobei das Nutzerverhalten noch nicht einmal vorsätzlich, böswillig oder gar extrem falsch sein muss. Manchmal genügt es nur haarfein nachzustellen und schon ist der Schaden vermieden. Aber manchmal, und das ist vielleicht besonders wichtig zu schreiben, ist es auch gar nicht zu vermeiden, dass ein Fensterglas feucht anläuft. Rufen Sie doch einfach mal an, wenn Sie ein Problem mit nassen Fenstern, Ihrem Mieter oder Vermieter haben (Tel.: 0821 – 60 85 65 40).

Schimmelpilzwachstum auf einer Bodenkonstruktion aus OSB-Platten im Dachgeschossraum

Schimmelpilze im Wohnraum versorgen seit geraumer Zeit ganze Wirtschaftszweige. Die

Warnhinweise bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Pilzwachstum in Gebäuden

Zahl der sogenannten Schimmelpilzgutachter wächst beinahe schneller als die Pilze im Wald. Produkte wie Antischimmelmittelchen, Klimaplatten oder ähnliche sind aus keinem Baumarkt mehr wegzudenken. Es werden gar hin und wieder Produkte erfunden, die entweder gesundheitsschädlicher als der Pilz selbst oder gar völlig nutzlos sind. Derweilen wäre es fachmännisch ganz einfach.

Ursachen für Schimmelpilze

Meist erkennt man die Ursache direkt am Schadensbild und/oder der näheren Umgebung des Schadens und bestätigt diese mit entsprechenden Untersuchungen wie beispielsweise dem Öffnen eines Bereiches und/oder dem Messen, um den Ursprung zu identifizieren. Manchmal sind die Schäden aber auch versteckt und man muss tatsächlich etwas länger suchen – vielleicht auch, was sicher hier und da sehr sinnvoll ist, mit einem Schimmelspürhund. Also einem Hund, der darauf abgerichtet ist, versteckten Schimmel zu finden. Problematisch können Wärmebrücken sein, deren Ursachen baustoffbedingt, konstruktionsbedingt oder auch geometriebedingt sein können, denn deren Beseitigung ist hin und wieder mit hohen Kosten verbunden. Aber egal, von welcher der vorgenannten Möglichkeiten Schimmelpilzwachstum herangewachsen ist, man kann die Ursache en Gros immer exakt ermitteln.

Nahrung und Feuchtigkeit für Schimmelpilze

Grundsätzlich muss man wissen, dass Schimmelpilze zum Wachsen Feuchtigkeit und Nahrung benötigen. Feuchtigkeit kann durch einen Wasserschaden vorhanden sein, aber auch nur aufgrund einer kühlen Teilfläche an Boden, Wand oder Decke, auf welcher Feuchtigkeit aus der Raumluft auskondensiert. Dieses Auskondensieren ist keine Zauberei, sondern einfache Physik. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aus der Umgebung aufnehmen als kalte Luft. Trifft warme Luft auf kühle Oberflächen, so kühlt diese ab und muss gezwungener Weise Feuchtigkeit abgeben, welche an dieser kühlen Oberfläche hängen bleibt. Man spricht im Fachjargon von Tauwasserausfall, umgangssprachlich von Kondensat oder auch gerne mal Schwitzwasser. Jeder kennt diesen Vorgang, die meisten erleben ihn tagtäglich, nämlich nach dem Duschen, wenn der Spiegel im Bad feucht ist. Damit aber der Pilz auch wachsen kann, benötigt er Nahrung. Diese wiederum findet er meist in Staub, Pollen oder etwaigen anderen typischen Ablagerungen an Wänden. Das Ablagern solcher, zuvor in der Luft fliegenden Kleinstpartikel, zu welchen im Übrigen auch Schimmelsporen gehören, welche in geringen Konzentrationen allgegenwärtig sind, klappt natürlich hervorragend an feuchten Untergründen, womit sich der Kreislauf zu schließen und das „Lebewesen“ Pilz zu wachsen beginnt.

Nutzerverhalten Schimmelpilz

Liegt tatsächlich ein falsches Nutzerverhalten vor, so bemerkt das ein Fachmann fast immer relativ schnell, meist gar beim ersten Blick in die Wohnung. Es gibt diverse Indizien, die in solchen Fällen schnell Anlass zur weiteren Untersuchung geben. Nur um Beispiele zu nennen, das Trocknen von Wäsche im Raum, die allgemeine Sauberkeit der Wohnung, die Anzahl und Art der Haustiere, sowie der Zimmerpflanzen, aber auch die Anzahl und das Alter der menschlichen Bewohner und vieles mehr können Rückschlüsse geben. Oft schlägt einem die Feuchtigkeit beim Eintreten in die Wohnung auch gleich ins Gesicht oder man erkennt typische Lüftungsfehler über Verfärbungen an der Fassade.

Schimmelpilzwachstum hinter einer Türzarge zwischen unbeheiztem und beheiztem Raumvolumen

Gutachterliche Tätigkeit erklären lassen

Aber Vorsicht, bevor Sie selbst urteilen und sich damit den Fachmann sparen wollen, dies alles kann, muss aber nicht ursächlich sein. Der Fachmann erhält damit zwar Indizien, muss aber dennoch Berufserfahrung und/oder Messinstrumente einbeziehen, um tatsächliche Aussagen treffen zu können. Nur Hinsehen ist zu wenig, die pauschale Aussage „zu wenig gelüftet“ ist viel zu wenig. Haben Sie den Fachmann vor Ort, fragen Sie ihn ruhig aus. Lassen Sie sich erklären, warum er was wie macht und sind Sie vorsichtig, wenn selbiger etwas so erklärt, dass Sie es nicht verstehen können. Untersuchungen im Zuge von Pilzwachstum und/oder Feuchtigkeit sind im Grunde einfach und man kann sie auch Laien gut erklären.

Kostenproduzierende Baugutachter

Sollte jemand ein Messgerät auf den Boden halten und danach sagen, dass Ihr Boden zu 40 % oder mehr nass ist und sollte der Boden nicht auch sichtbare Wasserflecken aufweisen, ist was falsch. Nein, das ist kein Witz, ich habe solch Vorgehen in der Tat schon erzählt bekommen. In dem Fall hat der angebliche Baugutachter gar die Badewannenummauerung aufgerissen und Löcher in Wände geschlagen – völlig grundlos, absolut sinnbefreit und enorm teuer. Danach hinterließ er offenbar als Kommentar: „Da haben Sie nun Lehrgeld bezahlt!“, kassierte 500,00 Euro in bar ab und verschwand. Bitter für den Geschädigten, denn das eigentliche Problem war eine zugestellte Wandecke. Schränkchen beiseite gestellt, den handflächengroßen Schwarzschimmel desinfiziert und alles war wieder fein. Kosten der „Sanierung“: 9,95 Euro für das Fläschchen Alkohol aus der Apotheke zum Desinfizieren und etwas Farbe, die der Kunde noch im Keller hatte, zuzüglich 3.500 Euro zzgl. MwSt für die Beseitigung der Schäden, die der angebliche Baugutachter vor mir verursacht hat.

Nicht ganz neu ist eine andere Masche zum Kundenfang in Sachen Schimmelpilzschäden. Beispielhaft kann hier von einem Kollegen im Raum zwischen Augsburg-München genannt werden. Selbst Zimmermann und “Sachverständiger für Schimmelschäden”, dies ziert auch den Briefkopf. Die schriftlichen Ausführungen aber werden von dem vermeintlichen Sohn ausgeführt, Bachelor-Abschluss keinerlei Sachverständigenausbildung und die Schreiben selbst sind großteils Textbausteine. Hier wird der Fachmann vorgestellt aber ein sachverständiger Laie schreibt “Gutachten” in einem Stil der schlicht unbrauchbar ist. Dieser Kollege ist auch sehr freizügig mit difamierenden Behauptungen gegenüber Dritten. So stellt er sich gerne als Schimmelfachmann dar, dessen Vermögen komplexe Schadensverläufe darzustellen jedoch äußerst eingeschränkt ist.

Ein weiterer Kollege im Augsburger Raum führte vor den Augen des Ausfertigers eine Raumluftuntersuchung mittels Partikelsammler (Sporensammler) durch. Was er allerdings nicht bemerken wollte, war dass alle Fenster im Haus offen waren und damit ein Ergebnisvergleich zwischen Innen- und Außenluft obsolet wurde. Der Kunde ahnte nichts, bezahlte vorbildlich seine Rechnung von ca. 3.500,00 Euro und erhielt ein völlig unbrauchbares Schreiben in welchem gar Bilder enthalten waren, die den Sporensammler vor dem offnen Fenster zeigen. Eigentor und das von einem vermeintlich angesehenen Büro mit mehreren Mitarbeitern.

Sie sehen, ein Sachverständiger sollte über herausragende fachliche Kenntnis verfügen und eben eine solche verpflichtet auch, kostenbewusst und vor allem sinnvolle Untersuchungen durchzuführen. Sinnbefreite Rückbau- bzw. Abbrucharbeiten stehen einem Sachverständigen nicht zu Gesicht. Messgeräte sollten beherrscht werden und Sachverständigengutachten sind von Sachverständigen zu schreiben und dies persönlich. Es kann natürlich auch durchaus ein Mitarbeiter mit der Ausarbeitung betraut werden, sodann sollte aber zumindest ein “ausgewachsener” Sachverständige die Arbeit prüfen und ebenfalls zeichnen.

Achten Sie auf die Erfahrung des Sachverständigen und recherchieren Sie ruhig auch einmal, wie lange es die Firma denn schon gibt, die Sie als Kunde gewinnen will. Viele tönen von viel Erfahrung, wirft man jedoch einen genaueren Blick auf so manch Interneteinträge oder auch Internetbewertungen (diese bitte äußerst kritisch betrachten, denn sie sind leicht manipulierbar), stellt man nicht selten fest, dass es mit der Berufserfahrung nicht so gut steht, wirkliches Fachwissen vielleicht mangels entsprechender Ausbildung/Studium gar nicht da sein kann und auch sonst einige Ungereimtheiten vorliegen. Immer öfter bemerkt man auch, dass ein und die selbe Person schon mehrere Unternehmen hatte, aber offenbar nie besonders lang oder gegenteilig, viele Unternehmen hat und das Angebotene nicht wirklich dazu passt. Bei einem Bausachverständigen, der Ihnen ein Gutachten ausstellen möchte, das womöglich zur Durchsetzung etwaiger Rechte oder Entschädigungen dienen soll, ist letzteres gar völlig unbrauchbar für Sie, denn es fehlt die wichtige Neutralität, wie auch die Unabhängigkeit. Ein „Gutachten“ eines Handwerkunternehmers oder Hausmeisterbetriebes etc. ist vielleicht eine Stellungnahme eines Gewerbetreibenden mit entsprechendem Fachgebiet, aber kein juristisch nutzbares Gutachten in dessen Sinne.

Schimmelpilzwachstum in einer unbeheizten Speisekammer neben einer beheizten Küche – dahinter ein unbeheizter, dauerbelüfteter Garagenraum

Datenlogger für Klimadaten

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Wir waren beim Beauftragen eines Fachmanns stehen geblieben. Manchmal wissen die Bewohner auch sehr genau, was sie falsch machen und bereiten sich vor dem angekündigten Besuch des Sachverständigen entsprechend vor. Da wird extra noch einmal gelüftet, Haustiere und das Aquarium schnell noch zum Nachbarn geschafft, nur um möglichst keine Spuren zu hinterlassen, die den Verdacht zu Tage bringen könnten, dass hier ein Eigenverschulden vorliegt. Auch hiergegen gibt es Mittel, wie beispielweise Datenlogger zur Langzeitmessung der Klimadaten im Raum.

Reinigen und Desinfizieren bei Schimmelpilzen

Ist die Untersuchung vollzogen, sollte in jedem Fall der Pilz schnellstmöglich abgetötet und entfernt werden. Schimmelpilzflecken kleiner 0,5 m² können Sie selbst behandeln. Einfach mit einem feuchten Tuch abreiben (damit die Sporen nicht weiter verteilt werden – Tuch danach entsorgen oder bei mind. 60°C waschen) und mehrmals mit 70 bis 80%-igem Isopropylalkohol besprühen. Bitte verwenden Sie keinen handelsüblichen Spiritus, Essig oder Ähnliches für verputzte Wandflächen. Diese Produkte kann man für Pilze auf festen, nicht saugenden Untergründen verwenden, aber nicht auf saugenden Untergründen wie Putzen. Zum vorhergehenden Abwischen verwenden Sie bitte auch nur ein nasses Tuch ohne etwaige Reinigungsmittel, wie beispielsweise Spülmittel o. ä.., Reiniger dieser Art hinterlassen gerne Rückstände, auf denen Farbe oder Putz nicht mehr ordentlich haftet und/oder hinterlassen Rückstände, die sich im Laufe der Zeit wieder als Nähboden für Pilze eigenen.

Schimmelpilzwachstum an den Wänden und auf Kartonresten am Boden nach einer angeblich erfolgten Desinfektion und Grundreinigung

TÜV, DEKRA und sonstige Schimmelgutachter

Denken Sie daran, dass die letzten Jahre viele Menschen das große Geschäft mit dem Schimmel erkannten und die meisten davon keine echten Fachleute sind. Sie präsentieren sich zwar als solche, setzen toll aussehende Zertifikate ins Internet, haben aber sehr oft keinerlei bautypische Ausbildung bzw. Studium. Damit meine ich auch viele der zahlreichen – wie die Pilze aus dem Boden schießenden – Schimmelpilzgutachter. Sehen Sie genau hin, recherchieren Sie und vergewissern Sie sich, dass der angebliche Fachmann auch eine tiefgründige, bautechnische Ausbildung mitbringt und nicht nur ein Schimmelzertifikat, das er mal eben neben seiner Hausmeistertätigkeit in einem „Drei-Tage-Kurs“ erkaufte. Da ich mich selbst DEKRA-zertifizieren lies, denke ich zu wissen, wovon ich hier spreche. Diese Prüfinstitute sind hervorragend in ihren traditionellen Kompetenzen, wie dem Prüfen von Kraftfahrzeugen und Ähnlichem, aber in anderen Bereichen scheint es manchmal eher um den Verkauf von Kursen zu gehen, als um deren Qualität. Neben diesem sind viele solcher Zertifikate dafür ausgelegt, dass die „Ausgebildeten“ selbst Schimmelpilzsanierungen durchführen können. Eine neutrale und unabhängige Begutachtung durch einen solchen Fachmann ist also damit nicht immer zu erhalten. Gerne nennt sich auch einer aus dem Schimmelbekämpfungsunternehmen Gutachter, um damit Aufträge für Sanierarbeiten an Land zu ziehen. Auf solche “Sachverständigenleistungen” sollten Sie jedoch verzichten, wenn Sie eine neutrale und unabhängige Bewertung benötigen.

Pilzwachstum an einer Wand, nachdem ein Schimmelpilzgutachter angeblich eine Schimmelbekämpfung durchgeführt hatte

Ich möchte in diesem Zuge auch darauf hinweisen, dass es bereits seit sehr sehr langer Zeit gezielte Ausbildungsmöglichkeiten hierzu gibt:

  • Für die Mykologie genügt ein Biologiestudium

  • Für die Bautechnik genügt ein Ingenieur- oder Technikerstudium

Schimmelpilze gab es vor Schimmelpilzgutachtern

Ihnen wird nahezu jeder studierte Fachmann oder Handwerksmeister helfen können, der längere Zeit in der Denkmalpflege oder der Bausanierung tätig war. Schimmelpilzsanierungen gibt es ja nun wirklich schon wesentlich länger als „Schimmelpilzgutachter“ und die heutigen Mittel sind nahezu die gleichen, wie die vor 100 oder noch mehr Jahren. Nur eines sollten Sie gut überdenken, der Verursacher eines Schadens mit anschließendem Schimmelpilzwachstum ist oftmals eher nicht der Richtige für eine unabhängige und neutrale Bewertung des Schadens. So will er aus seiner Unternehmernatur heraus doch möglichst wenig Aufwand betreiben, um seinen Schaden zu beheben. Manchmal und je nach Größe des Schadens macht es auch Sinn, einen Bausachverständigen einzubeziehen, der eine längere Anfahrtsstrecke hat. Dies schützt in den meisten Fällen vor der möglichen Befangenheit des Baugutachters (in einer Region kennen sich Handwerker, Planer und Gutachter oftmals sehr gut), die Sie nicht erkennen können.

Bohrung zur Untersuchung einer Trittschalldämmung nach einem Wasserrohrbruch und stehendem Wasser im Keller

Auf die Fachkenntnis achten

Sind die Schimmelflecken tatsächlich größer als 0,5 Quadratmeter, sollte aber in jedem Fall ein Fachbetrieb zur Pilzentfernung beauftragt werden. Bestenfalls koordiniert von einem neutralen Sachverständigen für Bauschäden und Baumängel, welche auch immer die ersten Ansprechpartner sein sollten. Ein Ingenieur oder auch Bautechniker mit Schwerpunkt Hochbau hat in aller Regel einen breiten Überblick über die Gewerbe im Bauwesen und versteht Zusammenhänge in aller Regel besser als ein Mauerermeister, Zimmerermeister oder wie auch immer, der, obwohl auch breit aufgestellt, dann doch mehr spezialisiert ist. Somit wird … oder besser sollte …  er auch erkennen, wo und wann welcher zusätzliche Spezialist einzuschalten ist.

Ingenieur ist nicht gleich Ingenieur

Auch hier Vorsicht – zum einen sollten Sie natürlich auf die Fachkenntnisse blicken, denn ein Titel vor dem Nachnamen alleine heißt leider noch nicht automatisch Fachmann und ein Diplom aus irgendeinem anderen Land, und sei es nur aus der ehemaligen DDR, muss nicht automotorisch Fachkenntnisse im Fachgebiet mit sich bringen und aufzeigen, dass der Träger auf neustem Stand ist. Neben diesem gibt es angebliche Baugutachter, die gleich diverse Produkte, Handwerksleistungen, wie oben erwähnt und/oder gutachterfremde Dienstleistung mitverkaufen, das ist mit einem neutralen Sachverständigen auf keinen Fall zu verstehen. Hier können Sie nur reinfallen.

Bausachverständige und gefälschte Internetbewertungen 

Bitte fragen Sie immer tiefgründig nach und nutzen Sie das Internet, um ein wenig über die Person zu recherchieren, die Sie mit der Untersuchung Ihres Bauschadens beauftragen. Lesen Sie aber genau und lassen Sie sich nicht von vielen Einträgen in Suchmaschinen täuschen. Auch Internetbewertungen sollten Sie ansehen. Gerade hier wird mehr geschummelt, als man sich vorstellen könnte. So sind selbsterstellte Bewertungen bei Google selbst für Laien einfach und vor allem auch sicher erstellbar. Sie müssen hier noch nicht einmal darauf achten, mit welchem Computer Sie die Einträge schreiben. Alle 2 Wochen eine positive Bewertung selbst getippt, Namen ausgedacht, vielleicht ein Bild des verstorbenen Großonkels und in ein paar Monaten sind Sie mit zig Bestbewertungen versehen.

Anders herum, so ist es uns auch erst gegangen, rächen sich Bauunternehmer auch gerne mal mit falschen Bewertungen an Sachverständigen. So hat sich bei Google ein Bauträger über unser Sachverständigenbüro ausgiebig ausgelassen. Schlechte Leistung, Schaden soll gar vermieden werden. Zunächst nutzte der Bauträger Profilnamen wie “A girl next door” und wohl auch “Klapperstorch”. Nachdem sein eigener Kunde uns darauf aufmerksam machte (und mit einer weiteren Bewertung für Klarstellung sorgte) und wir klarstellten, dass wir wissen, um welchen Urheber es sich handelt, wechselte der Name des Bewerters vom Mädchen nebenan zu der Firmierung des Bauträgers. Äußerst seriös – mindestens derart seriös wie die Leistungen, welche wir von diesem Unternehmen beurteilen mussten. Drei neu erstellte Doppelhäuser hatten wir begutachtet und hunderte Mängel aufgenommen, mitunter erhebliche Nässeschäden (z. B. Gips-Kalk-Putz ungeschützt im erdberührten Fassadenbereich), bei einem Gebäude waren tatsächlich Vogelnester in jedem Rollladenkasten, 1,20 Meter hohe L-Steine aus Stahlbeton kippten, Rollläden fielen nach der Übergabe von der Fassade und so weiter. Aus Sachverständigensicht eine Katastrophe. Streitsüchtig und ignorant gegenüber den eigenen Kunden, wollte der Bauträger seinen Immobilienkäufern gar gerichtlich eine Art Kontaktverbot mit den Nachbarn auferlegen, scheiterte hieran aber offenbar kläglich. Der Bauträger wusste sich wohl nicht anders zu helfen, als aus der Anonymität heraus auf uns loszugehen und Falschaussagen im Stile einer Meinungsäußerung zu veröffentlichen. Aus dem Umfeld des Unternehmers war gar von finanziellen Schwierigkeiten zu hören, bestätigen können wir derartige Aussagen natürlich nicht, wundern würde es uns aber auch nicht.

Hieran sehen Sie, dass diese Menge von Bewertungen von Tadalafil 5mg im Internet kaum wirkliche Aussagekraft hat, in aller Regel auch nur ein manipulierbares Medium für das Marketing oder zum Selbstschutz ist.

Gute Sachverständige hinterlassen Spuren

Am Ende noch ein kurzer Hinweis, auf den man auch achten könnte; erfahrene Sachverständige haben in ihrer Laufbahn in aller Regel Spuren in der Fachliteratur hinterlassen – damit meine ich nicht irgendwelche Gastbeiträge auf Internetseiten, sondern echte Fachartikel in gedruckten Fachmagazinen und/oder gedruckten Fachbüchern von anerkannten und wiederum bekannten Fachverlagen.

Schimmelpilzwachstum auf Dachlatten unterhalb einer Dampfsperre ursprünglich verdeckt durch Gipskartonbauplatten

Noch Fragen? Dann rufen Sie uns doch einfach an unter Tel.: 0821 – 60 85 65 40. Wir helfen Ihnen bei Baumängeln und Bauschäden, wozu als Resultat auch Schimmelpilzwachstum gehört.

Gerne installieren wir Datenlogger für Langzeitmessungen, um sicher zu gehen, dass nicht ein Fehlverhalten des Bewohners ursächlich ist/war. Selbstverständlich stehen wir als neutrale und unabhängige Gutachter (Ingenieurbüro) auch als Schlichter bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zur Verfügung.

Grundsätzlich ist das Lüften des Wohnraums zunächst einmal wichtig, um frische Luft in die Räume zu bekommen, denn seit 1995, das Jahr in welchem die ersten Luftdichtigkeitsrichtlinien in der DIN festgelegt wurden, werden Häuser immer dichter gebaut. Vor diesem Datum brachten, neben anderen, schon die undichten Fenster einen nicht unbedeutenden Luftwechsel im Raum zusammen. Danach wurden Wohnungen immer mehr abgedichtet. Heute leben wir so dicht, dass es für viele gesundheitliche Folgen hat. Schadstoffe, wie beispielsweise Benzol, Toluol, Formaldehyd, Pentachlorphenol, Lindan, Naphthalin, Phenanthren und viele andere, deren Ursprung in den Materialien unserer neuen und alten Einrichtungsgegenstände zu finden ist, machen immer mehr Menschen krank. Ob es sich um die Baustoffe, den Fußbodenbelag, den Teppich, das Möbel, die Tapete, das Reinigungsmittel, die diversen Körperpflegemittel, ja gar das Parfum, welches sich so manch ein Mensch täglich an den Körper spritzt, handelt, ist eigentlich fast egal. All diese Stoffe haben in aller Regel etwaige Inhaltsstoffe die alleine oder auch mit Bestandteilen anderer Produkte im Haushalt gesundheitliche Probleme auslösen können. Teilweise sind so manch alltäglichen Produkte gar als echtes Gift zu betrachten.

Organische Verbindungen

Flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen kann man hierbei als zwei der vielen Oberbegriffe nennen. Diese können durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise das Rauchen, aber auch durch Bauprodukte und Einrichtungen freigesetzt werden.

Emissionsquellen für flüchtige Verbindungen (kurz VOC für Volatile Organic Compounds) können beispielweise Styrol (z.B. Polystyrol, besser bekannt unter dem Markennamen „Styropor“), Polyurethan (PU-Schaum), Holzschutzmittel, diverse Lacke und Farben, Leime und Klebstoffe, Textilien, Wasch- und Putzmittel und ähnliches sein. Emissionsquellen für schwer flüchtige organische Verbindungen (kurz SVOC für  Semi Volatile Organic Compounds) können beispielweise Phthalate (Weichmacher in zahlreichen Kunststoffen), Topfkonservierer und andere Biozide (in Farben, Lacken, Kleber etc.), Pyrethroide (in Holzschutz, Insektensprays, Teppiche etc.) Glykolverbindungen (in Klebern, aber auch in lösemittelfreien Farben, etc.) und vieles mehr sein. Je nach Art und Menge  des Schadstoffes können die daraus erwachsenen gesundheitlichen Schäden auch sehr extreme Folgen – bis hin zum Tod – haben. Extrem gefährlich sind die kaum untersuchten Auswirkungen unterschiedlicher Stoffe miteinander (Kreuzverbindungen). Viele, naja eher ein paar, der bekannten gesundheitsschädlichen Stoffe unseres Alltags haben Grenzwerte bei deren Überschreitung man sicher weiß, dass gesundheitliche Probleme auftauchen, aber die Grenzwerte wiederum betrachten nur jeweils einen einzigen Stoff. Kreuzverbindungen und deren Auswirkungen können so vielfältig sein, dass solche Untersuchungen beinahe dem finden einer Nadel in einem gigantischen Heuhaufen gleichen.

Feuchtigkeit, Sauerstoff und Kohlendioxid

Das Lüften des Wohnraums dient aber natürlich auch dazu, die Kohlendioxidbelastung zu mindern, einer erhöhten Lüftfeuchtigkeit vorzubeugen und selbstverständlich auch Sauerstoff in den Lebensraum „Wohnung“ eindringen zu lassen.

Kohlendioxid entsteht beispielsweise beim Ausatmen von Luft. Der Mensch atmet mit der Luft Sauerstoff ein und gibt beim Ausatmen Kohlendioxid an die Raumluft ab. Hiermit reichert sich der Wohnraum selbst mit Kohlendioxid an und eine zu hohe Konzentration könnte beispielweise zu Ermüdungserscheinungen und Konzentrationsschwierig-keiten führen.

Häufig begutachteter Schimmelbefall in einer Fensterlaibung ursächlich ist hier oftmals eine Wärmebrücke und/oder falsches Lüftverhalten. Es gilt für uns als Bausachverständige zu klären, ob der Schimmelpilzbefall bauliche Ursachen hat oder ob der Nutzer seine Sorgfaltspflichten in Sachen Raumlüftung (und vielleicht weiterem) vernachlässigt hat. Sollten Sie selbiges Problem haben, kontaktieren Sie uns unter Tel.: 0821-60856540 (Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung).

Aus einer zu hohen Feuchtigkeitsbelastung kann neben anderen baulichen Schäden auch eine  Schimmelpilzbildungen (nähere Info siehe ganz unten) resultieren. Durch die Nutzung von Wohnraum wird, abhängig von der Art der Nutzung, Feuchtigkeit in die Wohnräume eingebracht. Aus der Fachliteratur ist zu entnehmen, dass aus einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt eine Feuchtebelastung von gut und gerne 9 kg (Liter) pro Tag und auch mehr hervorgehen kann. Hierzu ist anzumerken, dass bei einer 80 %igen relativen Luftfeuchtigkeit im Raum (entsprechend höher in schlecht belüfteten Ecken) in Verbindung mit organischen Bestandteilen auf der Wandoberfläche (z.B. Staub, Pollen, etc.) nahezu jeder Schimmelpilz einen idealen Nährboden findet. Schimmelpilze, deren Sporen zum Teil extrem giftig sind und nicht selten chronischen Erkrankungen der Atemwege wie auch Allergien auslösen können. Schimmelpilz bzw. eine erhöhte Luftfeuchtigkeit, zählt im Übrigen zu den Hauptproblemen europäischer Wohnungen. Laut aktuellen Studien sind ca. 16 % der europäischen Bevölkerung (ca. 80 Millionen Europäer) davon betroffen. Selbige Studien besagen auch, dass das Risiko in einer mit Schimmelpilzen kontaminierten Umgebung zu erkranken ungefähr doppelt so hoch ist, wie unter normalen Bedingungen. Studien gibt es natürlich viele und nicht selten sind selbige auch schön in eine bestimmte, zuvor schon angestrebte Richtung „gebogen“, aber in diesem Fall sind die Fakten schon länger bekannt und vermutet womit die Angaben wohl auch realitätsnah sind.

Wenn wir gerade bei Zahlen sind: Es gibt ungefähr 1 Million unterschiedlicher Schimmelpilzarten, welche in der Natur vorkommen. In der gewöhnlichen Innenraumluft ist mit dem Vorkommen von ca. 200 Schimmelpilzarten zu rechnen , wobei den nachfolgend Aufgezählten als Indikator für einen Feuchteschaden eine besondere Bedeutung zukommen (DIN 4108-8):

  • –Acremonium spp

  • Aspergillus penicillioides

  • Aspergillus restrictus

  • Chaetomium spp

  • Engyodontium (Tritirachium) album

  • Phialophora spp

  • Scopulariopsis brevicaulis

  • Scopulariopsis fusca

  • Stachybotrys chartarum

  • Trichoderma spp

Luftdichtigkeit ist heute ein wichtiger Aspekt beim Hausbau aber auch nicht immer unumstritten, denn die Normungen zum Wärmeschutz inkl. der Wohnungslüftung durchliefen die letzten Jahrzehnte einige Entwicklungsphasen. Wobei festzuhalten ist, dass das Nutzerverhalten der Bewohner sich wesentlich langsamer entwickelte. Als Beispiel, wer gerne Nachts bei offenem Fenster schläft, der schläft auch weiterhin bei offenem Fenster und nur in relativ wenigen Fällen wird das hier nachts gekippte Fenster über den Tag geschlossen oder gar tagsüber geheizt und stoßgelüftet. Spätestens bei einem solchen, weit verbreiteten Beispielverhalten spielt auch die Luftdichtigkeit des Gebäudes oder dessen Wärmedämmung so gar keine Rolle mehr. Ergo so manch Lebensgewohnheit wird auch durch die best durchdachten Normungen nicht so einfach abgestellt.

Hinzu kommt, dass das Fensteröffnen oder besser das allgemeine Lüftungsverhalten automotorisch nur dann geschieht, wenn etwas raucht oder unangenehm riecht, man die Nässe im Raum sieht (z.B. nach dem Duschen) oder bei anderen olfaktorisch oder visuell bemerkbaren Umständen. Riecht und sieht man nichts, kommt man allgemein kaum auf den Gedanken das Fenster mal zu öffnen.

Einflüsse auf das Lüftungs- und Heizverhalten

Im Fachbericht der DIN 4108-8 werden die Einflüsse auf das Lüftungs- oder auch Heizverhalten von Menschen wie folgt angegeben:

die Wetterfaktoren

(Außentemperatur, Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Sonnenschein, Verschattung, Niderschlag)

die Lebensgewohnheiten

(Anwesenheit, Rauchen, Geruchsbelastung, Haushaltsaktivitäten, Wäsche trocknen im Raum, Einstellung zum Energiesparen (Raumtemperatur, Bekleidung), Feuchtequellen (Duschen, Baden, Wäschetrocknen etc.) zugestellte Fensterbänke, Pflanzen, Aquarien)

und den örtlichen Gegebenheiten

(Windexponiertheit der Wohnung, Qualtität der Bauausführung (Dichtheit), Raumfunktion, Fensterart-/anordnung (Öffnungsmöglichkeiten), Heizungssystem, Lüftungssystem, Immissionen (Allergene, Lärm, Staub, Gerüche)

Lüftungsklappen ins Fenster

Um eine bessere Luftqualität im Wohnraum zu erreichen, haben findige Unternehmer gar Lüftungsklappen erfunden, welche man in den Fenster- oder Türrahmen einbaut und eine Fensterdichtung abklemmt, damit der bewohnte Raum regelmäßig … eigentlich und bei genauerer Betrachtung fortlaufend, gelüftet wird. Luftdicht ist das Fenster danach so gar nicht mehr, aber diese Maßnahme soll beispielsweise helfen, Schimmel in Wohnungen zu vermeiden, in denen zu wenig gelüftet wird.  Argumentiert wird der Einsatz solch Fensterlüfter mit dem in DIN 1946-6 und der EnEV beschriebenem Mindestluftwechsel. Neben diesem wird die Aussage getroffen, dass solch Fensterlüfter nach DIN 1946-6 als Außenluftdurchlässe (ALD) eingesetzt werden können. Allerdings ist in den diversen Herstellerangaben nicht zu erkennen, dass diese Module überhaupt den Anforderungen der DIN 1946-6 Abs. 7.2.2. u.a. entsprechen, der Mindestluftwechsel auch wirklich in ausreichender Menge gewährleistet wird und – was womöglich besonders wichtig ist – die Luftdurchlässe im Bedarfsfall auch, wie ein Fenster mit funktionalen Fensterdichtung, dicht geschlossen werden können.

Es scheint paradox; Der Verbraucher, wie auch der Fensterbauer achten penibel darauf, dass das frisch eingebaute Fenster auch tatsächlich dicht ist. Lieber eine Dichtung mehr, als eine zu wenig, heißt es gerne einmal und dann kommt ein Produkt, das eben eine solche Dichtungsreihe einfach mal „abklemmt“. Im Schlafzimmer über die Nacht mag das völlig ok sein, aber spätestens tagsüber sollte auch in einem Schlafzimmer geheizt und stoßgelüftet werden, wie Sie weiter unten im Text erfahren werden. Dazu wäre es ein großer Vorteil, wenn die Fenster dicht sind – zumindest beim Aufheizen der Räume. Da jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum einer die Einbauten tagsüber entfernt (vorliegendes Produktmuster wird im Fensterrahmen verschraubt), haben wir letztendlich ein „undichtes Fenster“ das gerade im Winter relativ viel Heizenergie kostet. Ich vertrete fest die Meinung, dass Mündige, in normalen Wohnungen oder eben auch kleinen Häusern lebende Bürger regelmäßig lüften können. Können sie das tatsächlich aus etwaigen Gründen nicht, dann scheint mir als Ingenieur eine automatische geregelte Raumluftanlage mit Wärmerückgewinnung wesentlich sinnvoller. Aber auch hier möchte ich die Betonung auf das „nicht können“ lenken, denn von allzu viel Technik im gewöhnlichen Wohnen bin ich bis dato wenig überzeugt.

Beispiel für eine Lüftungsklappe, die man in den
Fensterrahmen einbauen kann (verdeckte Herstellerkennung)
Lüftungsklappe nach ein paar Jahren mit deutlichen Ablagerungen…
… auch hier ist eine regelmäßige Reinigung anzuraten.

Wie oft muss man denn Lüften?

Nun noch die viel umstrittene Frage, wie viel man eigentlich lüften soll. Die wenigsten haben vollautomatische Raumluftanlagen, bei den meisten ist das auch völlig unnötig, ergo die Großzahl der Wohnenden öffnet nach wie vor das Fenster und das wird auch noch viele Jahre so bleiben. Zur Beantwortung der Lüftungsfrage gibt es sehr umfangreiche Studien, aber selbst die Fachliteratur ist sich dazu nicht allgemeingültig einig. Die einen beschreiben die nötige Lüftungsstrategie mit den Worten: „Um im Resultat einen etwas 0,5 bis 1,0-fachen Luftwechsel pro Stunden zu erreichen, müssen in einem typischen Wohnhaus etwa alle 2 Stunden alle Fenster (über Tag und Nacht) für 5 bis 10 Minuten geöffnet werden.“ Die Nächsten geben an, dass man 5  mal pro Tag für ungefähr 10 Minuten stoßlüften sollte.

Liest man nun noch die Gerichtsurteile zum zumutbaren Lüften eines Wohnraums, wird die Sachlage noch etwas verwirrender. Nachfolgend ein paar Beispiele:

BGH VII ZR 182/06:

„…Es ist Mietern zumutbar, eine etwa 30 qm große Wohnung bei Anwesenheit von zwei Personen während des Tages insgesamt vier Mal durch Kippen der Fenster für etwa drei bis acht Minuten zu lüften…“

OLG Frankfurt 19 U 7/99:

„…Zur ordnungsgemäßen Belüftung einer Wohnung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird…“

LG Dortmund 1 S 49/07:

„…7 mal täglich muss nichtgelüftet werden ..“

LG Konstanz 61 S 21/12 (A):

„…Hinsichtlich des Lüftungsverhaltens dürfte höchstens eine tägliche Lüftung von 3 Mal gefordert werden können …“

LG Hagen a S 53/12:

„…4- oder 5-malige Lüftung bei durchgängiger Anwesenheit aller Bewohner für notwendig angesehene Lüftungsverhalten ist zumutbar …“

AG Nürtingen 42 C 1905/09:

„…Dreimal tägliches Stoßlüften ist zumutbar…“

AG München 412 C 11503/09:

„..Durchgängiges Lüften kann nicht verlangt werden, auch nicht ein Nachtschlaf bei geöffneten Fenster …“

LG Frankfurt(Oder) 19 S 22/09:

„…Zweimaliges Stoßlüften am Tag für 10 bis 15 Minuten ausreichend…“

AG München 8 O 2699/10:

„..Eine Wohnung ist nicht gebrauchstauglich und damit mangelhaft, wenn der Erwerber seine Wohnung 7 – 10 mal pro Tag lüften muss…“

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg 20 C 234/13:

„… sechs- bis achtmaliges Stoßlüften ist für den Wohnungsmieter unzumutbar, von dem Mieter kann lediglich ein deimaliges Stoßlüften verlangt werden…“

und so weiter und so weiter…

Aus unserer Sicht ist jedoch das am Landgericht Frankfurt (AZ 2 -17 S 89/11) im Februar 2012 gesprochene Urteil wohl am dichtesten an der Realität. Hier wird die Aussage getroffen, dass ein drei- bis viermaliges Stoßlüften pro Tag auch für einen berufstätigen Mieter zumutbar ist. Allerdings trifft das Gericht auch die Aussage, dass man vom Mieter nicht verlangen kann, seine Wohnung alle 3-4 Stunden täglich stoßzulüften um ein mangelfreies Raumklima herzustellen. Dies sei insbesondere einem berufstätigen Mieter nicht zumutbar, der zwangsläufig einen längeren Zeitraum abwesend ist. Das Stoßlüften könne lediglich zu den Anwesenheitszeiten des Mieters verlangt werden. Abgesehen davon stellt das Gericht fest, dass ein Bauwerk gegebenenfalls an die heutigen Anforderungen anzupassen ist.

Letzterer Satz ist aber mit äußerster Vorsicht zu genießen und trifft bei weitem nicht immer und bei jedem Sachverhalt zu. So hat beispielsweise der BGH in einem Urteil (AZ V ZR 195/11) zu dem ein Wohnungseigentümer vom anderen verlangte seinen Trittschall nach neuen Schallschutzbestimmungen nachzuarbeiten, deutlich gemacht, dass neue Schallschutzbestimmungen nur dann gelten, wenn bei Sanierungen alter Gebäude grundlegende Veränderungen vorgenommen werden oder neuer Wohnraum geschaffen wird. Ergo, so einfach kann man den Nachbarn aber auch dem Vermieter nicht zum Nachbessern zwingen.

Zurück zum Lüften und zum wohl wichtigsten Satz des ganzen Textes. Wie oft man Lüften muss hängt vom individuellen Nutzerverhalten des Wohnenden, dem Grundriss der Wohnung, Dem Gebäude selbst, den Einrichtungsgegenständen, den tierischen und pflanzlichen „Mitbewohnern“ und natürlich den eingesetzten Klima beeinträchtigenden Baustoffen sowie dem Klima der jeweiligen Region selbst ab.

Ein allgemein gültiges Rezept für die manuelle Fensterlüftung kann es aus diesem Zusammenhang  nicht geben! Das Erklären uns sogar die Autoren der DIN!

Ohne solch individuellen Angaben nützen dann auch die vielen Hinweise in der Literatur wenig, die angeben wie lange man beispielsweise auch in welcher Fensterstellung lüften sollte. Nachfolgend eine häufig in diversen Informationsbroschüren abgedruckte Tabelle, wobei – wie meistens – weder eine Raumgröße noch eine Fenstergröße angegeben wurde. Man also gar nicht sagen kann wieviel m3 Raumluft überhaupt getauscht werden und durch welchen Querschnitt das erfolgen sollte. Ebensowenig weiß man um die Umstände in Bezug auf die vorhandene Raumluftfeuchtigkeit, möglichen Schadstoffgehalt etc. pp. Zusammengefasst, man weiß nichts über das jeweilige Objek, die Fenster oder Raumgröße, will aber pauschal verlauten lassen wieviel Luft durch ein, auf die Größe bezogen unbestimmtes Fenster kommt, wenn es gekippt ist. Dass das nur Quatsch sein kann, dürfte schnell klar werden aber eben solch Quatsch publizieren tatsächlich auch augenscheinlich angesehene Institute bzw. deren Verlagstochter.

Viel publizierte aber völlig unbrauchbare, pauschale Gegenüberstellung von Fensterstellung und Dauer der Lüftung, ohne Abgabe von wichtigen individuellen Daten

Etwas realistischer wird dann doch wieder einmal die DIN, genauer die DIN 4108-8 aus dem Jahre 2010. Sie gibt folgendes für das Raumlüften vor:

Wohnzimmer

Im Wohnzimmer ist regelmäßiges Lüften erforderlich, um die Feuchtigkeit zu entfernen. Befinden sich im Wohnzimmer sehr viele Pflanzen oder andere Feuchtequellen (z.B. zum Trocknen aufgehängter Wäsche, Zimmerbrunnen), sollte besonderer Wert aus regelmäßiges Lüften gelegt werden. Spätestens wenn die Luftqualität als schlecht empfunden wird, sollte eine Stoßlüftung erfolgen

Schlafräume, nachts

Hinsichtlich der prinzipiellen Vermeidung gekippter Fenster während der Heizperiode stellt der Schlafraum eine Ausnahme dar. Aus praktischen Gesichtspunkten können Fenster über Nacht angekippt bleiben; diese nächtliche Grundlüftung ist tagsüber mit einer geeigneten Stoßlüftung zu kombinieren; Außerhalb der Stoßlüftung sind die Fenster tagsüber zu schließen. Durch die nächtliche Kipplüftung kann eine örtliche Auskühlung im bereich der Fensterlaibung im Winterfall auftreten. Dem Effekt der absenkenden Oberflächentemperatur steht dabei jedoch die gleichzeitig zu verzeichnende Austrocknung des Bauwerks entgegen. Die für Schimmelpilzwachstum erforderliche lange Zeitdauer des kritischen Feuchtezustandes schränkt die Wahrscheinlichkeit von Schimmelpilzwachstum durch lokale Auskühlung im Fensterbereich weiter ein. Unterbleibt jedoch die zusätzlich Stoßlüftung tagsüber, kann – abhängig vom Innenraumklima und der Beheizung des Schlafraums – in den ausgekühlten Fensterlaibungen Schimmelpilzwachstum auftreten. Bei ausschließlicher Fensterlüftung stellt die nächtliche Dauerkippstellung oder eine Spaltlüftung in den Schlafräumen die aus Sicht der Schimmelpilzwachstumsvermeidung günstigste Lüftungsvariante zur feuchtetechnischen Entlastung der Bauteile der Gebäudehülle dar. Vermeidbare energetische Nachteile entstehen durch dieses Verhalten nur, wenn das Fenster außerhalb der Schlafzeiten geöffnet bleibt.

Schlafräume, tagsüber

Nach dem Aufstehen sollten, auch bei nachts offenen oder gekippten Fenstern, eine oder mehrere intensive Stoßlüftung(en) mit weit geöffneten Fenstern erfolgen. Anschließend sollten im Winter die Fenster geschlossen werden und der Schlafraum tagsüber beheizt werden, um das Austrocknen der Feuchte zu ermöglichen, die während der Nacht in Stoffen, Matratzen, Teppiche, der Einrichtung und den obersten Bauteilschichten aufgenommen wurde.   Dieser Energieaufwand ist zugunsten der Feuchteabfuhr und Schimmelvermeidung in Kauf zu nehmen. Wenn möglich, sollte auch im Laufe des Tages mehrmals stoßgelüftet werden. Im Lauf eines Nachmittags oder frühen Abends (je nach Dämmstandard des Gebäudes) kann die Heizung im Schlafraum wieder abgedreht werden, um die Raumtemperatur bis zum Schlafengehen auf das gewünschte Temperaturniveau absinken zu lassen.

Kellerräume mit Kellernutzung

In Kellerräumen weisen die Außenwände oftmals nur niedrige Oberflächentemperaturen zur Raumseite hin auf. In solchen Räumen kann es im Sommer und vor allem in den Übergangszeiten im Herbst, wenn die warme Luft in den Keller gelangt, zu einem Niederschlag von Luftfeuchtigkeit an der kalten Kellerwand und zu Schimmelpilzwachstum kommen. Insbesondere bei Altbauten kann eine Abdichtung des Kellers fehlen und es zu einer Durchfeuchtung kommen. Im Winter ist in Kellerräumen eine gegenüber dem Sommer verstärkte Lüftung (mit der dann trockene Außenluft) sinnvoll. Ein „Trockenlüften“ feuchter Keller ist häufig nicht möglich.

Kellerräume mit Wohnnutzung

Hinsichtlich der Schimmelvermeidung sollten Kellerräume, sie zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind, wärmegedämmt und beheizbar sein, vor Durchfeuchtung von außen geschützt und über mindestens eine Fensterlüftungsmöglichkeit verfügen. Genaueres regelt die Landesbauordnung.

Bitte bechten Sie, dass Sie in jedem Fall auch im Sommer den Keller lüften, kontrolliert und nicht dauerhaft. Sollten Sie Käsequatsch wie den folgenden in irgendeinem schlauen Ratgeber lesen, können Sie selbigen getrost in den Abfall werfen. Selbiges gilt natürlich auch, wenn Ihnen irgendjemand erzählen möchte, dass Lüftungsanlagen im energetischen Bauen unverzichtbar sind oder dass Wärmedämmung immer rentabel ist oder oder oder…. all dieser, zumeist viel verbreitete, pauschale Unsinn, kostet in der Regel nur viel Geld und hilft Ihnen kein bisschen.

Völliger Blödsinn, gefunden in einer Onlineausgabe einer Tageszeitung

DIN 4108 gibt in Teil 8 an, wie man grob den erforderlichen mittleren Luftvolumenstrom und Luftwechsel mittels den darin enthaltenen Grafiken ermitteln kann. Allerdings sind auch diese Angaben oder die daraus ermittelten Ergebnisse nur grobe Anhaltspunkte, denn die Individualität des Menschens bzw. Wohnenden ist damit immer noch nicht berücksichtigt, ebenso die tatsächlich vorhandene bautechnische Konstuktion. Schon in der Basis, zur Emittlung der Feuchtequellen und -mengen sind und können die Daten nur grobe Durchschnittswerte liefern. So ist beispielsweise die Feuchteabgabe eines Menschen selbstverständlich von seiner Statur und z.B. der jeweiligen Neigung zum Schwitzen abhängig. Ergo auch Nachfolgendes kann nur einen rudimentären Hinweis geben:

Typische Feuchtequellen in Wohnungen (Quelle: DIN 4108-8)
Beispiele für Feuchteabgaben bei üblichem Wohnverhalten aus der DIN 4108-8
Ist die Feuchtebelastung bekannt, so kann mit Hilfe der Raum- und Außenlufttemperatur der sogenannte Luftvolumenstrom ermittelt werden. Im Beispiel der DIN 4108-8 herrscht eine Feuchtebelastung von 40 kg/d (kg pro Tag) was einem Luftvolumenstrom von ca. 26 m3/h bei einer mittleren Innentemperatur von 20°C und einer mittleren Außentemperatur von -5 °C entspricht.
Ist Luftvolumenstrom und Wohnfläche bekannt, so kann man den Luftwechsel ermitteln. Im Beispiel aus der DIN 4108-8: 0,2/h (die gesamte Raumluft der 100 m2 Wohnung wird in einer Stunden 0,2 mal ausgetauscht)

Neubaufeuchtigkeit nie unterschätzen

Lüften ist jedoch ebenso wichtig, nachdem beispielsweise ein Neubau fertig gestellt wurde oder eine Sanierung/Modernisierung oder Instandsetzung abgeschlossen wurde. Ein Stichwort hierzu und wohl auch das wichtigste zugleich ist die Baufeuchte. Baufeuchte kann im Neubau oder auch nach Instandsetzungen und Modernisierungen bzw. Sanierungen auftreten. Gerade wenn man an die Menge von Wasser denkt, die Putze oder Estriche benötigen um verarbeitbar zu werden. Nachfolgend einfach einmal ein Beispiel:

30 Kg eines durchschnittlichen Kalkmörtels (Körnung 0-6 mm) der Putz/-Mörtelgruppe PIc (Mörtel mit hydraulischem Kalk)  benötigen ca. 6 Liter Wasser. Mit diesem Gemisch kommt man pro 30 Kg Trockenmaterial und einer Auftragsstärke von 8 mm genau 1 m2 weit.  Das heißt wird haben direkt nach dem Verputzen auf jedem Quadratmeter Putz 6 Liter Wasser, welches nahezu vollständig verdunsten soll. Sehen wir nun eine durchschnittliche 100 m2 Wohnung die mit wiederum durchschnittlichem Grundriss vielleicht 400 m2 Wand und Deckenfläche hat, welche verputzt wurden, so haben wir alleine im frischen Putz 2.400 Liter Wasser.

Bei z.B. Anhydritestrich ist das Mischungsverhältnis Trockenware : Wasser mit durchschnittlich 40 kg : 6,5 L recht ähnlich. Allerdings benötigt man grob überschlagen ca. 19 kg Trockenmasse pro m2 für 1 cm Estrichdicke. Gewöhnliche schwimmende Estriche  sind mindestens 3,50 cm dick, das heißt 66,5 kg Trockenware je Quadratmeter und somit über 10 Liter Wasser je Quadratmeter Estrich (3,5 cm dick). Ergo noch einmal 1.000 Liter Wasser im Haus bei einer 100 m2Wohnung.

Zusammengefasst erhielt unsere Beispielwohnung mit 100 m2 Wohnfläche 3.400 Liter Wasser nur durch Putz und Estrich. Nun dürfen wir aber nicht vergessen, dass im Massivbau auch Wasser im Mauermörtel, Fliesenkleber, Anstrichsfarbe und einigen anderen Produkten steckt, ergo Putz und Estrich bringen zunächst zwar viel Wasser ins Haus aber noch lange nicht alles. All diese Feuchte muss durch ein verstärktes Lüften und Heizen aller Räume aus dem Gebäude entfernt werden. Ein Neubau in Massivbauweise benötigt alleine für dieses Austrocknen ca. 2 Jahre (je nach Größe auch mehr). Geht man hier zu sparsam mit dem Lüften und Heizen um, dann hat man relativ schnell Feuchtigkeitsschäden (vor allem Schimmelschäden).

Neue Fenster, alte Wand

Wie erwähnt kann auch bei Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten eine kritische Feuchtesituation im Haus entstehen. Einer der bekanntesten Fehler ist wohl der Einbau von neuen Fenstern in ungedämmte Altbauten, gepaart mit einem nicht darauf hinweisen, dass nach solch Teilsanierungen ein erhöhten Lüftungsbedarf besteht.

Durch den Einbau von gut und besser isolierenden, dichten, mehrfachverglasten Fenstern anstelle der früher vorhandenen einscheibigen Verglasungen ohne Lippendichtungen wurde und wird oftmals sowohl der Transmissionswärmeverlust als auch der Lüftungswärmeverlust stark reduziert. Das ist eine tolle Sache, aber, wie zuvor beschrieben fehlt jedoch häufig die Aufklärung zu der nun notwendigen, gezielten Belüftung der Wohnung durch Stoßlüften. In diesem Zuge fehlt dann natürlich auch die Aufklärung über die physikalischen Zusammenhänge mit der Raumluftfeuchte. Die Folgen sind nahezu immer gleich: Die Raumluftfeuchte steigt erheblich und in aller Regel führt dies dann zum Tauwasserausfall auf den Wandinnenoberflächen der Außenwände und hier vor allem und auch beginnend in den kälteren Eckbereichen (meist in den Fensterlaibungen, und den zumeist schlecht belüfteten Raumecken links und rechts der Fenster). In selben Szenarium wird zusätzlich zu den bereits beschriebenen Vorgehensweisen noch viel zu wenig geheizt.

Da, wie auf dieser Internetseite zum Thema Schimmel bereits häufig beschrieben, die Tauwasserbildung mit sinkenden Raumtemperaturen  zunimmt, besteht vor allem in kaum oder gar nicht geheizten Schlafzimmern (u.ä.) die Gefahr von mehr oder weniger  auffälligem Schimmelpilzbewuchs. Manchmal schnell und leicht ersichtlich, manchmal aber auch versteckt hinter Schränken oder Verkleidungen oder wie auch immer. Verstärkt wird so etwas durch Temperaturabsenkungen in den Räumen. Auch wenn früher die Ärzte gerne dazu geraten haben, den Schlafraum möglichst kühl zu halten, so ist das heute in dieser Art sogar oft gefährlich für das Raumklima – zumindest bei abgedrehter Heizung im Winter und dicht geschlossenem Fenster. Dann nämlich erhöht sich die Luftfeuchtigkeit nicht nur durch das Abkühlen des Raumes sondern auch durch die abgegebene Feuchtigkeit des Menschen während dem Schlafen. Kommt dann möglicherweise noch eine offene Zimmertüre dazu, durch welche die warme Luft der beheizten Räume hineinströmt, somit Feuchtigkeit mitzieht, die im kühlen Schlafzimmer bzw. deren Wände und anderen kühlen Oberflächen auskondensiert, dann wird das Schlafzimmer schnell zum Vergnügungspark für eine Vielzahl von Schimmelpilzen.

Überbelegung von Wohnraum

Blickt man in ältere Fachliteratur, also so um die Zeiten, als wir noch keine Kunststoff-Lippendichtungen in den Fenstern kannten, so fällt natürlich auf, dass die heute dichten Fenster damals noch gar keine Rolle spielten. So um 1900 stand gar in den Fachbüchern, dass man solche Situationen nie ganz dicht bekommt – höchstens annähernd durch die Einlage bzw. das Aufnageln von Flanell, Filz, Guttaperchastreifen u.ä. in die Falze der Fenster. Diese Zeiten und auch die davor und eine Weile danach, brachten dann aber häufig das Problem der Überbelegung mit sich. Insbesondere während der Kriege war Wohnraum nicht selten knapp. Viele Bewohner auf relativ kleiner, oftmals auch viel zu kleiner Fläche, führten zu einer großen Wasserdampfproduktion (siehe oben 50 g/h bis 1.200 g/h gibt 1 Mensch durchschnittlich ab). Eine Situation, die eine viel zu hohe relative Luftfeuchtigkeit erzwungen hat womit auch hier das Schimmelpilzwachstum im Grunde unausweichlich war. Ich habe dieses Problem der Überbelegung nun als ein frühreres Problem im Zusammenhang mit Schimmelpilzen beschrieben, was nicht ganz richtig ist. Auch heute haben wir noch solche Probleme beispielsweise in überbelegten Asylheimen, manchmal auch im normalen sozialen Wohnungsbau und ähnlichen Gebäuden, die von vielen Menschen genutzt werden, leider aber – und das muss hier auch erwähnt werden –  nur selten auf dem neusten Stand der Technik sind.

Was heute mit Bundesverordnung geregelt und vorgeschrieben ist, galt 1883 noch als eines der noch nicht gelösten Problemen der Technik

Auch das Thema Mindestluftwechsel und  Luftdichtigkeit ist selbstverständlich geregelt, so gibt die EnEV 2014 in § 6 an:

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wird die Dichtheit nach  Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

§ 6 Abs. 2 der EnEV 2014 wird mit der DIN 1946 und dessen Teil 6 umfassend in Bezug auf die Raumlufttechnik detailliert. So wird hier nicht nur der geforderte Luftwechsel konkretisiert sondern eben auch vorgegeben, dass die Architekten oder ausführenden Handwerker ein Lüftungskonzept erstellen müssen. Nicht immer aber immer dann wenn ein Neubau erstellt wird oder mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster (im MFH/Mehrfamilienhaus und EFH/Einfamilienhaus) ausgetauscht wird oder mehr als 1/3 (im EFH) der Dachfläche saniert wird. Dann, so die 1946, muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen an den Mindestluftwechsel eingehalten werden.

Der exakte Wortlaut der DIN 1946 Abs. 4.1 lautet wie folgt:

…. Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 h-1

  • im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird

  • im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden…..

Das Lüftungskonzept selbst wird in Anhang B der DIN 1946 Teil 6 aufgezeigt. Nachfolgend das Ablaufschema zur Festlegung lüftungstechnischer Maßnahmen und Auslegungen von Lüftungssystemen und -komponenten. Die gesamte DIN 1946-6 gibt es natürlich beim Beuth-Verlag:

Lüftungskonzept DIN 1946-6-2009-05

Abschließend soll noch ein wenig gewarnt werden. Da hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass sich die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Wohnungslüftung derzeit noch in der Entwicklung befinden und sich damit auch weiterhin vielfach mehr oder weniger deutlich verändern, sollte man als Planer oder ausführender Handwerksunternehmer fortlaufend ein Auge auf die Fachregeln werfen.

Als Auftragnehmer haben Sie mindest nach BGB (falls vereinbart auch VOB) einer vertraglichen Leistungspflicht nachzukommen. § 633 Abs 2 BGB gibt zwar an, dass ein Werk frei von Sachmängeln ist, wenn es die vereinbarte vertragliche Beschaffenheit hat, aber das Werk muss natürlich auch den Regeln der Technik entsprechen. Eben genau dies steht zwar nicht im BGB unter den Sach- und Rechtsmängeln aber es wird – auch gestützt durch zahlreiche Urteile des BGH – vorausgesetzt. Ändern sich in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und Abnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik könnte daraus ein nachzubessernder Mangel resultieren.

Dies alles geht beispielsweise aus folgendem Zitat eines BGH-Urteil hervor (vom 14.05.1998 AZ: ZR184/97):

„…. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenige Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zugleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen. Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsabschluss die Einhaltung dieses Standards zu. Es kommt deshalb im Allgemeinen auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme an…“

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, dann können Sie sich gerne an das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® wenden (Tel.: 0821 – 60 85 65 40).

Um die Luft zu reinigen braucht es keine Bürste

Reine Luft, die Staub-, Pollen- und Pilzsporenfrei ist, ist für einen Allergiker kaum in Gold aufzuwiegen. Vor allem da die Zahl der Allergiker weltweit kontinuierlich zunimmt. Betrachtet man die Tatsache, dass die meisten Menschen einen Großteil ihrer Lebenszeit in geschlossenen Räumen verbringen und gerade dort die Luft bis zu ca. 100 mal mehr mit etwaigen Schadstoffen belastet ist, als die Luft im Freien, wie die US-amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) festgestellt hat, so erkennt man, dass fast immer Handlungsbedarf vorliegt. Nicht immer besteht die Möglichkeit Raumluftanlagen zu verbauen und noch viel häufiger sind die dafür nötigen monetären Mittel schlicht nicht vorhanden. In solchen Fällen bieten sich kleine Luftreiniger an, die in den Raum gestellt werden und in selbigem die Raumluft säubern. Preislich liegen solche Luftreiniger für den Hausgebrauch, je nach Größe, Leistung und Ausstattung (z.B. mit zusätzlicher Luftbefeuchtung und/oder Aktivkohlefilter), grob überblickt bei ca. 300 bis 800 Euro.

HEPA-Filter

Bei den Luftreinigern spielen vor allem die immer bekannter werdenden HEPA-Filter (Abkürzung für high efficienty partical absorption) oder die etwas weniger effizienten EPA-Filter (Abkürzung für efficienty partical absorption) eine große Rolle. Ob im Auto, im Staubsauger oder eben in speziellen Luftreinigungsgeräten und Klimaanlagen, immer mehr dieser Geräte/Anlagen arbeiten mit einem solchen HEPA-Filter und können so Raumluftbelastungen deutlich reduzieren. Die Filter selbst werden in sogenannten Abscheidegraden klassifiziert und finden neben den genannten Einsatzbereichen schon viele Jahre Anwendung in der Reinraumtechnik, in Krankenhäusern, Operationssälen, Laborräumen oder auch in der Produktion von hochsensibler Technik, wie beispielsweise bei Computerteilen und vielem mehr. Diese Abscheidegrade bei den EPA-/HEPA Filtern werden wie folgt unterteilt.

Abscheidegrade von HEPA-Filtern

Luftreiniger für den Hausgebrauch saugen über Ventilatoren verunreinigte Raumluft ein und führen diese über den Filter gereinigt wieder dem Raum zu. In diesem Zuge werden Staub-, Pollen- und Pilzsporen oder auch Tierhaare und Milbenallergene im Filter festgehalten. Der HEPA-Filter selbst besteht aus Glasfaser- oder auch Polypropylenfasermatten, deren Fasern einen Faserdurchmesser von ca. 1-10 µm besitzen.  Einige Geräte, wie beispielsweise die der 1996 von Bengt Rittri gegründete schwedischen Firma Blueair, haben zusätzliche Aktivkohlefilter und können damit sogar gasförmige Substanzen und Chemikalien wie beispielsweise Formaldehyd oder auch Zigarettenrauch aus der Raumluft filtern.

Kleines Gerät große Wirkung – Artikel aus der Augsburger-Allgmeinen

Groß oder klein

Bei der Vielzahl der Angebote zu Luftreinigern gibt es allerdings, wie bei vielen elektrischen Kleingeräten, einige Dinge zu beachten. Zunächst stellt sich in diesem Zuge natürlich die Frage, welche Schadstoffe über den Filter aus der Raumluft entnommen werden sollen und welche Partikelgröße zu eliminieren ist. Der nächste zu beachtende Punkt wäre der Wirkungsgrad des angedachten Gerätes. Günstige Modelle saugen hierzu ab und an auch Luft aufgrund Undichtigkeiten nicht durch den Filter, sondern eben durch etwaige undichte Ritzen, womit die eigentlich auszufilternden Partikel am Filter vorbei geleitet, wieder in den Raum zurückgeblasen werden. Auch die Luftleistung, ergo die Menge Luft (m3), die in einer definierten Zeit (meist pro Stunde) durch den Filter geleitet wird (Standartangabe: m3/h), muss an die tatsächliche Raumgröße angepasst werden. Um dies selbst zu prüfen, muss zunächst die Raumgröße ermittelt werden (Raumvolumen = Länge x Breite x Höhe des Raumes). Hiernach dividiert man die maximale Luftleistung des Gerätes durch 2. Ist der sich hierbei ergebende Wert gleich oder größer als das ermittelte Raumvolumen, wäre das Gerät von der Leistung betrachtet ausreichend. Mittlerweile geben manche Hersteller auch auf den Geräten an, für wie viele m2 das jeweilige Gerät geeignet ist. Allerdings wäre dann auch zu hinterfragen, zu welcher Raumhöhe das passt, denn wir reinigen ja mit solch Gerät keine Flächen, sondern Volumen und nicht alle Wohnungen haben eine Neubau-Standardraumhöhe von round about 2,50 m (je nach Landesbauordnung).

Laufgeräusche

Weitere Punkte, die zu beachten sind wären, neben der Größe/Leistungsfähigkeit des Gerätes („je größer der zu reinigende Raum, desto leistungsfähiger muss der Luftreiniger sein“), die Lautstärke und dass die Steuerungsmöglichkeiten einfach und gut zu handhaben sind (z.B. ein Timer um Strom zu sparen). Insbesondere die Lautstärke ist ein relativ wichtiger Aspekt. Auf kleinster Stufe sind nahezu alle Geräte kein Problem, allerdings steigt mit der genutzten Leistungsstufe auch der Geräuschpegel tendenziell nach oben (höhere Drehzahl des Motors und damit einher ein stärkerer Luftstrom).  So muss nicht, aber kann ein solch Gerät – je nach Raum und Bauweise  – nicht nur eine belästigende Lärmquelle für den Nutzer selbst darstellen, sondern auch für den Nachbarn. Durchaus möglich, dass so manch Gerät dann auch zum Ruhestörer werden kann.

Tauschbar, langlebig & bezahlbar

Ebenso müssen die eingebauten Filter hin und wieder getauscht werden, was heißt, man muss diese auch tauschen und bekommen können. Oftmals sind ja gerade die Ersatz- oder Zubehörteile nach einer Weile kaum oder nur noch schwer beziehbar. Dazu muss natürlich auch erwähnt werden, dass die immer mal wieder zu wechselnden Filter auch in einer Preisklasse liegen sollten, die man vertreten kann – das günstigste Gerät ist Unsinn, wenn der Filter utopisch teuer ist, wie beispielsweise Druckerpatronen bei Tintenstrahldrucker. Parallel dazu auch die Frage in welchen Intervallen der Filter gewechselt werden muss. Der günstigste Filter nützt wenig, wenn die nutzbare Laufzeit  kaum länger als die Lebenszeit einer Eintagsfliege ist. Unter Umständen kann beispielsweise auch ein auswaschbarer Filter Sinn machen. Solch ein Dauerfilter kann einfach mit Wasser gespült oder in der Spülmaschine gereinigt werden. Auf diese Weise entfallen die Folgekosten von zusätzlichen Filtern komplett. Geräte mit einem solchen Filter sind preislich oft wesentlich günstiger und schon ab ca. 100 Euro beziehbar, allerdings auch deutlich weniger effizient, als die Luftreiniger mit HEPA-Filter.

Prüfsiegel

Nicht ganz zu vernachlässigen sind auch angegebene Prüfungen der Geräte selbst durch diverse Institutionen. Das ist natürlich grundsätzlich mit Bedacht zu genießen, denn auch das neutralste und seriöseste aller Institute nimmt solche Prüfungsaufträge mit vordefinierten Prüfungsfragen an oder hat gar selbst einen Prüfungsstandard zu dem vordefinierte Aspekte geprüft werden. Ergo es ist nicht immer alles auf dem Prüfplan, was der jeweilige Verbraucher vielleicht wünscht oder denkt. Für den Verbraucher gilt also immer zu prüfen, was genau geprüft wurde, inklusive einem Blick auf die Unabhängigkeit und Neutralität des Institutes selbst – wie auch bei uns Sachverständigen, denn auch hier ist lange nicht jeder Kollege unabhängig und neutral.

Fachberatung

Viele Aspekte die zu beachten sind, von daher sollten Sie sich vor dem Kauf eines solchen Gerätes umfassend vom Anbieter beraten lassen. Was jedoch auch umständlich sein kann, denn gerade kleine, haushaltstaugliche Luftreiniger werden häufig von Versandhändlern angeboten, welche wiederum selten mit dem nötigen technischen Fachwissen behaftet sind. Ein positives Beispiel bietet der Onlineversandhandel Pure Nature Products Versand GmbH aus Idar-Oberstein. Der seit 1996 erfolgreich am Markt agierende Handel wurde aufgrund eines akuten Krankheitsfalls in der Familie gegründet, handelt ausschließlich mit allergieverträglichen Produkten und bietet dazu auch eine umfassende und gewissenhafte Allergieberatung durch fortlaufend geschultes Fachpersonal.

Auch das gibt es

Last but not least gibt es neben den auf den vorgenannten HEPA-Filter basierenden Luftreinigern auch Geräte zur Ionisation der Raumluft. Dieses Funktionsprinzip ist jedoch wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Problematisch ist hier auch, dass das bei der Raumluft-Ionisation entstehende Ozon eine Spaltung geruchsbildender Moleküle einleitet und eben genau hier Abbauprodukte, neben dem Ozon selbst, teils hohe gesundheitliche Risiken bergen, wovor auch die Deutsche Lungenstiftung warnt. Ozon selbst ist ein hoch reaktives Gas (Verflüssigung beginnt ab ca. -110,5 °C, Feststoff ab ca. -192,5 °C), welches u.a. keimtötend wirkt aber auch in sehr geringer Konzentration und vor allem in Räumen die Atemwege von Mensch und Tier reizt. Somit kann auch allgemein nur empfohlen werden, solche Geräte in Wohnräumen nicht zu nutzen.

Construction and other influences which promote the growth of mold

Mold needs nutrients and moisture to grow. As always, building nutrients are present and readily available in various forms, but the moisture in a building will play a crucial role. The moisture threshold is about 70% and below relative humidity at the surface which no growth from mold to materials will occur. As the moisture content increases so will the likelihood of mold growth. At 80% relative humidity at the surface, the growing conditions for almost all indoor air mold species are reached. At even higher surface moisture all mold and bacteria can grow. However it must be noted that the growth conditions of humidity and temperature cannot be considered separately, since the position of the minimum and optimum moisture can move at different temperatures. The minimum values of relative humidity which are necessary for germination or mycelium growth can be achieved only at optimal temperatures. When these optimal temperatures are there, germination or mycelial growth takes place only at higher humidity.

Conditions for mold growth

In addition to the interaction of moisture and temperature, the pH range for growth of mold is also important. The optimum growth range is between pH 5 and pH 7, taking into account that some species of mold grow are in a pH range from 2 to 11. Wallpaper and paint, for example, often have a pH of 5 to 8. Calcareous materials, like plaster for example, or concrete can have pH values above 12. Nevertheless, even then there can be mold growth if, for example, thin biofilms were formed on the material. This medium is due to dust or trapped grease, deposits, etc. available in sufficient quantity on all component surfaces.

Mold is formed only under certain conditions

Basically, mold growth can occur only if the above growth conditions are met. Moisture plays a significant role. This is important to note that hot air – with the same relative humidity – contains more moisture than cold air. This moisture can come from the structure itself or introduced by the room users.

The factors that may be responsible for increased moisture in the building can be summarized as follows:

  • Inadequate insulation and low heat storage
  • Thermal bridges
  • Increased heat transfer resistance
  • Insufficient or inadequate heating
  • Increased production of moisture in the interior
  • Inadequate or improper ventilation
  • Poor moisture buffering of building materials
  • Moisture in the building construction
  • Thermal bridging, insulation

In winter the building can be well dried at low temperatures by venting the air. The cold outside air is heated in the apartment and takes on additional moisture that is transported with the fan to the outside. On the other hand, it can be critical in warm humid places in the apartment to cool the air. For example, this is important in cooler areas like bedrooms or for thermal bridges like corners. In general, it can be assumed that is achieved at a room temperature averaging 21 ° C and a surface temperature of the inner surface of the outer wall of 11 ° C dew point. When below this 11 ° C, the state of the air runs along the saturation line, it creates condensation on the cooler surface. In this case it is necessary to perform thermal insulation of the walls to the interior wall surface to increase temperature.

It must be noted however, that the insulation may be confused with the heat storage. A higher heat storage capacity for heavy building materials (solid walls) can compensate for temperature fluctuations better than lightweight structures and thus also provide a better buffer of the air.  Sufficient insulation, proper ventilation, and heating are crucial for the prevention of mold.

Furniture, curtains, and the like are hardly resistant to humidity, like the indoor humidity which penetrates behind the furniture to the walls. At the same time the heat gets into a space by a reduced convective, and then radiating heat is transferred behind furniture and curtains. The wall along such areas means the relative indoor humidity is increased and can lead to mold growth. Therefore, care should be taken to have sufficient convection behind such furnishings.

Temperature regulation, moisture reduction

An increase in air temperature is caused by heat – at the same absolute water content of the air – a decrease of relative air humidity. It also is increased by heating the room, the surface temperature of the inner walls. Both effects contribute to a reduction in the risk of mold growth. If single rooms are not heated or even less, rises in reverse, there is the risk of mold growth. This is particularly true in areas (like bedrooms) that may be used for many hours. A lot of moisture is produced, and it increases the humidity and cold walls are at the risk of condensation. Therefore, unused or little used rooms should be heated slightly over a longer period. Doors to seldom used rooms should be closed. It does not make sense to control the temperature of cool rooms with air from warmer areas. This means consumers will not only heat them, but also the moisture is carried into the cooler room. If the air then cools, the relative air humidity changes and turns on the risk of mold growth. Here, too, it is important to note that the surface moisture on the inner surfaces of outer components is not only related to the ambient humidity, but also is dependent on temperature differences between air and surface. This is significantly influenced by the moisture production in the living room. A high moisture production leads to higher air humidity and thus to higher surface moisture. The ventilation is the most effective means to remove moisture from the home. An exchange of air from the interior to the outside walls of the structure is often mistakenly believed there but it is not the case. The term used in this context, like the “breathing wall” is only seen in connection with the regulation of humidity (moisture buffering).

The moisture regulation will change according to the wall’s ability to take in or release water into the room’s air. As mentioned, solid walls usually have a stronger buffering effect than lightweight structures. The speed and possibility of compensation for the absorption depends strongly on the porosity and the ab-and desorption of the building materials used. A brick has a higher porosity than many natural stones and is therefore cheaper in the humidity regulation.

Proper ventilation

The ventilation of living spaces means the actual exchange of air. Convection (air movement) can only come through different air temperature states. If one allows the windows to remain open in the wintertime with the radiators turned off, then the air exchange isn’t as efficient.  A temperature balance between outdoor and indoor air leads to the stoppage of ventilation. If the radiators are turned off near the titled windows, airflow is stagnant and there is not a good air exchange.

Therefore it doesn’t make any sense to open all windows before leaving the house in the morning. Make sure the heating is off before leaving the house.  On behalf of the Federal Environmental Agency in relation to the proper ventilation of the living space, see the following information:

The most effective way to remove moisture from the living space is by doing cross ventilation several times a day.  This short-term procedure (5-10 mins., depending on the number and arrangement of windows) will help to remove moisture. If this moisture can only be released in the morning after rising, according to season, room size and air temperature, etc. it is best to ventilate for 30-40 mins. (shock and / or cross ventilation). Only ventilating at night is not a good idea.  Then the room must be aired for a longer time (1 hour and longer), because the moisture has been fixed in the walls and furniture, and only slowly escapes. During the ventilation, the heating shouldn’t be stopped completely.  In this regard, noted that on a long term ventilation is not recommended because of the tilted windows which are associated with high heating costs. Also the removal of the corpus lip seals in newer, thick windows is not recommended in any case.

It is recommended if one cannot ventilate correctly, to then install a ventilation and air-conditioning (HVAC system) in the house. HVAC systems provide fully automatic proper ventilation and heating exchange due to their characteristics (the exhaust heat warms the fresh air) and it also contributes to energy conservation.

Conclusion

Mold on interior walls have at least one adverse health effect, contrary to many opinions. The causes of mold growth can be discovered by examining the civil engineering of the building. It is therefore recommended always to seek professional advice directly at the scene. Experts in evaluation would include a biological and building surveyor.

Author:

Mr. Gerhard Holzmann

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung

  • Construction Engineer (Building Construction)
  • Master Craftsman (Stuccoer)
  • Certified Expert Office & International Construction Consultant

Phone: +49 – 821 – 60 85 65 40

Translation: Christi Howarth for CSN – Chemical Sensitivity Network

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